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Sa, 11:06 Uhr
07.11.2015
Störerhaftung abschaffen

Deutschland ist offline

In vielen Ländern weltweit können Verbraucherinnen und Verbraucher fast überall öffentliche WLAN-Hotspots nutzen und sind mit wenigen Klicks online. In Deutschland ist das anders, hier gilt die Störerhaftung. Die sollte endlich abgeschafft werden fordert die Verbraucherzentrale...

Störerhaftung bedeutet: Anbieter von WLAN-Hotspots können für Rechtsverstöße von Nutzern haftbar gemacht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt: Die neue Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Störerhaftung verschärft die Haftungsregeln statt sie zu verbessern. Das führt zu noch weniger öffentlichem WLAN statt endlich die Abdeckung zu verbessern.

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"Deutschland ist offline. Die Störerhaftung verhindert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überall und unkompliziert öffentliche WLAN-Hotspots nutzen können. Die Bundesregierung will die WLAN-Abdeckung in Deutschland zu verbessern. Das wird sie nur erreichen, wenn die Störerhaftung endlich abgeschafft wird. Das wäre auch ein wichtiges Signal für die Willkommenskultur für Flüchtlinge: Denn die Versorgung mit WLAN ist ein wichtiger Baustein für soziale Teilhabe und Integration“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Störerhaftung behindert WLAN-Verbreitung

Der Internetzugang ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Teilhabe: Wer offline ist, ist von vielen Informationen oder von Kommunikations- und Konsummöglichkeiten abgeschnitten. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Abdeckung mit öffentlichem WLAN in Deutschland zu verbessern und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erreicht sie nach Einschätzung des vzbv genau das Gegenteil: Durch unklare Begriffe wie „zumutbare Maßnahmen“ und „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ werden die Hürden für Anbieter von öffentlichem WLAN größer – egal ob für das Café nebenan, eine Freifunkinitiative oder für Privatpersonen, die Freunde ins WLAN lassen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, müssten Anbieter von öffentlichem WLAN ihre Anschlüsse verschlüsseln – sonst könnten sie haftbar gemacht werden, wenn über ihren Anschluss etwa illegal Musik runtergeladen wird. Der Schlüssel für das WLAN müsste außerhalb der elektronischen Kommunikation zugänglich gemacht werden, beispielsweise per Brief oder als Ausdruck, der ausgehändigt wird. Das widerspricht der Idee eines öffentlichen WLAN, das schnell und einfach zugänglich ist.

Der vzbv begrüßt daher ausdrücklich den Beschluss des Bundesrats, für mehr Klarheit im Gesetz zu sorgen. Der Bundesrat schlägt vor, dass Anbieter von öffentlichem WLAN von der Störerhaftung befreit werden, wenn sie nicht absichtlich mit Nutzern zusammenarbeiten, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Wer weiß, dass jemand anderes den Zugang für Urheberrechtsverletzungen nutzt, muss das verhindern. Hat er keine Kenntnis, ist er von der Haftung befreit. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen „zumutbaren Maßnahmen“ oder „angemessenen Sicherheitsmaßnahmen“ lehnt der vzbv ab.

„Die Störerhaftung muss abgeschafft werden. Wir brauchen mehr öffentliches WLAN in Deutschland“, so Müller.
Verschärfung für Hostprovider: Selbstzensur droht

Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf zusätzlich vor, die Haftung für Diensteanbieter zu verschärfen. Cloud-Dienste, Medienplattformen oder Social Media-Dienste sollen dafür haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material in diesen Diensten unberechtigt verbreiten oder speichern. Anbieter wären dann verstärkt dazu angehalten, Inhalte zu löschen, wenn sie Urheberrechtsverletzungen vermuten.

„Die Anbieter werden zu Hilfssheriffs gemacht. Wenn sie nach eigenem Ermessen Inhalte löschen und zensieren, bedroht das die Vielfalt und künstlerische Freiheit im Netz“, so Müller.
Autor: red

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Kommentare
Demokrit
07.11.2015, 11:32 Uhr
Störerhaftung unzeitgemäß
Man stelle sich vor, jemand bestellt über eine öffentliche Telefonzelle einen "Auftragskiller" und Telekom wird dann für die begangene Straftat haftbar gemacht.
Andreas Dittmar
07.11.2015, 17:41 Uhr
sinnfreie Breitbandversorgung
Im OT Rodishain gibt es Edge mit 2 Balken und DSL mit 384 kbit/s. Allein die Aktualisierung des Virenscanners ist eine Tortur. Betriebssystem installieren geht gar nicht. LTE gibts da nur auf dem Friedhof (ist wirklich wahr ich hab es getestet) . >>Ironie an<< Das könnte man schon als Netz der Zukunft bezeichnen >>Ironie aus<<
Auf der Zugspitze gibt es LTE+ mit 300 Mbits/s. Da kann man in Sekundenschnelle HD-Videos versenden und sein Monatsvolumen in 4 Sekunden wegballern. Fahre ich mit dem Auto auf der A2 von Magdeburg nach Berlin oder auf der A9 von Nürnberg nach München kann ich die ganze Strecke über MobileTV störungsfrei Fernsehen schauen. Vielleicht sollte man sich darüber mal Gedanken machen.
Wolfi65
07.11.2015, 22:00 Uhr
Wie in NDH
LTE gibt es auch auf dem Friedhof. DSL 100 Mbit gibt es zu Hause. Leere Versprechungen gibt es nicht nur bei der Telekom.
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