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Fr, 17:10 Uhr
12.08.2016
Innenminister berichtet vor dem Innenausschuss

Wurden Telefonate illegal abgehört?

Thüringens Innenminister Dr. Holger Poppenhäger hat heute den Innenausschuss zu dem bisherigen Stand der Prüfung der Aufzeichnungspraxis von Telefongesprächen bei der Polizei informiert. Nach bisherigen Erkenntnissen des Ministeriums für Inneres und Kommunales lässt sich folgendes sagen...


Nur ein geringer Anteil der rund 5.000 Telefone der Thüringer Polizei zeichnete auf. Es handelt sich hierbei um Notruftelefone und Nebenstellen für notruf- und einsatznahe Tätigkeiten. Die Mitarbeiter der Polizei wurden regelmäßig über die Festlegungen der betreffenden Dienstanweisung sowie über die darin genannten Aufzeichnungen belehrt.

In der Thüringer Polizei gibt es zurzeit 16 Notrufabfragestellen der LPD, die weiterhin zentral aufgezeichnet werden. Bis Anfang Juli 2016 wurden nach jetzigem Kenntnisstand der LPD und des TLKA 85 Nebenstellen automatisch dezentral aufgezeichnet. Davon sind 79 Nebenstellen im Sinne der Dienstanweisung. Bei 6 Nebenstellen muss noch geprüft werden, aus welchem Grund sie eingerichtet wurden und wer dieses veranlasst hat.

In der Dienstanweisung zur Aufzeichnung von 1999 wurde insbesondere die automatische Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten mit abschließend aufgezählten Funktionsbereichen und Nebenstellen der Thüringer Polizei (Polizeiinspektion, Polizeidirektion, Landeskriminalamt, Polizeiführungsstab) und des Innenministeriums (speziell des damaligen Lagezentrums der Thüringer Landesregierung) geregelt. Dies betraf die automatische Aufzeichnungen des Notrufes 110 und die automatische Aufzeichnung von notruf- und einsatznahen Nebenstellen in den Polizeidienststellen. 2009 wurde die in der Dienstanweisung festgelegte Aufbewahrungsdauer der gespeicherten Telefonaufzeichnungen von 90 Tagen auf 180 Tage erhöht.

Die Dienstanweisung war entsprechend dem Thüringer Gültigkeitsverzeichnis bis zum 31.12.2016 gültig. Deshalb wurden die nachgeordneten Behörden im Februar 2016 beauftragt, über die Erfahrungen und den Bedarf für Aufzeichnungen von Telefongesprächsinhalten für die polizeiliche Aufgabeerfüllung zu berichten.

Nach heutigem Stand stellt sich die Frage, ob die Dienstanweisung in der pauschalen Aufzeichnung aller Gespräche – auch von notruf- und einsatznahen Nebenstellen – rechtmäßig war. Dazu gehört auch die ggf. unzureichende Erfüllung von Dokumentations- und Berichtspflichten.

Zwischenzeitlich wurde veranlasst, dass die automatische Aufzeichnung, mit Ausnahme der Notrufe, beendet wurde. Gleichzeitig wurden die Aufzeichnungen der letzten 180 Tage gesichert. Zudem wurden umfangreiche Prüfaufträge erteilt. Dies betrifft die Erhebung der aufgezeichneten Nebenstellen, die Anzahl der aufgezeichneten Telefonate, den Umgang mit den gespeicherten Daten sowie die Dokumentation und Nachweisführung der Aufzeichnungen.

Zudem sind die Voraussetzungen für die Aufzeichnung von Telefonaten rechtlich zu prüfen. Die Prüfergebnisse fließen in die Überarbeitung der neuen Dienstanweisung ein. Der Innenminister betonte: „Das Telekommunikationsgeheimnis gilt auch für die Thüringer Polizei. Der Bürger muss sich auf die Vertraulichkeit von Telefonaten verlassen können.“
Autor: nnz

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