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Mi, 10:45 Uhr
08.06.2016
Möglicher „Brexit“

Thüringer Wirtschaft verunsichert

Für Thüringer Unternehmen ist Großbritannien der viertwichtigste Auslandsmarkt. Ein EU-Ausstieg der Briten hätte nach Überzeugung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt folgenschwere Auswirkungen für beide Seiten – auch für die mit Großbritannien eng verwobene Thüringer Wirtschaft...


Der sogenannte „Brexit“ würde den Handel verkomplizieren und ein Mehr an bürokratischem Aufwand bedeuten. Nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen hätte es erhebliche Nachteile für ihre Geschäftstätigkeit im Land.

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„Das für den 23. Juni geplante „Brexit“-Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union erzeugt Unsicherheit bei vielen Unternehmen, insbesondere in Bezug auf zukünftige Investitionsentscheidungen im Vereinigten Königreich“, sagt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt. Für die Thüringer Wirtschaft sei Großbritannien im Handelsaustausch ein wichtiger Partner mit einem jährlichen Außenhandelsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden Euro.

„Über sechs Prozent der hier produzierten Waren gehen auf die Insel. Nur Kunden in Ungarn, den USA und Frankreich nehmen derzeit mehr Waren aus dem Freistaat ab. Gegenwärtig unterhalten 290 Thüringer Betriebe Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien“, so Grusser weiter.

Sollten sich die Briten beim Volksentscheid gegen einen Verbleib in der EU aussprechen, hätte das nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen erhebliche Folgen für ihre Geschäftstätigkeit im Land. Wie eine aktuelle Studie der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien ergab, erwarten 80 Prozent der AHK-Mitglieder von einem Brexit negative Auswirkungen auf das eigene Unternehmen. Außerdem wurden die Betriebe gefragt, wie sich ein EU-Austritt des Landes auf ihre künftigen Investitionen in Großbritannien auswirken würde. Hier gaben 61 Prozent an, im Falle eines Austrittes die Investitionen zu verringern.

Bei einem Austritt aus der EU fielen grundsätzlich sämtliche Handelsprivilegien der Mitgliedstaaten wie Zollfreiheit, freier Kapitalverkehr, Freizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit weg. „Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben nicht die Ressourcen, mit dem dann folgenden Bürokratieaufwand und den Handelshemmnissen umzugehen“, erklärt der IHK-Chef. Als Folge einer solchen Isolation Großbritanniens und der höheren Handelskosten sei von einem nicht unerheblichen Rückgang der europäischen Im- und Exporte auszugehen. Das daraus resultierende geringere Wirtschaftswachstum des Inselstaates hätte eine sinkende Binnennachfrage zur Folge, was die Exporte nach Großbritannien zusätzlich einschränken könnte.

Derzeit ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch europäisches Recht gewährleistet und geregelt. Ein EU-Austritt Großbritanniens würde auch die Thüringer Arbeitnehmer betreffen, die auf der Insel arbeiten und leben. Noch sei völlig unklar, welche Bestimmungen zu Sozialabgaben, Steuern und Sozialleistungen für Wahl-Briten dann gelten. Nicht zu vergessen wäre darüber hinaus der ausbleibende finanzielle Beitrag des Inselstaates an die Union, der von den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – ausgeglichen werden müsste.
Autor: nnz

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Kommentare
Kritiker2010
08.06.2016, 13:34 Uhr
BREXIT - Die IHK und ihre eingefahrenen Gleise
Ja, es könnte sein, dass sich die Briten für einen Ausstieg aus der EU entscheiden. Und obwohl die EU ja scheinbar eine Firma ist, deren Geschäftsführer Deutschland sein möchte, dürfen die Briten das auch.

Und ja, mit der Insel fällt ein Zahler für die EU weg, aber auch ein Zahlungsempfänger, womit der Fehlbetrag nicht ganz so groß ausfallen dürfte, wie vorgegaukelt. Nach verschiedenen Quellen dürfte es sich da um einen Netto-Zahlungsausfall von etwa 5 Mrd. Euro pro Jahr handeln - also einen Fliegenpups im Vergleich zum deutschen Staatshaushalt.

Ja, das hätte dann natürlich auch Änderungen in Handel und Recht zur Folge. Aber auch vor der Europäischen Union / Europäischen Gemeinschaft / EWG gab es Handel zwischen den Nationalstaaten. Es ist also anzunehmen, dass die Mehrzahl der Betroffenen kurzfristig klären wird, welche Formalitäten (Zoll, Versicherung, Einfuhrgenehmigungen, etc.) notwendig sind, und dann geht das Geschäft munter weiter ... nur eben mit 3 Stempeln und 5 Formularen zusätzlich - vorübergehend.

Es verwundert da doch sehr, dass in Zeiten, in denen "die Wirtschaft" rund um den Erdball ihr Heil in Freihandelsabkommen sucht, kein "Plan B" für den Brexit bereit steht – also, ein Freihandelsabkommen. Zwischen der EU und Großbritannien dürfte der Klärungsbedarf, schon allen wegen des gemeinsamen Weges in der EU, eher gering sein und für alle Beteiligten vergleichsweise geringe Risiken mit sich bringen.

Aber all das erfordert natürlich ein wenig Flexibilität und gesunden Menschenverstand, der jedoch vielen Entscheidungsträgern abhanden gekommen zu sein scheint. Es ist eben bequemer, den eingefahren Gleisen zu folgen und sich ausschließlich durch Nachplappern und politischen Gehorsam die nächste Beförderung zu sichern.
murmeltier
08.06.2016, 14:25 Uhr
Übertreibung
Die Bürger entscheiden in Großbritannien über das Verbleiben in der EU. Das ist gut so. Wenn in Deutschland die Bürger auch über den Verbleib Deutschlands in der EU entscheiden könnten, schätze ich, würde sich die Mehrheit dagegen entscheiden. Davor hat die Politik Angst.

Wie der Vorkommentator schreibt, Handel der Länder gab es schon immer. Selbst wenn Großbritannien sich für den Brexit entscheidet, geht es weiter.

Immer die angstmacherei. Das schüren von Angst wird ja sonst immer der AFD angehangen. Aber wenn es passt bedienen sich auch andere der "angstmacherei".
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