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Mo, 10:54 Uhr
17.08.2015
Gipsabbau am Winkelberg

OB erwartet sachgerechte Entscheidung

Wie die CASEA GmbH in der nnz mitteilte, bereitet sie den Gipsabbau am Winkelberg weiter vor. Jetzt hat dazu auch die Rathausspitze reagiert...


„Die seit einiger Zeit veränderte Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung des Unternehmens begrüßen wir als Stadt sehr. Gleichwohl gibt es in der Sache erhebliche Differenzen“, sagte jetzt Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh. „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass einem neuen Steinbruch in der Gipskarstlandschaft außerhalb der dafür vorgesehenen Vorranggebiete nicht zugestimmt werden darf", betonte Zeh.

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Die CASEA GmbH beabsichtigt einen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur geplanten Rohstoffgewinnung im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/Winkelberg" zu erarbeiten, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. In Vorbereitung auf den Start dieses Verfahrens wird sich die Stadt zu den vorgelegten Unterlagen fristgerecht äußern.

Sowohl im Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen 1999 als auch im nachfolgenden Regionalplan Nordthüringen von 2012, in dem die Ziele der Raumordnung zur Rohstoffgewinnung stehen, ist der Winkelberg kein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau. Im Gegenteil, im Regionalplan Nordthüringen 2012 ist die nun zum Abbau vorgesehene Teilfläche des Bergwerkseigentums "Rüdigsdorf/Winkelberg" als Vorranggebiet Freiraumsicherung ausgewiesen. Dies bedeutet nach der Definition der Raumordnung, dass diese Flächen „für die Erhaltung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen sind“, so Beate Meißner, Sachgebietsleiterin Stadtplanung und Stadtsanierung bei der Stadt.

Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. Unter anderem auf Antrag der CASEA GmbH befindet sich der Regionalplan Nordthüringen daher seit 2013 im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar. Die Normenkontrollklage gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen wurde am 16.12.2014 durch das OVG Weimar, wie bereits berichtet, zugunsten der Stadt Nordhausen entschieden.

Die Entscheidung darüber, welchen privaten und öffentlichen Belangen der Vorrang eingeräumt wird, hat am Ende des Verfahrens das Thüringer Landesbergamt zu fällen, das dem Thüringer Umweltministeriums untersteht. "Die Stadt Nordhausen wird sich entsprechend der Interessen zur Wahrung der Naturschutzrechtlichen Belange intensiv und sachlich in dieses Planfeststellungsverfahren einbringen", sagte der Oberbürgermeister.
Autor: red

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