Fr, 08:15 Uhr
04.12.2015
SPD-Stadtrat redet Klartext
Lasten müssen alle tragen
Der Antrag der Stadt auf Bedarfszuweisungen wurde nach Informationen des Oberbürgermeisters vorläufig beschieden. Es wird 770.000 Euro als Bedarfszuweisungen und 1,9 Millionen als langfristig rückzahlbare Finanzzuweisung geben. Dazu Anmerkungen eines SPD-Stadtrates in der nnz...
In Summe sind das zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro. Warum die Zuweisungen nicht höher ausfallen, muss man dem endgültigen Bescheid entnehmen. Erst dann kann der Stadtrat die nächsten Schritte beraten.
Der Vorsitzende der CDU Fraktion, Steffen Iffland, ließ vorab öffentlich verlauten, die Landesregierung lässt Nordhausen finanziell vor die Wand fahren, der Landrat und die Kommunalaufsicht haben das Antragsverfahren auf Bedarfszuweisungen verzögert und Steuerer müssen erst 2016 erhöht werden. An dieser Stelle bedarf es einer Richtigstellung.
Thema Haushaltslücke:
Das strukturelle Defizit im Nordhäuser Haushalt resultiert aus dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 13. Januar 2013, in dem der damalige Finanzminister Voß (CDU) die Schlüsselzuweisungen für Kommunen mit den Hinweis auf deutliche höhere Steuereinnahmen verringert hat. Durch diese Fehleinschätzung entsteht Jahr für Jahr im städtischen Haushalt ein Fehlbetrag. Dr. Klaus Zeh hat als damaliger Landtagsvertreter aus Nordhausen die Vorbereitung des Gesetzentwurfes mitgetragen. Jetzt holt ihn diese Entscheidung als Oberbürgermeister ein.
Thema Bedarfszuweisungen:
Voraussetzung für Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich ist ein genehmigtes Haushaltsicherungskonzept. Am 6. Mai wurde ein entsprechendes Konzept im Stadtrat beschlossen. Am 01. Juli musste eine erste Fortschreibung nachgereicht werden, die am 09. September aus Rechtsmangel wieder durch Stadtratsbeschluss aufgehoben wurde. Am 19.10. erfolgte die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, im Übrigen eine staatliche Behörde, die die Vorgaben des Landes umsetzt, mit Auflagen erneut bestehende Mängel zu beseitigen.
Am 02.11.2015 wurde der letzte Ergänzungsbeschluss durch den Stadtrat getroffen. Erst dann konnte man mit einer Bescheidung für Bedarfszuweisungen durch das Land rechnen. Da waren andere Städte, auch im Landkreis Nordhausen, professioneller und deutlich schneller in der Beantragung.
Der mehrfach durch die SPD Fraktion gegebene Hinweis, dass der Bedarf an Finanzzuweisungen im Freistaat Thüringen mehr als doppelt so hoch liegt als die vorhandenen Mittel und das man daher unverzüglich alle Voraussetzungen zur Beantragung erfüllen muss, wurde nicht gefolgt. So bleibt am Ende nur eine geringe Bedarfszuweisungen und ein zinsfreies Darlehn an finanzieller Unterstützung für die Stadt Nordhausen. Ein Angebot der SPD für ein Gesprächstermin im Antragsverfahren mit dem zuständigen Minister Dr. Poppenhäger wurde durch den Oberbürgermeister nicht angenommen.
Andere Städte und Landkreise konnten auf genehmigte Haushaltsicherungskonzepte aus den letzten Jahren zurückgreifen. Diese mussten nur fortgeschrieben werden, was ein deutlicher Vorteil für zügige Beantragung von Bedarfszuweisungen ist. Schon im März 2013 hatte der Stadtrat ohne Gegenstimmen einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppelhaushaltsplan 2013/2014 gefasst, mit dem Ziel ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieser Beschluss wurde durch den Oberbürgermeister trotz Aufforderungen aus der SPD Fraktion ignoriert. Die Folgen waren in diesem Jahr zu spüren.
Auch der Hinweis, bereits 2014 Bedarfszuweisungen zu beantragen wurde nicht gefolgt. Auch wenn die Aussichten auf Erfolg nicht gut waren hätte man bei der Landesregierung auf Nordhausen aufmerksam gemacht. Auch hätte man Erfahrungen zur Erstellung eines Sicherungskonzeptes sammel können und somit den einen oder anderen Fehler vermieden.
