Do, 11:40 Uhr
25.08.2016
Landrat Matthias Jendricke:
"Rathaus verletzt rechtsstaatliche Grundsätze!"
"Im Nordhäuser Rathaus werden auch weiterhin elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt", sagt Landrat Matthias Jendricke nach einem Termin im Weimarer Verwaltungsgericht der nnz...
Öffentlicher Aushang am VG Weimar (Foto: privat)
Im Jahr 2011 hatte Matthias Jendricke - damals Bürgermeister der Stadt Nordhausen - eine Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin besucht. Nach dem Wechsel von Barbara Rinke zu Dr. Klaus Zeh als Oberbürgermeister hatte der eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, weil er die Dienstreise nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Jendricke bewertete.
Im Gespräch mit der nnz sagte der jetzige Landrat, dass er in zehn Jahren zweimal im Bundestag gewesen sei. Seiner Meinung nach gehöre das zum politischen Geschäft hinzu, denn am Rande solcher Veranstaltungen komme man mit Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern zusammen, deren Terminkalender sonst kaum eine Lücke habe. "Bei solchen Treffen konnte ich wichtige Gespräche führen, die der Stadt Nordhausen zumindest nicht geschadet hatten. Und wer sich in diesem Geschäft auskennt, weiß, dass der politische Alltag nun mal so läuft", sagt Jendricke.
Als besonders kurios - um es freundlich auszudrücken, empfindet Jendricke den Vorwurf von Dr. Zeh, dass er mit dem quasi Zuhören von SPD-Politikern seine Neutralitätspflicht verletzt habe. All das lasse erkennen, dass es eine persönliche Abrechnung sein könne, was hier veranstaltet werde. Unverständlich bis umverschämt sei zudem, dass ihm, Jendricke als Beklagten, lange Zeit die Möglichkeit einer Akteneinsicht vorenthalten wurde.
Unverschämt auch deshalb, wie die Stadt mit den Kosten dieses Rechtsstreites umgehe, in dessen Kern es um eine Rückzahlung von 300 Euro an die Stadtkasse geht. Erst sei eine auswärtige Kanzlei beauftragt worden, ein Gutachten von "mehreren Tausend Euro" zu den Dienstreisen zu erstellen. Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wiederum wurde die Stadt durch eine zweite Kanzlei vertreten, deren Anwälte sich auf Nachfrage des Gerichts zu einer möglichen Einigung nicht äußern konnten, da ein Vertreter der Stadt nicht zugegen war.
Matthias Jendricke argumentiert gegenüber der nnz auch, dass die Stadt ihm gegenüber einen Rückforderungsbescheid hätte erstellen können. Völlig intern und ohne zusätzliche Kosten, denn eigentlich verfügt die Verwaltung ja auch über ein Rechtsamt. Zumindest ist ein solches in der Struktur des Rathauses zu finden. Wäre Jendricke gegen einen solchen Bescheid in Widerspruch gegangen, wäre er der Kläger. Aber so seien wieder Kosten produziert worden.
Nach der gestrigen Verhandlung in Weimar ist sich Matthias Jendricke ziemlich sicher, dass die Stadt Nordhausen mit ihrer Klage scheitern werde. Im Rückblick auf das bisherige Verfahren schätzt Jendricke ein, dass sämtliche in Frage kommenden rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt wurden". Das alles passe "in die Auseinandersetzung gegen mich und die ehemalige Oberbürgermeisterin Barbara Rinke.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz
Öffentlicher Aushang am VG Weimar (Foto: privat)
Im Jahr 2011 hatte Matthias Jendricke - damals Bürgermeister der Stadt Nordhausen - eine Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin besucht. Nach dem Wechsel von Barbara Rinke zu Dr. Klaus Zeh als Oberbürgermeister hatte der eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, weil er die Dienstreise nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Jendricke bewertete.
Im Gespräch mit der nnz sagte der jetzige Landrat, dass er in zehn Jahren zweimal im Bundestag gewesen sei. Seiner Meinung nach gehöre das zum politischen Geschäft hinzu, denn am Rande solcher Veranstaltungen komme man mit Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern zusammen, deren Terminkalender sonst kaum eine Lücke habe. "Bei solchen Treffen konnte ich wichtige Gespräche führen, die der Stadt Nordhausen zumindest nicht geschadet hatten. Und wer sich in diesem Geschäft auskennt, weiß, dass der politische Alltag nun mal so läuft", sagt Jendricke.
Als besonders kurios - um es freundlich auszudrücken, empfindet Jendricke den Vorwurf von Dr. Zeh, dass er mit dem quasi Zuhören von SPD-Politikern seine Neutralitätspflicht verletzt habe. All das lasse erkennen, dass es eine persönliche Abrechnung sein könne, was hier veranstaltet werde. Unverständlich bis umverschämt sei zudem, dass ihm, Jendricke als Beklagten, lange Zeit die Möglichkeit einer Akteneinsicht vorenthalten wurde.
Unverschämt auch deshalb, wie die Stadt mit den Kosten dieses Rechtsstreites umgehe, in dessen Kern es um eine Rückzahlung von 300 Euro an die Stadtkasse geht. Erst sei eine auswärtige Kanzlei beauftragt worden, ein Gutachten von "mehreren Tausend Euro" zu den Dienstreisen zu erstellen. Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wiederum wurde die Stadt durch eine zweite Kanzlei vertreten, deren Anwälte sich auf Nachfrage des Gerichts zu einer möglichen Einigung nicht äußern konnten, da ein Vertreter der Stadt nicht zugegen war.
Matthias Jendricke argumentiert gegenüber der nnz auch, dass die Stadt ihm gegenüber einen Rückforderungsbescheid hätte erstellen können. Völlig intern und ohne zusätzliche Kosten, denn eigentlich verfügt die Verwaltung ja auch über ein Rechtsamt. Zumindest ist ein solches in der Struktur des Rathauses zu finden. Wäre Jendricke gegen einen solchen Bescheid in Widerspruch gegangen, wäre er der Kläger. Aber so seien wieder Kosten produziert worden.
Nach der gestrigen Verhandlung in Weimar ist sich Matthias Jendricke ziemlich sicher, dass die Stadt Nordhausen mit ihrer Klage scheitern werde. Im Rückblick auf das bisherige Verfahren schätzt Jendricke ein, dass sämtliche in Frage kommenden rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt wurden". Das alles passe "in die Auseinandersetzung gegen mich und die ehemalige Oberbürgermeisterin Barbara Rinke.
Peter-Stefan Greiner

