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Mo, 06:46 Uhr
16.11.2015
Online-Bezahlsysteme

Achtung beim Kauf per Klick

Jeder zweite Deutsche kauft regelmäßig online ein. Doch beim Bezahlen können Kunden von versteckten Gebühren überrascht werden. Die Stiftung Warentest hat die Bezahlverfahren 30 umsatzstarker Onlineshops von Amazon bis Zalando getestet...


Welche Bezahlarten die Händler unter welchen Voraussetzungen anbieten und wie Kunden sicher online shoppen können, zeigt die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

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Je nach Bezahlsystem können unterschiedlich hohe Versandkosten oder Gebühren erhoben werden. Besonders bei teuren Artikeln können das hohe zweistellige Beträge sein. Vor dem Kauf sollte man daher prüfen, ob es eine günstigere Alternative gibt.

Onlinekäufer zahlen am besten per Rechnung. Diese Zahlungsweise ist für den Kunden sehr sicher, jedoch nur bei einem Drittel der 30 untersuchten Shops uneingeschränkt möglich. Die Zahlung per Vorkasse sollte man vermeiden, denn bei Problemen ist es schwer, das Geld zurück zu holen. Im Zweifelsfall ist es verloren.

Die beliebte Zahlung per elektronischer Geldbörse, der sogenannten E-Wallet, wie beispielsweise Paypal, läuft schnell und unkompliziert ab. Allerdings muss der Kunde bei allen Bezahldienstleistern persönliche Daten weitergeben.

Die Experten von Finanztest raten Kunden, nach einem Shop zu suchen, bei dem keine Registrierung nötig ist. Bei vielen Shops kann man als Gast bestellen. Bei großen Shops wie zum Beispiel Zalando, Otto oder Amazon hingegen besteht diese Möglichkeit nicht.

Der ausführliche Test „Online-Bezahlsysteme“ inklusive der Vor- und Nachteile der sieben häufigsten Bezahlarten erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.11.2015 am Kiosk) und ist bereits online unter www.test.de/online-bezahlsysteme abrufbar.
Autor: red

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Kommentare
Kritiker2010
16.11.2015, 09:28 Uhr
Die guten Verbraucher und die Bösen Online-Shops
"Jede Medaille hat zwei Seiten."

Jedoch ist diese alte Weißheit vielen neuklugen Menschen wohl nicht mehr geläufig. Sicher gibt es viele unseriöse Anbieter im Internet. Jedoch dürfte das Heer der unseriösen Kunden bei weitem größer sein. Aus Erfahrung kann ich nur jedem kleineren Online-Shop-Betreiber empfehlen, Privatkunden eben gerade keine Zahlung per Rechnung zu ermöglichen, da diese allzu oft "vergessen" ihre Ware zu bezahlen.

Die Rücksendung erfolgt natürlich auch nicht und die damit erfolgte Unterschlagung scheint nur ein Kavaliersdelikt zu sein, das von rechtsstaatlicher Seite keiner Verfolgung bedarf.

Der Gang zum Gerichtvollzieher oder Anwalt hilft da auch nicht weiter, da erstere wegen Überarbeitung oder einer teils zweifelhaften Geschäftspraxis zwar gern äußerst großzügige Rechnungen schreiben aber in den seltensten Fällen offene Zahlungen eintreiben können. Zweitere sind bezüglich der speziellen Situation im Online-Handel immer noch oft unerfahren oder Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis.

Leider animieren unsere Verbraucherschutz-Regelungen sogar zum systematischen Betrug. Denn das Einkommen einer allein lebenden Person ist bis zu 1073,88 Euro pro Monat nicht pfändbar. Das darüber liegende Einkommen bis 3292,09 Euro ist nur zum Teil pfändbar. Auch Ratenzahlungen dürfen vom Gerichtsvollzieher nur vereinbart werden, wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 12 Monaten abgegolten werden kann.

Also liebe geschützte und gut beratende Verbraucher: Wenn Euer Einkommen nicht all zu hoch ist oder Ihr dem Gerichtsvollzieher ohne rot zu werden ins Gesicht lügen könnt, dass Euer Konto leer sei (keine Sorge, das kontrolliert niemand wirklich), dann bestellt Euch die Welt, aber auf Rechnung und bitte nicht kleckern.

