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Fr, 13:04 Uhr
15.04.2016
Motocross im Wald

Eindeutige Festlegungen im Waldgesetz

Wenn im Frühjahr die Sonne höher steigt und ihre wärmenden Strahlen schickt, erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben sondern auch die Motocross- und Quadfahrer wollen nach der Winterpause ihre Fahrzeuge und ihre Fahrkünste ausprobieren...


Dabei sind es nicht nur Jugendliche aus der Region, sondern auch teilweise „gestandene Männer“ aus anderen Bundesländern, welche der Meinung sind, die Wälder können als Cross–Strecke genutzt werden.

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Hierzu gibt es im Waldgesetz eindeutige Festlegungen. Jedem Bürger ist das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald.

Durch Motocross werden nicht nur teilweise Wege arg in Mitleidenschaft gezogen sondern auch Waldbiotope mit ihrer Flora und Fauna erheblich negativ beeinträchtigt. Die Schäden sind besonders im Frühjahr verhältnismäßig hoch da der Boden aufgeweicht, Pflanzen frisch austreiben, die Vögel brüten und das weibliche Wild hoch beschlagen ist – sich in der Setzzeit befindet.

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Motorsport im Wald illegal und ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichen Geldbußen (100 – 2500 Euro) geahndet. Vielfach wird beobachtet, dass die Maschinen keine oder unleserliche Kennzeichen haben. Somit wird generell ein Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung nicht am unteren Ende orientiert.

In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Hinweise nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.

Eine Alternative für alle Motorsportfreunde ist die Moto-Cross-Strecke in Hamma, wo jeder Sportfreund seine Fähigkeiten und die seiner Maschine testen kann.
Autor: red

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Kommentare
U. Alukard
15.04.2016, 15:54 Uhr
"das weibliche Wild hoch beschlagen ist – sich in der Setzzeit befindet"
Kann das mal jemand übersetzen. Der Artikel ist wohl nicht für Jedermann?
Befahren von Waldwegen verboten- hundert Radler machen das auch nicht besser, gleiches Recht für alle.
Peppone
15.04.2016, 17:35 Uhr
Jägersprache
Beschlagen = Schwanger (zur Zeit hoch beschlagen = Hochschwanger)
Setzzeit = Zeit der Geburt der Kälber, Kitzel, Lämmer...

Radfahrer auf Wegen stören nicht. Crossmotorräder querfeldein oder auf Wegen Im Wildeinstandsgebiet stören.Muttertier verlässt Neugebohrenes.
sissi26
15.04.2016, 20:28 Uhr
Wo soll das noch hinführen
Liebe Leute,
Immer sind die anderen die Schuldigen...
Ich gehe Oft durch den Wald mit meinen Hund, jedoch sind es nixht die Motorrad fahrer die alles zerstören, sondern die Fahrzeuge die warum auch immer den Leuten gehören, die meinen, die Bäume passen da nicht mehr hin und müssen abgeholzt werden.

Genau diese Fahrzeuge und Fahrer hinterlassen eine reine Krater Landschaft, alles ist zerstört, die vorher schönen Wege und die Flächen, diese Leute sollten Geldstrafen bekommen!
Also bitte nochmal über den Inhalt des Artikels nachdenken.
Danke
Sonntagsradler 2
15.04.2016, 21:17 Uhr
Hi sissi26
In diesen Artikel geht es nicht um kaputte Wege. sondern um den Schutz der Tiere wie es im Kommentar von Peppone erläutert wurde.
Das Forstamt bzw die Revierförster sorgen schon dafür das nach dem Holzrücken die Wege schnellstmöglich wieder in Ordnung gebracht werden. Die Instandsetzung der Wege wird von anderen beauftragten Firmen übernommen. Auf Grund der milden Winter ist der Boden nicht tief genug gefroren und es kommt zu Rücke- und Transportspuren .
Kleiner Tip
Wau Wau beim Waldspaziergang schön angeleint lassen sonst kann es auch teuer werden
Gruß
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