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Fr, 11:45 Uhr
15.04.2016
Thüringer Vergabegesetz

IHK sieht dringenden Reformbedarf

Das seit dem 1. Mai 2011 geltende Thüringer Vergabegesetz wird nach fünf Jahren durch die Landesregierung evaluiert. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern hat vorab eine Umfrage durchgeführt, bei der die Unternehmen verschiedener Branchen zu ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Vergabegesetz befragt wurden...


„Die Ergebnisse sprechen für sich: die Mehrzahl der befragten Unternehmen ist für die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes und würde einheitliche Regeln für Bund und Länder begrüßen“, so der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Professor Gerald Grusser. Vor allem der erhöhte Zeit- und Kostenaufwand bei der Zusammenstellung der Unterlagen stehe in der Kritik. So hätte inzwischen jeder Fünfte kein Interesse mehr, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

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80 Prozent der Unternehmen antworteten, dass die durch das Gesetz auf den Weg gebrachten Kriterien selten bis gar nicht verlangt werden, wie die Förderung der Erstausbildung und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen im Beruf. „Wenn allerdings diese Nachweise kaum abgefordert werden, weil sie nicht messbar sind, entwickeln sich diese Vorschriften zu einem bürokratielastigen Papiertiger. Deshalb sollten sie wegfallen“, fordert Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen zu Gera.

Zudem spreche sich die Mehrheit der Unternehmen für eine Vereinfachung der Nachweiserbringung bei öffentlichen Ausschreibungen aus. „Hierbei kann der IHK-Präqualifizierungsservice für den Dienstleistungsbereich, nämlich die Vorabprüfung ausschreibungsrelevanter Nachweise, Abhilfe schaffen“, so der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas. „Im Rahmen dieser Präqualifizierung wird dem Unternehmen ein Zertifikat für dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für jeweils 12 Monate ausgestellt, das der Vorlage bei öffentlichen Ausschreibungen dient“, erklärt Pieterwas.

In Thüringen existiert zwar seit Februar 2011 ein Vergabeportal. Allerdings müssen auf diesem nur Landesauftraggeber ihre Bekanntmachungen zu öffentlichen Ausschreibungen platzieren. „Um dem Thüringer Vergabeportal langfristig mehr Schlagkraft zu verleihen und den Aufwand zur Suche nach Ausschreibungen zu minimieren, wäre eine zwingende Veröffentlichungspflicht aller Vergabestellen, auch der Kommunen notwendig“, stellt Professor Gerald Grusser fest. Dies würden im Übrigen auch 62 Prozent der befragten Unternehmen fordern.

Thüringen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern relative niedrige Wertgrenzen, ab denen öffentliche Vergabeverfahren verpflichtend sind. Zwei Drittel der Unternehmen sprechen sich für eine Erhöhung dieser Wertgrenzen in Thüringen aus. „Dieses Ergebnis überrascht nicht und unterstreicht den Reformbedarf, bis hin zu einer bundeseinheitlichen Regelung“, betont Peter Höhne.
Autor: red

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