Thema Steuern:
Die einzige echte Möglichkeit Mehreinnahmen zu erzielen ist, die Hebesätze der Realsteuern, das heißt der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zu erhöhen. Es war absehbar, dass dies eine Forderung für eine Haushaltssicherung sein wird. Bereits 2013 wurde eine Gewerbesteuererhöhung durch den damaligen Bürgermeister Matthias Jendricke als Reaktion auf die sinkenden Schlüsselzuweisungen eingefordert. Mit diesen Mehreinnahmen sollten die weichen Standortvorteile wie Kultur- und Sozialeinrichtungen für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft erhalten bleiben. Dafür gab es keine Mehrheit im Stadtrat.
Im Frühjahr 2015 verlangte die SPD Fraktion einen Sonderstadtrat vor dem 30. Juni um Steuererhöhungen noch in diesem Jahr wirksam werden zu lassen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Im nächsten Stadtrat am 09.12.2015 wird als Auflage aus dem Haushaltssicherungskonzept die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer erhöht. Die werden erst 2016 wirksam und da hat Herr Iffland wirklich mal die Wahrheit gesagt.
Fazit:
Die Kommunen brauchen einen auskömmlichen Finanzausgleich, der nur mit und nicht gegen die Landesregierung geändert werden kann. Die Hausleitung der Stadt muss aus den Fehlern des aktuellen Jahres lernen. Auch im nächsten Jahr geht es nicht ohne zusätzliche Finanzmittel des Landes. Daher muss schon jetzt an der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzepts gearbeitet werden.
Wir brauchen mutige aber transparente und ehrliche Entscheidungen, um den Haushalt mittelfristig zu konsolidieren. Ein Taktieren und Täuschen wie bei der Schließung des Seniorenbegegnungszentrum darf es nicht mehr geben. Wir müssen ehrlich erklären, warum das eine oder andere in der jetzigen Form nicht bleiben kann, dürfen aber dabei aber nicht die Attraktivität und Lebensqualität unserer Stadt opfern.
An der Konsolidierung müssen alle beteiligt werden und das schließt auch die Wirtschaft ein. Einsparungen, welche nur zu Lasten der sozialen und kulturellen Strukturen gehen, wird es mit der SPD nicht geben.
Georg Müller, Stadtrat Nordhausen
Autor: redIn Summe sind das zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro. Warum die Zuweisungen nicht höher ausfallen, muss man dem endgültigen Bescheid entnehmen. Erst dann kann der Stadtrat die nächsten Schritte beraten.
Der Vorsitzende der CDU Fraktion, Steffen Iffland, ließ vorab öffentlich verlauten, die Landesregierung lässt Nordhausen finanziell vor die Wand fahren, der Landrat und die Kommunalaufsicht haben das Antragsverfahren auf Bedarfszuweisungen verzögert und Steuerer müssen erst 2016 erhöht werden. An dieser Stelle bedarf es einer Richtigstellung.
Thema Haushaltslücke:
Das strukturelle Defizit im Nordhäuser Haushalt resultiert aus dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 13. Januar 2013, in dem der damalige Finanzminister Voß (CDU) die Schlüsselzuweisungen für Kommunen mit den Hinweis auf deutliche höhere Steuereinnahmen verringert hat. Durch diese Fehleinschätzung entsteht Jahr für Jahr im städtischen Haushalt ein Fehlbetrag. Dr. Klaus Zeh hat als damaliger Landtagsvertreter aus Nordhausen die Vorbereitung des Gesetzentwurfes mitgetragen. Jetzt holt ihn diese Entscheidung als Oberbürgermeister ein.
Thema Bedarfszuweisungen:
Voraussetzung für Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich ist ein genehmigtes Haushaltsicherungskonzept. Am 6. Mai wurde ein entsprechendes Konzept im Stadtrat beschlossen. Am 01. Juli musste eine erste Fortschreibung nachgereicht werden, die am 09. September aus Rechtsmangel wieder durch Stadtratsbeschluss aufgehoben wurde. Am 19.10. erfolgte die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, im Übrigen eine staatliche Behörde, die die Vorgaben des Landes umsetzt, mit Auflagen erneut bestehende Mängel zu beseitigen.
