eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 13:35 Uhr
22.10.2015
Xenonlampen-Test

Billigmarken fallen durch

Xenonlampen sind normalerweise ein Garant für gute Sicht. Für die Sicherheit ist auch die richtige Leuchtstärke wichtig: Zu grelles Licht blendet den Gegenverkehr, zu schwaches lässt die Straße dunkel...


AUTO BILD testet in ihrer aktuellen Ausgabe gemeinsam mit der DEKRA zwölf Xenonlampen vom Typ D2S von bekannten Markenherstellern und Billiganbietern. Darunter: Osram und Philips mit je drei Produkten, Cartechnic, General Electric und vier No-Name-Lampen aus dem Internet.

Anzeige symplr
„Der Test brachte ein eindeutiges Ergebnis: Noch immer tummeln sich viele Schrottlampen am Markt, die auf dubiosen Wegen ein E-Prüfzeichen bekommen haben“, sagt AUTO BILD-Lichtexperte Hendrik Dieckmann. „Unterm Strich fährt man mit Markenlampen am sichersten.“

Den Testsieg holte sich der Osram „Night Braker“. Aber auch die Xenonlampen der Hersteller Philips, Cartechnic und General Electric sind auf den vorderen Plätzen zu finden. In den Kategorien „Lichtstrom“ (absolute Menge des Lichts, die eine Lampe aussendet), „Geometrie“, „Helligkeit“ und „Blendung“ (Helligkeit des Lichts auf Augenhöhe des Gegenverkehrs) folgen die Lampen der Markenhersteller dicht aufeinander.

Anders bei den Billigprodukten: Eine Lampe vom Hersteller SuperVision war die einzige ohne ECE-Prüfzeichen. Eklatant: Es gibt keinen Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen im Angebot des Ebay-Shops, obwohl die Lampe im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden darf. Außerdem bedenklich: Die Lampen von Kiwitecc und Limastar besitzen zwar Prüfzeichen, leuchten aber auch nicht besser und verfehlen somit die geltende ECE-Norm R99 ebenso. „Es ist unverantwortlich, diese Lampen für den Straßenverkehr zuzulassen“, so Dieckmann. „Hier muss der Gesetzgeber die Verbraucher besser schützen.“

Den vollständigen Xenonlampen-Test lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 43/2015 von AUTO BILD, die am 23. Oktober 2015 erscheint.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr