Mo, 11:22 Uhr
19.09.2016
Familien vor Diskriminierung schützen!
Verbindlichkeit muss her
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung. Bei der nun in Aussicht gestellten Reform des zehn Jahre alten Gesetzes müssen die Belange von Familien unbedingt im Fokus stehen, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh...
Familien nicht länger diskriminieren (Foto: DFV)
Die Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten muss ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Nur so können Familien zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt wirksam vor Diskriminierung geschützt werden. In einem Gespräch mit der Baupolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, erörterte der DFV-Präsident Möglichkeiten, darauf hinzuwirken.
Schwangerschaft und Mutterschaft werden schon jetzt im Gesetz erfasst – abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts. Doch Mütter und Väter, die Kinder erziehen und/oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bleiben außen vor. Und nicht nur auf dem Arbeitsmarkt bedürfen Eltern eines verbindlichen Schutzes. Auch bei der Suche nach Wohnraum erweisen sich Kinder immer häufiger als Ausschlusskriterium für Vermieter. Vor allem kinderreiche Familien haben es deshalb schwer, eine bezahlbare, familiengerechte Wohnung zu finden.
Um die Diskriminierung von Familien am Wohnungsmarkt zu unterbinden und familienfreundliche Initiativen von Vermietern und Grundbesitzern zu stärken, muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der besondere Schutz der Familie ausdrücklich verankert werden, unterstreicht Zeh. Teure Mieten und knapper Wohnraum setzen Familien schon jetzt erheblich unter Druck. Kinder dürfen kein Ausschlussgrund beim Thema Vermietung sein!
Ohne Familien hat unsere Gemeinschaft keine Zukunft. Die Politik ist deshalb gefordert, sie bei der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor Diskriminierung wegen Kindererziehung und der Wahrnehmung von Familienpflichten zu schützen.
Autor: red
Die Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten muss ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Nur so können Familien zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt wirksam vor Diskriminierung geschützt werden. In einem Gespräch mit der Baupolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, erörterte der DFV-Präsident Möglichkeiten, darauf hinzuwirken.
Schwangerschaft und Mutterschaft werden schon jetzt im Gesetz erfasst – abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts. Doch Mütter und Väter, die Kinder erziehen und/oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bleiben außen vor. Und nicht nur auf dem Arbeitsmarkt bedürfen Eltern eines verbindlichen Schutzes. Auch bei der Suche nach Wohnraum erweisen sich Kinder immer häufiger als Ausschlusskriterium für Vermieter. Vor allem kinderreiche Familien haben es deshalb schwer, eine bezahlbare, familiengerechte Wohnung zu finden.
Um die Diskriminierung von Familien am Wohnungsmarkt zu unterbinden und familienfreundliche Initiativen von Vermietern und Grundbesitzern zu stärken, muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der besondere Schutz der Familie ausdrücklich verankert werden, unterstreicht Zeh. Teure Mieten und knapper Wohnraum setzen Familien schon jetzt erheblich unter Druck. Kinder dürfen kein Ausschlussgrund beim Thema Vermietung sein!
Ohne Familien hat unsere Gemeinschaft keine Zukunft. Die Politik ist deshalb gefordert, sie bei der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor Diskriminierung wegen Kindererziehung und der Wahrnehmung von Familienpflichten zu schützen.
Kommentare
Trypanosoma brucei
19.09.2016, 13.37 Uhr
Familien
Komischer Weise denken Familien permanent das Sie die einzigen sind die den Druck des Wohnungsmarktes spüren.....das geht einzelnen Personen genau so...
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Sonntagsradler 2
19.09.2016, 14.17 Uhr
Frage welcher Arbeitgeber
nimmt einen Arbeitnehmer mit 2.3.4oder mehr Kindern. Selbst wenn man bei einer Frau nur einen Ansatz einer Schwangerschaft sieht ist ende im Gelände. Oder ist das in den Ämtern anders. Bitte sofort melden .Geschweige den welcher Vermieter, vermutet an eine Kinderreiche Familie. Großfamilien werden trauriger weise immer auf die Sozialleistungen angewiesen sein und in den meisten Fällen wollen sie es auch nicht anders. Man kennt es ja aus Großstädten wie Berlin und Duisburg.
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free Gigi
19.09.2016, 14.42 Uhr
@ Sonntagsfahrer
ich vermute mal, Sie schreiben Ihre Kommentare mittels Smartphone oder tablet? Bitte unbedingt mal die Autovervollständigung korrekt einstellen, ansonsten hilft wohl nur noch ein Deutschkurs.
Ja, es gibt durchaus noch Arbeitgeber, die auch Familien mit >1 Kind(er) unterstützen. Ob es diese jedoch in TH gibt, vermag ich nicht zu sagen...
Ja, es gibt durchaus noch Arbeitgeber, die auch Familien mit >1 Kind(er) unterstützen. Ob es diese jedoch in TH gibt, vermag ich nicht zu sagen...
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