Di, 09:16 Uhr
13.07.2004
Kneipen können länger öffnen
Nordhausen (nnz). Die Sperrstunde wird in Thüringen jetzt wörtlich genommen.Nunr noch eine Stunde in der Nacht müssen Gaststätte schließen. Doch es gibt auch Ausnahmen...
Eine Änderung der Thüringer Gaststättenverordnung ist in Kraft getreten. Danach beginnt die Sperrzeit für Gaststätten um 5:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Ausgenommen von der Neuregelung sind Biergärten und Spielhallen, deren Sperrzeit weiterhin zwischen 1:00 und 6:00 Uhr liegt. Die Gewerbebehörden bei kreisfreien Städten und Landkreisen können aber nach wie vor von diesem Rahmen abweichen. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft einer Gaststätte kann die Sperrzeit verlängert werden. Aber auch eine Aufhebung der Sperrzeit für besondere Anlässe ist möglich. Mit der Neuregelung entfällt für viele das Antragsverfahren zur Sperrzeitverkürzung. Nicht zuletzt profitieren davon Diskotheken und Nachtbars.
Eine weitere Regelung betrifft die sanitären Anlagen. Zukünftig müssen kleine Gaststätten mit weniger als 50 Sitzplätzen nur noch mindestens eine Toilette vorhalten, die Trennung zwischen Damen- und Herrentoilette wird nicht mehr vorgeschrieben. Bei Gaststätten mit 50 bis 100 Plätzen sind es zwei und bis 200 Plätzen vier Toiletten.
Die Thüringer Gaststättenverordnung ist erhältlich im Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210).
Autor: nnzEine Änderung der Thüringer Gaststättenverordnung ist in Kraft getreten. Danach beginnt die Sperrzeit für Gaststätten um 5:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Ausgenommen von der Neuregelung sind Biergärten und Spielhallen, deren Sperrzeit weiterhin zwischen 1:00 und 6:00 Uhr liegt. Die Gewerbebehörden bei kreisfreien Städten und Landkreisen können aber nach wie vor von diesem Rahmen abweichen. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft einer Gaststätte kann die Sperrzeit verlängert werden. Aber auch eine Aufhebung der Sperrzeit für besondere Anlässe ist möglich. Mit der Neuregelung entfällt für viele das Antragsverfahren zur Sperrzeitverkürzung. Nicht zuletzt profitieren davon Diskotheken und Nachtbars.
Eine weitere Regelung betrifft die sanitären Anlagen. Zukünftig müssen kleine Gaststätten mit weniger als 50 Sitzplätzen nur noch mindestens eine Toilette vorhalten, die Trennung zwischen Damen- und Herrentoilette wird nicht mehr vorgeschrieben. Bei Gaststätten mit 50 bis 100 Plätzen sind es zwei und bis 200 Plätzen vier Toiletten.
Die Thüringer Gaststättenverordnung ist erhältlich im Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210).

