Di, 08:16 Uhr
19.01.2016
Forum
Sind Politiker wirklich kriminell?
Ein Aufschrei bei der CDU, hatten sich doch Persönlichkeiten, wie der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio und zu allem Überdruß sogar noch der ehemalige Präsident dieses höchsten Gerichtes der BRD, Hans-Jürgen Papier, zu angeblich gesetzwidrigen Handlungen der Regierung geäußert...
Der Vorwurf: in mehrfacher Hinsicht wird gegen das Grundgesetz verstoßen und das durch die offenen Grenzen die Flüchtlingsschleuserei noch gefördert wird. Die Kritik dieser beiden Juristen will ich hier nicht weiter im Detail beleuchten, aber sie schildern Straftaten.
Mich bewegt dabei die Frage, wieso kann eine Regierung gegen staatliches Recht verstoßen und das zum Beispiel schon erfolgte Anzeigen gegen Frau Merkel ins Leere laufen? Wenn dem so ist, wo ist dann der so gepriesene demogratische Rechtsstaat?
Nun interessiert mich, warum kann diese Merkelregierung ohne Konsequenzen diese Gesetzesbrüche begehen. Tatsache ist, die Regierung besteht aus Parteien, die Spitzen dieser Parteien sind auch gleichzeitig die Spitzen der Regierung. Diese Spitzen sind es also, die für eine rechtsstaatliche Kluft im Lande sorgen, wie es sie noch nie gab. Richter Di Fabio bringt es mit den Worten auf den Punkt, "die Rechtssicherheit ist verloren gegangen".
Frage also: Kann eine Regierung zur Verantwortung gezogen werden? Dazu: Parteien sind Vereinigungen, und dazu folgende juristische Erkenntnis!
§ 129 Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 54 Nichtrechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtfähig sind, finden die Vorschriften der Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereines einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handel mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner. (Anmerkung, dieser § hat nur 2 Sätze)
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Parteiengesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Januar 1994 (BGBl.I S.149), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Dezember 2015 (BGBl. I S.2563) geändert worden ist. (Anmerkung, das Gesetz ist erst einige Tage alt und Weihnachten, da passt keiner auf)
Dort heißt es: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird bei Parteien nicht angewandt.
Im Klartext ist das der Freibrief für die Regierung, ihr gesamtes Handeln betreiben zu dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Hoch lebe unser Rechtsstaat!
Hans-Joachim Kohlhase, Nordhausen
Kommentare bitte nur mit Klarnamen
Autor: redDer Vorwurf: in mehrfacher Hinsicht wird gegen das Grundgesetz verstoßen und das durch die offenen Grenzen die Flüchtlingsschleuserei noch gefördert wird. Die Kritik dieser beiden Juristen will ich hier nicht weiter im Detail beleuchten, aber sie schildern Straftaten.
Mich bewegt dabei die Frage, wieso kann eine Regierung gegen staatliches Recht verstoßen und das zum Beispiel schon erfolgte Anzeigen gegen Frau Merkel ins Leere laufen? Wenn dem so ist, wo ist dann der so gepriesene demogratische Rechtsstaat?
Nun interessiert mich, warum kann diese Merkelregierung ohne Konsequenzen diese Gesetzesbrüche begehen. Tatsache ist, die Regierung besteht aus Parteien, die Spitzen dieser Parteien sind auch gleichzeitig die Spitzen der Regierung. Diese Spitzen sind es also, die für eine rechtsstaatliche Kluft im Lande sorgen, wie es sie noch nie gab. Richter Di Fabio bringt es mit den Worten auf den Punkt, "die Rechtssicherheit ist verloren gegangen".
Frage also: Kann eine Regierung zur Verantwortung gezogen werden? Dazu: Parteien sind Vereinigungen, und dazu folgende juristische Erkenntnis!
§ 129 Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 54 Nichtrechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtfähig sind, finden die Vorschriften der Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereines einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handel mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner. (Anmerkung, dieser § hat nur 2 Sätze)
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Parteiengesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Januar 1994 (BGBl.I S.149), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Dezember 2015 (BGBl. I S.2563) geändert worden ist. (Anmerkung, das Gesetz ist erst einige Tage alt und Weihnachten, da passt keiner auf)
Dort heißt es: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird bei Parteien nicht angewandt.
Im Klartext ist das der Freibrief für die Regierung, ihr gesamtes Handeln betreiben zu dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Hoch lebe unser Rechtsstaat!
Hans-Joachim Kohlhase, Nordhausen
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Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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