Fr, 13:04 Uhr
15.04.2016
Motocross im Wald
Eindeutige Festlegungen im Waldgesetz
Wenn im Frühjahr die Sonne höher steigt und ihre wärmenden Strahlen schickt, erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben sondern auch die Motocross- und Quadfahrer wollen nach der Winterpause ihre Fahrzeuge und ihre Fahrkünste ausprobieren...
Dabei sind es nicht nur Jugendliche aus der Region, sondern auch teilweise gestandene Männer aus anderen Bundesländern, welche der Meinung sind, die Wälder können als Cross–Strecke genutzt werden.
Hierzu gibt es im Waldgesetz eindeutige Festlegungen. Jedem Bürger ist das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald.
Durch Motocross werden nicht nur teilweise Wege arg in Mitleidenschaft gezogen sondern auch Waldbiotope mit ihrer Flora und Fauna erheblich negativ beeinträchtigt. Die Schäden sind besonders im Frühjahr verhältnismäßig hoch da der Boden aufgeweicht, Pflanzen frisch austreiben, die Vögel brüten und das weibliche Wild hoch beschlagen ist – sich in der Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Motorsport im Wald illegal und ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichen Geldbußen (100 – 2500 Euro) geahndet. Vielfach wird beobachtet, dass die Maschinen keine oder unleserliche Kennzeichen haben. Somit wird generell ein Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung nicht am unteren Ende orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Hinweise nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
Eine Alternative für alle Motorsportfreunde ist die Moto-Cross-Strecke in Hamma, wo jeder Sportfreund seine Fähigkeiten und die seiner Maschine testen kann.
Autor: redDabei sind es nicht nur Jugendliche aus der Region, sondern auch teilweise gestandene Männer aus anderen Bundesländern, welche der Meinung sind, die Wälder können als Cross–Strecke genutzt werden.
Hierzu gibt es im Waldgesetz eindeutige Festlegungen. Jedem Bürger ist das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald.
Durch Motocross werden nicht nur teilweise Wege arg in Mitleidenschaft gezogen sondern auch Waldbiotope mit ihrer Flora und Fauna erheblich negativ beeinträchtigt. Die Schäden sind besonders im Frühjahr verhältnismäßig hoch da der Boden aufgeweicht, Pflanzen frisch austreiben, die Vögel brüten und das weibliche Wild hoch beschlagen ist – sich in der Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Motorsport im Wald illegal und ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichen Geldbußen (100 – 2500 Euro) geahndet. Vielfach wird beobachtet, dass die Maschinen keine oder unleserliche Kennzeichen haben. Somit wird generell ein Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung nicht am unteren Ende orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Hinweise nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
Eine Alternative für alle Motorsportfreunde ist die Moto-Cross-Strecke in Hamma, wo jeder Sportfreund seine Fähigkeiten und die seiner Maschine testen kann.


