Di, 13:06 Uhr
20.09.2016
Rathaus hat reagiert
Gegenüber Privateigentümer "machtlos"
Die nnz hatte gestern über Schandflecke und Trampelpfade in der Kreisstadt berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Reaktion aus dem Nordhäuser Rathaus...
Der ungepflegte Zustand der Fläche an der Ecke Grimmel/Mühlhof (unterhalb der Wassertreppe) war zuletzt auch Gegenstand einer Anfrage im Stadtrat. Diese Fläche befindet sich in Privatbesitz und wird nicht von der Stadt Nordhausen gepflegt
Die Eigentümer wurden gebeten, den Zustand der Fläche zu verbessern, sagt Steffen Meyer vom Bereich Umwelt und Grünordnung, aber ein Zwang zur Pflege privater Grundstücke könne durch die Stadtverwaltung nur in wenigen Ausnahmefällen ausgeübt werden. So sei die Anordnung und Durchsetzung von Pflege- oder Rückschnittmaßnahmen auf privaten Grundstücken nur dann möglich, wenn Strauch-, Baum- oder Pflanzenteile in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und somit die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt wird, Beleuchtungsanlagen verdeckt und damit abgedunkelt werden oder aber Gefahr im Verzug ist.
Mit diesem Rechtsverständnis ist die Stadt jeweils um eine einvernehmliche Lösung mit den Grundstückseigentümern bemüht, um das Stadtbild zu verbessern. In diesem Sinne finden auch Abstimmungen mit den Wohnungsbauunternehmen statt, um zum Beispiel den Zustand der Gehwege im Rahmen der Selbstreinigungspflicht der Grundstücksanlieger zu verbessern.
Die Stadt pflegt jährlich etwa 160 Hektar öffentliche Grünflächen und ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen bemüht, die Stadt in einem gepflegten Zustand zu halten, so Meyer.
Dabei sei sie zunehmend auf das Engagement der privaten Grundstückseigentümerangewiesen, Verantwortung für die an das Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege oder schmalen Grünstreifen gemäß Straßenreinigungssatzung zu übernehmen. Der Zustand mit dem sogenannten Trampelpfad ist uns bekannt. Wir sind bemüht gemeinsam mit dem Bauamt eine städteplanerisch geeignete Lösung zu finden, sagte Meyer.
Autor: redDer ungepflegte Zustand der Fläche an der Ecke Grimmel/Mühlhof (unterhalb der Wassertreppe) war zuletzt auch Gegenstand einer Anfrage im Stadtrat. Diese Fläche befindet sich in Privatbesitz und wird nicht von der Stadt Nordhausen gepflegt
Die Eigentümer wurden gebeten, den Zustand der Fläche zu verbessern, sagt Steffen Meyer vom Bereich Umwelt und Grünordnung, aber ein Zwang zur Pflege privater Grundstücke könne durch die Stadtverwaltung nur in wenigen Ausnahmefällen ausgeübt werden. So sei die Anordnung und Durchsetzung von Pflege- oder Rückschnittmaßnahmen auf privaten Grundstücken nur dann möglich, wenn Strauch-, Baum- oder Pflanzenteile in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und somit die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt wird, Beleuchtungsanlagen verdeckt und damit abgedunkelt werden oder aber Gefahr im Verzug ist.
Mit diesem Rechtsverständnis ist die Stadt jeweils um eine einvernehmliche Lösung mit den Grundstückseigentümern bemüht, um das Stadtbild zu verbessern. In diesem Sinne finden auch Abstimmungen mit den Wohnungsbauunternehmen statt, um zum Beispiel den Zustand der Gehwege im Rahmen der Selbstreinigungspflicht der Grundstücksanlieger zu verbessern.
Die Stadt pflegt jährlich etwa 160 Hektar öffentliche Grünflächen und ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen bemüht, die Stadt in einem gepflegten Zustand zu halten, so Meyer.
Dabei sei sie zunehmend auf das Engagement der privaten Grundstückseigentümerangewiesen, Verantwortung für die an das Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege oder schmalen Grünstreifen gemäß Straßenreinigungssatzung zu übernehmen. Der Zustand mit dem sogenannten Trampelpfad ist uns bekannt. Wir sind bemüht gemeinsam mit dem Bauamt eine städteplanerisch geeignete Lösung zu finden, sagte Meyer.


