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Fr, 11:53 Uhr
18.12.2015
Werden kommunale Unternehmen wirklich kompetent überwacht?

Aufsichtsratsmandate wie Hauptamt bekleiden

Die Verteilung von Aufsichtsratsmandaten für die Steuerung und Kontrolle der inzwischen fast 30 kommunalen Unternehmen der Stadt und des Landkreises Nordhausen darf nicht länger hauptsächlich vom Parteienproporz ausgehen. Wer diese Forderung aufstellt, das hat die nnz erfahren...


"Vielmehr gilt es, fachkundige Bürger mit entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen in diese Positionen zu berufen und zwar unter strenger Einhaltung der bestehenden Beteiligungsrichtlinien für kommunale Entscheidungsträger und für Mitglieder in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen“, verlangt Roland Handrek, Sprecher der Sektion Nordhausen im Wirtschaftsrat Deutschland.

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Wenn einzelne Mitglieder der Kommunalparlamente bis zu acht Aufsichtsratsmandate bekleideten, sei nach seinen unternehmerischen Erfahrungen heraus, allein schon aus zeitlichen Gründen keine wirklich fundierte und tiefgründige Mitwirkung umsetzbar.

Am Beispiel der Nordhäuser Servicegesellschaft verdeutlicht Handrek die Notwendigkeit eines mit den nötigen Qualifikationen ausgestatteten unabhängigen Aufsichtsrates: „Öffentliche Strukturen werden mit ihren Beziehungen untereinander unzureichend transparent gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt, was oftmals zu überzogenen Erwartungen der Gesellschafter an die öffentlichen Unternehmen führt.“

Insbesondere mit Unternehmensausgliederungen wachse die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger und der Aufsichtsgremien. Denn hier würde die direkte Kontrolle durch die öffentliche Hand sinken. Dem könnten nur objektive und unabhängige Personen in funktionierenden Aufsichtsräten gegensteuern, die mit Fachkenntnis diese Kontrollfunktion mit ihren Kontrollrechten anstelle ausübten, sodass Haushaltsgrundsätze nicht verletzt würden.

Das gewährleiste auch die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Gemäß des Willens des Gesetzgebers gehörten zur zentralen Pflicht des Aufsichtsrates die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlags sowie Risikoanalyse und Risikoerfassung. Spätestens seit der Finanzkrise dürfe sich auch der öffentliche Bereich den Forderungen nach einer Professionalisierung der Unternehmensüberwachung sowie nach einer stärkeren Abstimmung zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer nicht mehr verschließen.

Hintergrund: Bei der Tendenz immer mehr kommunalen Unternehmen zu betreiben, werden oftmals die Chancen über die Risiken gestellt. Dass Risiken real sind, haben die Insolvenzanträge der kommunalen Stadtwerke Gera im Juni 2014 und der Verkehrsbetriebe Gera gezeigt.

Im Übrigen sollte nicht vergessen werden, dass der Gesetzgeber fehlerhaftes Verhalten von Aufsichtsräten empfindlich sanktioniert. Die aktuelle Rechtsprechung steht der Überwachungstätigkeit durch die Aufsichtsräte durchaus kritisch gegenüber.

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat mit am 17.2.2009 verkündetem Urteil fünf Aufsichtsratsmitglieder einer kommunalen Stadtwerke GmbH zur Zahlung von rund 900.000 Euro und zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder zur Zahlung von weiteren Beträgen aufgrund ihrer mangelnden Überwachungstätigkeit verurteilt.
Autor: red

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Kommentare
Rainer H.
18.12.2015, 20:54 Uhr
Aufsichtsrat / Parteienproporz und keine Ahnung
In kommunalen Betrieben entsendet der Stadtrat seine Mitglieder für den Aufsichtsrat. Man spiegelt bei der Besetzung der Aufsichtsräte natürlich das Wahlergebnis wieder, welches aber nicht zwingend nötig ist! Es können auch Personen von einer Fraktion entsendet werden, welche nicht in der Fraktion ist bzw. auch kein Stadtratsmitglied ist. Gerade in kommunalen Betrieben ist es wichtig, das der Stadtrat einen direkten Einfluss auf seine Unternehmen hat und diese keine Selbstläufer werden. Viele Beschlüsse oder der Haushalt eines Unternehmens muss im Stadtrat beschlossen werden. Das funktioniert so reibungslos, weil auch hier das Votum aus dem Aufsichtsrat im Stadtrat besprochen werden kann, und weil verschieden Mitglieder den Einblick in das Unternehmen haben. Hier pauschal den Stadträten eine Kompetenz abzusprechen und gar einen Zeitmangel zu unterstellen ist sehr oberflächlich.
Wie man der Presse in der Vergangenheit entnahm, sind Sie aus der CDU ausgetreten, weil Sie von den Wählern nicht in den Stadtrat bzw. Kreistag gewählt wurden und zudem im Nachgang von keiner der Fraktionen nicht in ein Gremium entsendet wurden. Auf dieser Grundlage urteilen Sie nun über ehrenamtliche Stadträte, und hätten vermutlich selbst in einem Aufsichtsrat gesessen, wenn Sie vom Wähler die nötigen Stimme erhalten hätten.
Übrigens müssen alle Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Alle Aufsichtsräte haften für Ihre Entscheidungen mit Ihrem persönlichen Vermögen. Ob da die geringe Aufwandsentschädigung von unter 100 Euro im Monat dem Gerecht wird ist fraglich, vergleicht man die horrenden entschädigen in Privaten Unternehmen mit Aufsichtsräten und gleicher Haftung! Daher wäre es nichts für mich, aber Respekt für den der es tut.
Übrigens Gera! Ein Fehler der Kommunalaufsicht bzw. Landesregierung, weil man der Stadt verweigert, dass diese Ihrem Unternehmen hilft. Laut Kommunalordnung darf das Geld nur in eine Richtung fließen, vom Betrieb zur Stadt. Ein Fehler den man gern rückgängig gemacht hätte. Denn der Folgeschaden mit Zerschlagung und Abwicklung der kommunalen Betriebe ist größer als die Summe die ausstandt.
Auch Ihr Beispiel von 2009 hier lapidar anzubringen ohne Hintergründe zu nennen ist oberflächlich. Es gibt zahlreiche Urteile wo Aufsichtsräte über ihr Ziel hinaus schossen, überdimensionale Investitionen beschlossen, oder gar eine höher Entschädigung für die eigene Tasche, wie vor einigen Jahren in einer Telefongesellschaft. Das wird dann geahndet und kostet!

Interessant wird es eines Tages mit der Servicegesellschaft des Landkreises. Sie wächst so rasant und bildet scheinbar einen Schattenhaushalt für den Kreis. Da wünsche ich jedem Aufsichtsrat ein gutes Händchen und Gottes Gnade!
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