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Di, 11:25 Uhr
20.10.2015
Nordhäuser Unternehmerverband

Verwunderung und Frust

Mit Verwunderung hat der Vorstand des Nordhäuser Unternehmerverbandes die jüngsten Entwicklungen im Nordhäuser Rathaus verfolgt. Da ist zum einen im vergangenen Jahr ein Haushaltskonsolidierungskonzept im Rathaus erarbeitet worden, zum anderen wird aktuell eine Ausschreibung für einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin auf den Weg gebracht...


Das ist für die Wirtschaft der Nordhäuser Region nicht nachzuvollziehen. So ist zum Beispiel die Stadt Nordhausen nicht mehr in der Lage, die freiwilligen Ausgaben für Kinder- und Jugendarbeit oder für die Nordhäuser Tafel zu leisten, andererseits wird parteienübergreifend eine Personalstelle für fast 100.000 Euro im Jahr ausgeschrieben.

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Scheinbar lässt es sich mit den Hilfeleistungen seitens des Landes in Höhe von fünf Millionen Euro gut arbeiten. Für die Unternehmerschaft ist solch eine Bearfszuweisung eine Art Verlustausgleich als Ergebnis eines unwirtschaftlichen Handelns der Verwaltung in den zurückliegenden Jahren mit politischer Unterstützung aus dem Stadtrat.

Noch katastrophaler erscheint der NUV-Spitze allerdings das erpresserische Handeln der rot-rot-grünen Landesregierung, die die Zahlung der fünf Millionen Euro von einer Erhöhung der Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) abhängig macht. Nicht nur, dass eine verfehlte Politik auf Kosten der Unternehmen ausgetragen wird, hier werden in Richtung der Vermarktung des Industriegebietes in der Goldenen Aue die falschen Zeichen gesetzt.

Aber nicht nur die Stadtverwaltung Nordhausen wird seitens der Unternehmerschaft kritisch gesehen, auch der Landkreis agiert nicht mehr solide. Dessen Verwaltung kommt ebenso nur noch mit Bedarfszuweisungen des Landes zurecht und leistet sich zudem mit der Service-Gesellschaft einen Schattenhaushalt, der die eigentlich katastrophale Lage des Landkreises verschleiert.

Beide Verwaltungen, aber auch der Stadtrat und der Kreistag werden angesichts dieser fiskalischen Entwicklungen aufgefordert, den im vergangenen Jahr eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Dazu zählen neben den Erhöhungen der Einnahmen vor allem die Senkung und Reduzierung der Ausgaben, fordert der Vorstand des Unternehmerverbandes.
Autor: red

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Kommentare
Pressesprecher Stadt Nordhausen
21.10.2015, 14:44 Uhr
@Unternehmerverband: Jede Gemeinde muss einen 1. Beigeordneten haben
Die Thüringer Kommunalordnung schreibt im § 32, Absatz 1, vor, dass jede Gemeinde einen Beigeordneten wählen muss.

Insofern ist die Neubesetzung samt Ausschreibung zwingend.

Zuletzt hatte auch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen mit Schreiben vom 8. Oktober angemahnt, dass die Wahl eines 1. Beigeordneten zügig vollzogen werden muss.

Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen
Wininger
21.10.2015, 17:09 Uhr
Dr. Zeh und die halbe Kommunalordnung
Der Pressesprecher der Stadt Nordhausen gibt nur den der Stadt Nordhausen genehmen Teil der Thüringer Kommunalordnung wieder. Die sieht in dem von Herrn Grabe zitierten Paragraphen zwar die Wahl eines ersten Beigeordneten vor, verlangt aber nicht, dass dieser auch hauptamtlich tätig ist. Nach der ThürKO ist der erste Beigeordnete grundsätzlich Ehrenbeamte der Gemeinde. Erlaubt ist eine andere Regelung in der Hauptsatzung der jeweiligen Kommune. Die Stadt Nordhausen leistet sich also den Luxus eines hauptamtlichen ersten Beigeordneten qua vom Stadtrat beschossener Hauptsatzung. Diese könnte jederzeit durch Stadtratsbeschluss geändert werden, wenn man denn wirklich Kosten senken wollte.
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