eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 12:18 Uhr
01.07.2016
Einheitliche Kassen sollen Manipulation verhindern

IHK sieht Mehrbelastung

Die Bundesregierung will den Steuerbetrug in Handel, Hotellerie und Gastronomie erschweren und plant den gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz fälschungssicherer Kassensysteme bis 2019...


Das sieht der Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vor, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegt hat. Nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt dürften die Unternehmer aber nicht unter Generalverdacht gestellt werden und es müsse eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Anzeige symplr
„Kassenmanipulationen sind kein Kavaliersdelikt. Sie schaden allen ehrlichen Bürgern und Unternehmen, dem Staat entgehen Steuereinnahmen und der Wettbewerb wird verzerrt“, fasst Prof. Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt, zusammen. Zwar sei die Nutzung von elektronischen Kassen in Handel, Hotellerie oder Gastronomie derzeit keine gesetzliche Pflicht. Doch fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzten Registrier- oder Computerkassensysteme. Einer der Gründe wäre die Vereinfachung der Buchführung, denn gerade diese stünde seit Jahren verstärkt im Fokus von Betriebsprüfungen.

Der nun geplanten verbindlichen Lösung zur Vermeidung von Manipulationen steht die Erfurter Kammer jedoch kritisch gegenüber. „Die Aufrüstung der bestehenden rund 2,5 Millionen elektronischen Kassensysteme zu zertifizierten Geräten wird die deutsche Wirtschaft aktuellen Schätzungen zufolge 400 bis 500 Millionen Euro kosten“, warnt Grusser. Und selbst dann könne eine mögliche Manipulation nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bislang wäre die zugrundeliegende Prognose des jährlichen Schadens durch Steuerausfälle noch nicht tragfähig.

Die Berechnung resultiere aus Erfahrungen in Kanada und den Ableitungen einer einzelnen Branche. Eine generelle Übertragung auf Deutschland sei somit zu pauschal. „Es ist unverhältnismäßig, alle Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen und von ihnen die Einführung teurer, aufwändiger IT-Maß-nahmen zu verlangen“, erklärt der IHK-Chef.

Für Ladenbesitzer und kleine Händler, welche derzeit keine elektronischen Kassen nutzen, ist der Einsatz zertifizierter Geräte auch zukünftig freiwillig. Auch soll es laut Bundesfinanzministerium keine Umsatzgrenze geben, von der an elektronische Kassen benötigt werden. Traditionelle Handkassen bleiben also möglich – bei größeren Umsätzen allerdings gelten sie als betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll. Schließlich erleichtern elektronische Kassen vor allem die Buchführung.
Autor: psg

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr