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Mi, 10:38 Uhr
13.01.2016
Ein Blick in die Statistik

Vier Jahre Auskunftspflicht

Wie entwickeln sich die Familien und andere Lebensformen? Wie steht es um die Ausbildung der Bevölkerung? Antworten darauf gibt für gewöhnlich das Landesamt für Statistik. Heute kommt aus Erfurt allerdings eine Bekanntmachung. Der Mikrozensus 2016 steht an und für Betroffene besteht Auskunftspflicht...

Antworten auf solche und andere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffen, gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.

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Auch im Jahr 2016 wird wieder im Durchschnitt ein Prozent der Bevölkerung befragt. Das sind in Thüringen über das Jahr verteilt rund 10.000 Haushalte. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Es regelt einen sorgsamen und zweckgebundenen Umgang mit den erfassten Daten, es gewährleistet Datenschutz und Geheimhaltung.

Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch Erhebungsbeauftragte, die mit Laptops ausgestattet werden. Die Erhebungsbeauftragten wurden vom Landesamt für Statistik ausgesucht, verpflichtet und geschult. Sie können sich durch einen Interviewerausweis legitimieren.

Der Besuch des Erhebungsbeauftragten wird dem Haushalt durch das Landesamt für Statistik vorher schriftlich angekündigt. Wenn der Haushalt wünscht, kann er alternativ einen Fragebogen selbst ausfüllen.
Das Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte in Thüringen, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
13.01.2016, 12:43 Uhr
Fragt nur
Die Antworten werden nicht lange auf sich warten lassen, denn für die Betroffenen besteht ja schließlich Auskunftspflicht.
Erste Frage: Wenn Sie frühmorgens aufwachen, haben Sie dann feuchte Hände und haben Sie dann den Drang einen Menschen an der Gesundheit zu schädigen?
Zweite Frage: Fühlen Sie sich sexuell Kindern hingezogen?
Dritte Frage: Wenn Sie über einen Fußgängerweg laufen, haben Sie dann das Gefühl, dass sich dieser vor Ihnen erhebt und sich ein großes Loch auftut, in das Sie hinfallen?
Vierte Frage: Fühlen Sie sich von dieser Gesellschaft/Politik falsch verstanden?
Fünfte Frage: Dürfen wir Sie in Zukunft rund um die Uhr ausspähen?
Wenn ja dann brauchen Sie nichts unternehmen. Wir gehen in diesem Falle von Ihrem Einverständnis aus.
Leser1
13.01.2016, 13:10 Uhr
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Leser1
13.01.2016, 18:40 Uhr
Wo bleibt der Schutz des persönlichen Lebensbereichs?
Vielleicht wird dabei ermittelt wieviel Wohnraum jeder hat um noch Flüchtlinge aufzunehmen.
Pe_rle
13.01.2016, 20:27 Uhr
Mikrozensus
was will der Mikrozensus bei uns,der BND und andere geheime Dienste wissen doch eh mehr wie wir über uns selbst.
Dieses System ist schlimmer wie das was wir hatten.
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