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Di, 08:52 Uhr
01.09.2015
Allgemeinverfügung ist ausgelaufen

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Ab heute gilt die Allgemeinverfügung zu Freiluftveranstaltungen in der Innenstadt von Nordhausen nicht mehr. Wer zukünftig eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Nordhäuser Innenstadt organisieren möchte, muss dies nun nicht mehr vorab beim Landratsamt anmelden...


Damit war das Lichterfest am Freitag auf dem Petersberg die letzte Freiluftveranstaltung, die über die Allgemeinverfügung angemeldet werden musste.

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„Mit dem Wegfall der Allgemeinverfügung wollen wir es den Veranstaltern erleichtern, ihre Feste und sonstigen Angebote zu planen und zu organisieren. Denn sie müssen sich nun nur noch an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen wenden und nicht mehr länger an zwei Behörden, wie es durch die Allgemeinverfügung in den letzten zwei Jahren der Fall war“, so Matthias Jendricke.

Es obliege nun der Stadt Nordhausen, die Interessen von Veranstaltern und das Ruhebedürfnis von Anwohnern bei der Veranstaltungsplanung ins Gleichgewicht zu bringen, so Jendricke. „Es liegt auch in unserem Interesse als Landkreis, dass es in der Kreisstadt ein lebendiges, abwechslungsreiches Kulturleben gibt und dem wollen wir keine unnötigen Hürden in den Weg stellen.“
Autor: red

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