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Mo, 07:17 Uhr
05.07.2004

Wieder angeklagt

Nordhausen (nnz). Für Stefan N. kommt es in diesen Tagen ganz „dicke“. Während der ehemalige Vorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe in einem anderen Strafverfahren in Berufung gegangen ist, hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen inzwischen eine weitere Anklage erhoben...


Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft wirft N. mittelbare Falschbeurkundung (Urkundenfälschung) sowie in zwei Fällen Betrug vor. N. soll in den 90er Jahren zwei Arbeitnehmer bei der JUH beschäftigt haben, deren Arbeitsplatz durch das Nordhäuser Arbeitsamt gefördert worden war. Ein Arbeitnehmer soll zwischen Juni 1994 und Juni 1998 für das Ausfahren von Essen eingesetzt worden sein. Sein Einsatz jedoch sei nicht nach den Maßgaben des Arbeitsamtes erfolgt. Dadurch sei dem Arbeitsamt ein Schaden in Höhe von 64.000 DM entstanden, die zurückgefordert werden. Im zweiten – ähnlich gelagerten - Fall sollen sich die Forderungen auf 70.000 DM belaufen.

Der Anklagepunkt Urkundenfälschung geht auf den Juni 1999 zurück. Damals sollte ein neuer Verein gegründet werden, die Sozialen Dienste (siehe hierzu auch im nnz-Archiv). Stefan N. soll wesentliche Unterlagen hinsichtlich der Gründung, so zum Beispiel Protokolle oder die Satzung, gefälscht haben. Laut Staatsanwaltschaft sollen weiterhin Unterschriften gefälscht worden sein. Die Personen, deren Unterschrift auf den Papieren zu finden waren, sollen überhaupt keine Kenntnis davon gehabt haben. Auch sei eine Gründungsversammlung nicht durchgeführt worden. Mit den Urkundenfälschungen sollte der Verein eingetragen werden.

Für den Ortsvorsitzenden der SPD, Andreas Wieninger, ist auch aus diesem Grund nicht verständlich, daß N. sich wieder in den Stadtrat habe wählen lassen. Der CDU-Stadtrat habe in der zurückliegenden Legislatur sein Mandat ruhen lassen. Und nun, daß es wieder eine Anklage gegen ihn gebe, wolle er in den Stadtrat einziehen. Für Wieninger ist dieses Verhalten nicht tragbar und Stefan N. als Stadtrat nicht tragbar.
Autor: nnz

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