Am 02.11.2015 wurde der letzte Ergänzungsbeschluss durch den Stadtrat getroffen. Erst dann konnte man mit einer Bescheidung für Bedarfszuweisungen durch das Land rechnen. Da waren andere Städte, auch im Landkreis Nordhausen, professioneller und deutlich schneller in der Beantragung.
Der mehrfach durch die SPD Fraktion gegebene Hinweis, dass der Bedarf an Finanzzuweisungen im Freistaat Thüringen mehr als doppelt so hoch liegt als die vorhandenen Mittel und das man daher unverzüglich alle Voraussetzungen zur Beantragung erfüllen muss, wurde nicht gefolgt. So bleibt am Ende nur eine geringe Bedarfszuweisungen und ein zinsfreies Darlehn an finanzieller Unterstützung für die Stadt Nordhausen. Ein Angebot der SPD für ein Gesprächstermin im Antragsverfahren mit dem zuständigen Minister Dr. Poppenhäger wurde durch den Oberbürgermeister nicht angenommen.
Andere Städte und Landkreise konnten auf genehmigte Haushaltsicherungskonzepte aus den letzten Jahren zurückgreifen. Diese mussten nur fortgeschrieben werden, was ein deutlicher Vorteil für zügige Beantragung von Bedarfszuweisungen ist. Schon im März 2013 hatte der Stadtrat ohne Gegenstimmen einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppelhaushaltsplan 2013/2014 gefasst, mit dem Ziel ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieser Beschluss wurde durch den Oberbürgermeister trotz Aufforderungen aus der SPD Fraktion ignoriert. Die Folgen waren in diesem Jahr zu spüren.
Auch der Hinweis, bereits 2014 Bedarfszuweisungen zu beantragen wurde nicht gefolgt. Auch wenn die Aussichten auf Erfolg nicht gut waren hätte man bei der Landesregierung auf Nordhausen aufmerksam gemacht. Auch hätte man Erfahrungen zur Erstellung eines Sicherungskonzeptes sammel können und somit den einen oder anderen Fehler vermieden.
Thema Steuern:
Die einzige echte Möglichkeit Mehreinnahmen zu erzielen ist, die Hebesätze der Realsteuern, das heißt der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zu erhöhen. Es war absehbar, dass dies eine Forderung für eine Haushaltssicherung sein wird. Bereits 2013 wurde eine Gewerbesteuererhöhung durch den damaligen Bürgermeister Matthias Jendricke als Reaktion auf die sinkenden Schlüsselzuweisungen eingefordert. Mit diesen Mehreinnahmen sollten die weichen Standortvorteile wie Kultur- und Sozialeinrichtungen für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft erhalten bleiben. Dafür gab es keine Mehrheit im Stadtrat.
Im Frühjahr 2015 verlangte die SPD Fraktion einen Sonderstadtrat vor dem 30. Juni um Steuererhöhungen noch in diesem Jahr wirksam werden zu lassen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Im nächsten Stadtrat am 09.12.2015 wird als Auflage aus dem Haushaltssicherungskonzept die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer erhöht. Die werden erst 2016 wirksam und da hat Herr Iffland wirklich mal die Wahrheit gesagt.
Fazit:
Die Kommunen brauchen einen auskömmlichen Finanzausgleich, der nur mit und nicht gegen die Landesregierung geändert werden kann. Die Hausleitung der Stadt muss aus den Fehlern des aktuellen Jahres lernen. Auch im nächsten Jahr geht es nicht ohne zusätzliche Finanzmittel des Landes. Daher muss schon jetzt an der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzepts gearbeitet werden.
Wir brauchen mutige aber transparente und ehrliche Entscheidungen, um den Haushalt mittelfristig zu konsolidieren. Ein Taktieren und Täuschen wie bei der Schließung des Seniorenbegegnungszentrum darf es nicht mehr geben. Wir müssen ehrlich erklären, warum das eine oder andere in der jetzigen Form nicht bleiben kann, dürfen aber dabei aber nicht die Attraktivität und Lebensqualität unserer Stadt opfern.
An der Konsolidierung müssen alle beteiligt werden und das schließt auch die Wirtschaft ein. Einsparungen, welche nur zu Lasten der sozialen und kulturellen Strukturen gehen, wird es mit der SPD nicht geben.
Georg Müller, Stadtrat Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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