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So, 11:27 Uhr
15.11.2015
Elektroschrott:

Alte Elektrogeräte sind kein Müll

Anlässlich des kürzlich beschlossenen neuen Elektro- und Elektronikgeräte-gesetzes des Bundes (ElektroG) betont Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund...


„Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Müll. Sie sollten weiterverwertet werden, am besten über Verschenk- und Verkaufsbörsen, Gebrauchtwarenhäuser, Repaircafes und ähnliches. Wenn das nicht geht, durch ein Recycling mit einem Höchstmaß an Ressourceneffizienz.“

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Denn ob Computer, Waschmaschine, Spielkonsole oder Akku-Schrauber: Elektro(nik)geräte enthalten viele Wertstoffe, vor allem Metalle. Neben Eisen, Aluminium, Kupfer, Zink und Gold auch wenig bekannte weitere Edel- und Seltenmetalle wie Indium oder Gallium und anderem mehr.

Durch das neue Gesetz wird der Handel zur Entgegennahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Größere Händler müssen zukünftig kleine Altgeräte wie Rasierer, Toaster oder Föhn zurücknehmen und verwerten lassen. Das gilt unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes. Größere Geräte muss der Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Der Handel hat neun Monate Zeit, die neuen Pflichten umzusetzen, die somit ab 24.07.2016 gelten.

Ministerin Siegesmund: „Ich begrüße die neue Regelung ausdrücklich. Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, soll sich auch um die hochwertige Verwertung kümmern. Das gilt übrigens auch für den Internethandel“.

Siegesmund: „Meine Bitte an die Besitzer von Altgeräten: Werfen Sie Ihre Altgeräte, auch die Kleingeräte, nicht in den Restmüll, sie sind zu schade dafür. Geben Sie sie nur an die kommunalen Sammelstellen und zukünftig auch dem Handel.“ Private gewerbliche Sammlungen, oft über Postwurfzettel angekündigt, sind dagegen der falsche Weg. Diese Sammler nehmen oft nur das Beste mit und lassen den Rest liegen. Ein Recycling erfolgt dort nur auf niedrigem Niveau, sowohl hinsichtlich Ressourceneffizienz als auch was Umweltschutz und soziale Standards betrifft.

Die Umweltministerin kündigte an: „Für Thüringen werde ich mich dafür einsetzen, dass zusätzlich auch die kommunalen Schadstoffmobile kleine Elektrogeräte entgegennehmen. Damit möchte ich den Bürgern eine weitere Möglichkeit anbieten, aktiven Ressourcenschutz zu betreiben.“ Die neue Regelung soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.

Hintergrund: Die Rücknahmepflicht des Handels tritt auf Basis des neuen ElektroG am 24.07.2016 in Kraft. Die Annahme von Altgeräten ist somit ab Ende Juli 2016 in Geschäften, die auf einer Fläche von über 400 Quadratmetern Elektronikgeräte verkaufen (Internet- und andere Formen des Versandhandels: 400 m² Lagerfläche), verpflichtend. Altgeräte, die in mindestens einer Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Für kleinere Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.

Die neue Regelung für Thüringen, kleine Elektrogeräte auch im Schadstoffmobil zu sammeln, soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.
Autor: red

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Kommentare
Franziskus
15.11.2015, 18:43 Uhr
Wertstoffhöfe
In Thüringen wäre Werstoffhöfe angebracht,wo der Besitzers des Mülls die Trennung selbst vornehmen kann bzw.sollte.
Denn in den gelben Tonnen findet man fast alles ,was eigentlich getrennnt werden müsste.
Boris Weißtal
15.11.2015, 21:10 Uhr
Geht doch sowieso alles nach Afrika
Ist doch total egal wer den belasteteten Elektroschrott zurücknimmt (Staat, Gewerbe, Gemeinnützige) am Ende landet alles auf afrikanischen Müllkippen und verseucht dort die Landschaft auf ewig...
Dies ist bereits bewiesen, neben vielen anderen Wohlstandsverbrechen von uns an der sogenannten "3. Welt" und wir wundern uns, warum auch Flüchtlinge aus Nichtkriegsländern zu uns kommen?
altmeister
16.11.2015, 08:56 Uhr
Bericht
Zu diesem Artikel wäre es interessant, wenn die Betreiber der Lebenshilfe einmal berichten würden, wie die Verwertung funktioniert, was mit dem Schrott passiert.
Auch sind definitiv die Strafen für illegale Entsorgungen noch zu gering, sei es im kleinen oder im großen Maßstab.
x-tus
16.11.2015, 11:02 Uhr
erinnern sie sich noch ...
.... an sero ? sekundärrohstoffgewinnung ...wenn hier ordentlich was eingeleitet würde ,könnten wir so viel an rohstoffen rückgewinnen das umwelt als auch wirtschaft davon profitieren
wenn ich aber für ein kilo zeitungen zb. zwischen 2-4 ct.erhalte dann muss ich eine unglaubliche menge anbringen damit sich überhaupt die spritkosten für den antransport heutzutage amortisieren
warum nicht wieder sagen ok wir holen uns das zeug ran und ziehen das so ähnmlich auf wie es das schon zu ddr zeiten gab ? wäre ja nicht das erste das zum zweiten mal neu erfunden würde richtig ?
kleines rechenbeispiel
-30 ct für ein kilo zeitungen
-5 ct für grosse 3 ct für kleine schnappsflaschen
- 3ct für buntglas und konservengläser

solche ankaufspreise brächten mit sicherheit nicht nur kinder auf den weg die ihr taschengeld aufbessern möchten so wie wir das taten und würde mit sicherheit einigen ab und an helfen bis zum nächsten hartz4 zu strecken

ebenso würde mit sicherheit einiges was in restmülltonnen und im strassengraben landet auch nicht dort vor sich hindümpeln und die gegend verschandeln ...
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