... schreibt ein erfahrener Online-Shop-Kunde UND -Betreiber.
Fuba
16.11.2015, 11:12 Uhr
Zwei Seiten der Medaille
Ja, lieber Kritiker, jede Medaille hat zwei Seiten- so auch Ihr Kommentar, der noch dazu mit Halbwahrheiten gespickt ist und damit Wahrheiten vortäuschen soll.
Beweisen Sie, dass das Heer der unseriösen Kunden bei weitem größer ist! Nicht nur behaupten- Fakten auf den Tisch!
Wie kommen Sie dazu, zu behaupten, Gerichtsvollzieher hätten eine zweifelhafte Geschäftspraxis und würden gern äußerst großzügige Rechnungen schreiben?
Selbige arbeiten nach einer Gebührenordnung- und diese ist Gesetz! Und selbige werden regelmäßig überprüft!
Beweisen Sie, dass jene nur äußerst selten offene Zahlungen eintreiben können!
Was Sie tun ist Verleumdung und üble Nachrede. Auch das ist kein Kavaliersdelikt!
Rechtsanwälte sind in Bezug auf Online- Handel oft unerfahren schreiben Sie. Mag sein, aber es gibt eine Reihe von Fachanwälten für Internetrecht, die sind in dieser Richtung mit Sicherheit nicht unerfahren. Sie sollten vielleicht demnächst bei Problemen einen solchen aufsuchen und nicht einen, der darauf nicht spezialisiert ist.
Und zu den beiden letzten Absätzen wäre nur anzumerken: Können Sie sich in etwa denken, warum das, was Sie lächerlich machen wollen "Verbraucherschutz" heißt?
Kritiker2010
16.11.2015, 13:32 Uhr
Habe ich Ihre Berufsehre beleidigt?
Sehr geehrter Fuba, ich habe den Kommentar nicht aus Langeweile verfasst, sondern aus Ärger über die geschäftliche Realität. Denn meine Aussagen stützen sich auf zwei Dinge:
1. schriftlich belegbare Erfahrungen
2. Erfahrungs-Austausch mit anderen Shop-Betreibern

Zudem möchte ich feststellen, dass ich keine Gruppe absolut verurteilt habe, sondern das fragwürdige Verhalten einiger Vertreter aufzeigen möchte – schwarze Schafe gibt es eben überall. Im Übrigen ist die im Artikel beanstandete geringe Quote an Shops mit Zahlung per Rechnung das Resultat dessen, was auch ich erfahren durfte.

In Sorge um Ihr Seelenheil, möchte ich noch hinzufügen, dass sich meine Erfahrungen mit den beauftragten Gerichtsvollziehern auf solche Amtspersonen aus den alten Bundesländern beschränken und ich noch keinen Vertreter aus unserem Landkreis engagiert hatte.

Die zwei folgenden Beispiele werden allerdings nicht in Ihr Bild passen:
Eine Schuldnerin wurde angeblich dreimal aufgesucht und nicht angetroffen (laut Rechnung). Durch eigene Nachforschungen stellte ich fest, dass die Schuldnerin an der angegebenen Adresse gar nicht zu ermitteln war. Dafür hätte sicher auch ein Besuch genügt, oder?
In einem anderen Fall entnahm ich einer "Eidesstattlichen Versicherung", dass die Vermögenswerte (inkl. Konto) eines Schuldners auf Basis seiner Aussagen im Büro des Gerichtsvollziehers ermittelt und nicht nachgeprüft wurden.
Das sind nur zwei Beispiele.

Die aktuellen Pfändungsregelungen spielen sowohl Schuldnern, als auch Vollziehern in die Hände. Schuldner und Vollzieher werden sich schnell einig, man erspart sich böse Gesichter und die Rechnung geht raus (natürlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung).

Das gesamte Thema ist faul! Der Selbstbehalt ist zu hoch, die begrenzenden Regelungen zu Ratenzahlungen sind totaler Quatsch und die pauschalen Gebühren sind unverhältnismäßig. Wer das sagt? Ich, als Mensch mit klarem Verstand und wachem Blick.

Zu den vielen kleinen Tricks einiger Verbraucher (Entschuldigung - es sind natürlich Irrtümer) will ich gar nicht weiter ausholen ... das würde sonst eine Anleitung.

Übrigens, der Verbraucherschutz heißt so (mit einigen Ausnahmen natürlich), weil es sich nett anhört und davon ablenkt, dass auch in dieser „Branche“ eigene finanzielle Interessen der Verbraucherschützer die treibende Kraft sind – und das sage ich als Verbraucher.

Ja, ja, ich weiß Blasphemie. Nagelt ihn ans Kreuz.
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