Elektroschrott:
Alte Elektrogeräte sind kein Müll
Sonntag, 15. November 2015, 11:27 Uhr
Anlässlich des kürzlich beschlossenen neuen Elektro- und Elektronikgeräte-gesetzes des Bundes (ElektroG) betont Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund...
Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Müll. Sie sollten weiterverwertet werden, am besten über Verschenk- und Verkaufsbörsen, Gebrauchtwarenhäuser, Repaircafes und ähnliches. Wenn das nicht geht, durch ein Recycling mit einem Höchstmaß an Ressourceneffizienz.
Denn ob Computer, Waschmaschine, Spielkonsole oder Akku-Schrauber: Elektro(nik)geräte enthalten viele Wertstoffe, vor allem Metalle. Neben Eisen, Aluminium, Kupfer, Zink und Gold auch wenig bekannte weitere Edel- und Seltenmetalle wie Indium oder Gallium und anderem mehr.
Durch das neue Gesetz wird der Handel zur Entgegennahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Größere Händler müssen zukünftig kleine Altgeräte wie Rasierer, Toaster oder Föhn zurücknehmen und verwerten lassen. Das gilt unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes. Größere Geräte muss der Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Der Handel hat neun Monate Zeit, die neuen Pflichten umzusetzen, die somit ab 24.07.2016 gelten.
Ministerin Siegesmund: Ich begrüße die neue Regelung ausdrücklich. Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, soll sich auch um die hochwertige Verwertung kümmern. Das gilt übrigens auch für den Internethandel.
Siegesmund: Meine Bitte an die Besitzer von Altgeräten: Werfen Sie Ihre Altgeräte, auch die Kleingeräte, nicht in den Restmüll, sie sind zu schade dafür. Geben Sie sie nur an die kommunalen Sammelstellen und zukünftig auch dem Handel. Private gewerbliche Sammlungen, oft über Postwurfzettel angekündigt, sind dagegen der falsche Weg. Diese Sammler nehmen oft nur das Beste mit und lassen den Rest liegen. Ein Recycling erfolgt dort nur auf niedrigem Niveau, sowohl hinsichtlich Ressourceneffizienz als auch was Umweltschutz und soziale Standards betrifft.
Die Umweltministerin kündigte an: Für Thüringen werde ich mich dafür einsetzen, dass zusätzlich auch die kommunalen Schadstoffmobile kleine Elektrogeräte entgegennehmen. Damit möchte ich den Bürgern eine weitere Möglichkeit anbieten, aktiven Ressourcenschutz zu betreiben. Die neue Regelung soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.
Hintergrund: Die Rücknahmepflicht des Handels tritt auf Basis des neuen ElektroG am 24.07.2016 in Kraft. Die Annahme von Altgeräten ist somit ab Ende Juli 2016 in Geschäften, die auf einer Fläche von über 400 Quadratmetern Elektronikgeräte verkaufen (Internet- und andere Formen des Versandhandels: 400 m² Lagerfläche), verpflichtend. Altgeräte, die in mindestens einer Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Für kleinere Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.
Die neue Regelung für Thüringen, kleine Elektrogeräte auch im Schadstoffmobil zu sammeln, soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.
Autor: redAlte Elektrogeräte gehören nicht in den Müll. Sie sollten weiterverwertet werden, am besten über Verschenk- und Verkaufsbörsen, Gebrauchtwarenhäuser, Repaircafes und ähnliches. Wenn das nicht geht, durch ein Recycling mit einem Höchstmaß an Ressourceneffizienz.
Denn ob Computer, Waschmaschine, Spielkonsole oder Akku-Schrauber: Elektro(nik)geräte enthalten viele Wertstoffe, vor allem Metalle. Neben Eisen, Aluminium, Kupfer, Zink und Gold auch wenig bekannte weitere Edel- und Seltenmetalle wie Indium oder Gallium und anderem mehr.
Durch das neue Gesetz wird der Handel zur Entgegennahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Größere Händler müssen zukünftig kleine Altgeräte wie Rasierer, Toaster oder Föhn zurücknehmen und verwerten lassen. Das gilt unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes. Größere Geräte muss der Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Der Handel hat neun Monate Zeit, die neuen Pflichten umzusetzen, die somit ab 24.07.2016 gelten.
Ministerin Siegesmund: Ich begrüße die neue Regelung ausdrücklich. Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, soll sich auch um die hochwertige Verwertung kümmern. Das gilt übrigens auch für den Internethandel.
Siegesmund: Meine Bitte an die Besitzer von Altgeräten: Werfen Sie Ihre Altgeräte, auch die Kleingeräte, nicht in den Restmüll, sie sind zu schade dafür. Geben Sie sie nur an die kommunalen Sammelstellen und zukünftig auch dem Handel. Private gewerbliche Sammlungen, oft über Postwurfzettel angekündigt, sind dagegen der falsche Weg. Diese Sammler nehmen oft nur das Beste mit und lassen den Rest liegen. Ein Recycling erfolgt dort nur auf niedrigem Niveau, sowohl hinsichtlich Ressourceneffizienz als auch was Umweltschutz und soziale Standards betrifft.
Die Umweltministerin kündigte an: Für Thüringen werde ich mich dafür einsetzen, dass zusätzlich auch die kommunalen Schadstoffmobile kleine Elektrogeräte entgegennehmen. Damit möchte ich den Bürgern eine weitere Möglichkeit anbieten, aktiven Ressourcenschutz zu betreiben. Die neue Regelung soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.
Hintergrund: Die Rücknahmepflicht des Handels tritt auf Basis des neuen ElektroG am 24.07.2016 in Kraft. Die Annahme von Altgeräten ist somit ab Ende Juli 2016 in Geschäften, die auf einer Fläche von über 400 Quadratmetern Elektronikgeräte verkaufen (Internet- und andere Formen des Versandhandels: 400 m² Lagerfläche), verpflichtend. Altgeräte, die in mindestens einer Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Für kleinere Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.
Die neue Regelung für Thüringen, kleine Elektrogeräte auch im Schadstoffmobil zu sammeln, soll im Rahmen der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes erfolgen. Der Entwurf dieses Gesetzes ist noch nicht beschlossen.
