Möglicher Brexit
Thüringer Wirtschaft verunsichert
Mittwoch, 08. Juni 2016, 10:45 Uhr
Für Thüringer Unternehmen ist Großbritannien der viertwichtigste Auslandsmarkt. Ein EU-Ausstieg der Briten hätte nach Überzeugung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt folgenschwere Auswirkungen für beide Seiten – auch für die mit Großbritannien eng verwobene Thüringer Wirtschaft...
Der sogenannte Brexit würde den Handel verkomplizieren und ein Mehr an bürokratischem Aufwand bedeuten. Nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen hätte es erhebliche Nachteile für ihre Geschäftstätigkeit im Land.
Das für den 23. Juni geplante Brexit-Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union erzeugt Unsicherheit bei vielen Unternehmen, insbesondere in Bezug auf zukünftige Investitionsentscheidungen im Vereinigten Königreich, sagt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt. Für die Thüringer Wirtschaft sei Großbritannien im Handelsaustausch ein wichtiger Partner mit einem jährlichen Außenhandelsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden Euro.
Über sechs Prozent der hier produzierten Waren gehen auf die Insel. Nur Kunden in Ungarn, den USA und Frankreich nehmen derzeit mehr Waren aus dem Freistaat ab. Gegenwärtig unterhalten 290 Thüringer Betriebe Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien, so Grusser weiter.
Sollten sich die Briten beim Volksentscheid gegen einen Verbleib in der EU aussprechen, hätte das nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen erhebliche Folgen für ihre Geschäftstätigkeit im Land. Wie eine aktuelle Studie der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien ergab, erwarten 80 Prozent der AHK-Mitglieder von einem Brexit negative Auswirkungen auf das eigene Unternehmen. Außerdem wurden die Betriebe gefragt, wie sich ein EU-Austritt des Landes auf ihre künftigen Investitionen in Großbritannien auswirken würde. Hier gaben 61 Prozent an, im Falle eines Austrittes die Investitionen zu verringern.
Bei einem Austritt aus der EU fielen grundsätzlich sämtliche Handelsprivilegien der Mitgliedstaaten wie Zollfreiheit, freier Kapitalverkehr, Freizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit weg. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben nicht die Ressourcen, mit dem dann folgenden Bürokratieaufwand und den Handelshemmnissen umzugehen, erklärt der IHK-Chef. Als Folge einer solchen Isolation Großbritanniens und der höheren Handelskosten sei von einem nicht unerheblichen Rückgang der europäischen Im- und Exporte auszugehen. Das daraus resultierende geringere Wirtschaftswachstum des Inselstaates hätte eine sinkende Binnennachfrage zur Folge, was die Exporte nach Großbritannien zusätzlich einschränken könnte.
Derzeit ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch europäisches Recht gewährleistet und geregelt. Ein EU-Austritt Großbritanniens würde auch die Thüringer Arbeitnehmer betreffen, die auf der Insel arbeiten und leben. Noch sei völlig unklar, welche Bestimmungen zu Sozialabgaben, Steuern und Sozialleistungen für Wahl-Briten dann gelten. Nicht zu vergessen wäre darüber hinaus der ausbleibende finanzielle Beitrag des Inselstaates an die Union, der von den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – ausgeglichen werden müsste.
Autor: nnzDer sogenannte Brexit würde den Handel verkomplizieren und ein Mehr an bürokratischem Aufwand bedeuten. Nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen hätte es erhebliche Nachteile für ihre Geschäftstätigkeit im Land.
Das für den 23. Juni geplante Brexit-Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union erzeugt Unsicherheit bei vielen Unternehmen, insbesondere in Bezug auf zukünftige Investitionsentscheidungen im Vereinigten Königreich, sagt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt. Für die Thüringer Wirtschaft sei Großbritannien im Handelsaustausch ein wichtiger Partner mit einem jährlichen Außenhandelsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden Euro.
Über sechs Prozent der hier produzierten Waren gehen auf die Insel. Nur Kunden in Ungarn, den USA und Frankreich nehmen derzeit mehr Waren aus dem Freistaat ab. Gegenwärtig unterhalten 290 Thüringer Betriebe Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien, so Grusser weiter.
Sollten sich die Briten beim Volksentscheid gegen einen Verbleib in der EU aussprechen, hätte das nach Einschätzung der im Vereinigten Königreich engagierten deutschen Unternehmen erhebliche Folgen für ihre Geschäftstätigkeit im Land. Wie eine aktuelle Studie der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien ergab, erwarten 80 Prozent der AHK-Mitglieder von einem Brexit negative Auswirkungen auf das eigene Unternehmen. Außerdem wurden die Betriebe gefragt, wie sich ein EU-Austritt des Landes auf ihre künftigen Investitionen in Großbritannien auswirken würde. Hier gaben 61 Prozent an, im Falle eines Austrittes die Investitionen zu verringern.
Bei einem Austritt aus der EU fielen grundsätzlich sämtliche Handelsprivilegien der Mitgliedstaaten wie Zollfreiheit, freier Kapitalverkehr, Freizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit weg. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben nicht die Ressourcen, mit dem dann folgenden Bürokratieaufwand und den Handelshemmnissen umzugehen, erklärt der IHK-Chef. Als Folge einer solchen Isolation Großbritanniens und der höheren Handelskosten sei von einem nicht unerheblichen Rückgang der europäischen Im- und Exporte auszugehen. Das daraus resultierende geringere Wirtschaftswachstum des Inselstaates hätte eine sinkende Binnennachfrage zur Folge, was die Exporte nach Großbritannien zusätzlich einschränken könnte.
Derzeit ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch europäisches Recht gewährleistet und geregelt. Ein EU-Austritt Großbritanniens würde auch die Thüringer Arbeitnehmer betreffen, die auf der Insel arbeiten und leben. Noch sei völlig unklar, welche Bestimmungen zu Sozialabgaben, Steuern und Sozialleistungen für Wahl-Briten dann gelten. Nicht zu vergessen wäre darüber hinaus der ausbleibende finanzielle Beitrag des Inselstaates an die Union, der von den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – ausgeglichen werden müsste.
