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Mi, 17:45 Uhr
05.08.2015
Damit es auch der "Letzte" begreift:

Auf Fußweg wird nicht geparkt

Eigentlich sollen die Kommunen irgendwann "Schilderärmer" werden. In Nordhausen ist das genau umgekehrt. Hier kommen Schilder hinzu, obwohl alles schon geregelt ist...

Noch ein Schild (Foto: P. Grabe|Stadtverwaltung Nordhausen) Noch ein Schild (Foto: P. Grabe|Stadtverwaltung Nordhausen)
Das heute aufgestellte Verkehrszeichen „Gehweg“ soll die Fahrzeugführer daran erinnern, dass auf dem Gehweg in der Kranichstraße nicht geparkt werden darf.

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Damit reagiert die Stadtverwaltung auf viele Irritationen, die in den vergangenen Tagen unter den Lesern und Kommentatoren der nnz auftraten. Das nun angebrachte blaue Zeichen kennzeichnet einen Gehweg „wo eine Klarstellung notwendig ist“ heißt es in der Anlage zur StVO Durch die Aufstellung dieses Zeichens ist nun erkenntlich, dass die gepflasterte Fläche in der Kranichstraße ein Gehweg ist. Die Rechtslage ist an sich eindeutig. Dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf, regelt der § 2 StVO. Hier steht im Abs. 1 „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“.

Das von vielen geforderte Aufstellen eines Haltverbots-Zeichen als „Gedankenstütze“ hätte nur für die Fahrbahn gegolten. Aus dem Grund kann in die Kranichstraße kein Haltverbotsschild gestellt werden, um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern.

Da die Kranichstraße lediglich eine Breite von 6 Metern hat und mit einer durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie, versehen ist, darf auch nicht auf der Fahrbahn selbst gehalten werden. Auch dies klärt die StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindesten 3 Metern mehr verbleibt“.
Autor: red

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Kommentare
Rainer H.
05.08.2015, 19:22 Uhr
Nordhäuser Verkehrsbehörde - ein "Schild-Bürger"
Man muß sich fragen, welch Geistes Kind so umständlich denkt, arbeitet und nach einer Verwirrung die nächste schafft. Erst wird dem Bürger explizit durch Verkehrsschilder erlaubt, ausdrücklich auf dem Gehweg zu parken, dann werden heimlich still und leise die Schilder entfernt und erwartet, der Bürger erkenne ein "eindeutiges" Parkverbot. Nach etlichen NNZ Diskussionen wird die Verwirrung nun mehr perfekt gemacht, in dem ein blaues Schild mit Mutti und Kind aufgestellt wird. Der schlaue Beamte, der dieses Verkehrsschild im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aufstellen ließ, scheint nun mehr tatsächlich davon auszugehen, dass der Bürger weiß was hier gemeint ist. Der Bürger, der nun über den Kreisel die Kranichstraße befahren will, tritt sofort auf die Bremse, weil er denkt, die Straße ist nun ein Gehweg - über Nacht ist nun eine Fußgängerzone aus einer Richtung entstanden.
Ich erwarte in Kürze die Aufstellung eines weiteren Hinweiszeichens, natürlich wieder ohne Parkverbot, aber mit dem "eindeutigen Hinweis": der Geltungsbereich dieses Schildes betrifft nur den Bereich zwischen Blumenkästen und Fahrbahn.
Nun sei an dieser Stelle aber noch bemerken, dass im Allgemeinen der Geltungsbereich eines Verkehrsschildes hinter dem Verkehrsschild und links davon ist. Hoffentlich geht nun kein Verkehrsteilnehmer davon aus, dass sich rechts vom Schild nun kein Gehweg mehr befindet sondern Parkfläche, da das Verkehrsschild die Straße von selbst erklärt.

Mal im Ernst, ein Parkverbotsschild hätte für alle Verkehrsbeteiligten die Situation eindeutig geklärt. Ich hoffe die zuständige Verkehrsbehörde erfüllt hier den Bürgerwillen.
andreas66
05.08.2015, 21:49 Uhr
Also geht's doch weiter.
Schilda lässt grüßen. Es sitzen hochdotierte "Fachkräfte" in der Stadtverwaltung, welche solche Aktionen starten. Es ist halt traurig. Frau Haase kündigte ein Verkehrszeichen für das Regeln des Parken an. Aber so ein Zeichen ist der "Hammer".
Motte83
05.08.2015, 22:10 Uhr
Fahrerlaubnis
einigen Kommentatoren kann man es wohl nicht Recht machen. Vielleicht wollen sie es ja auch nicht: Den Bürgerwillen erfüllen und ein Parkverbotszeichen aufstellen? Wieso geht es hier nach dem Bürgerwillen und nicht nach der StVO. Im Artikel steht doch klar, dass ein Parkverbotszeichen das Probelm nicht klärt :

"Das von vielen geforderte Aufstellen eines Haltverbots-Zeichen als „Gedankenstütze“ hätte nur für die Fahrbahn gegolten. Aus dem Grund kann in die Kranichstraße kein Haltverbotsschild gestellt werden, um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern."

Natürlich kann man nicht verlangen, dass Kommentatoren eine Fahrerlaubnis haben und die Regeln kennen. Dass vor dem Kommentieren der Artikel gelesen wird, hätte ich allerdings doch gedacht.

Die schönste Stelle im Artikel ist sinngemäß aber für mich folgende: Eigentlich ist in der StVO alles auch ohne Schild geklärt. Aufgrund der Verwirrung der Kommentatoren stellt die Stadt aber doch noch ein Schild auf. Ich hoffe, dass die Kommentatoren nicht stellvertretend für die Mehrheit unserer Nordhäuser Bürgerschaft stehen :-)
Otto77
05.08.2015, 23:57 Uhr
StVO, für einige ein Buch mit sieben Siegeln
ich kann die Kommentatoren durchaus verstehen, wenn diese das Verkehrszeichen „Gehweg“ für ein Sinnbild von Außerirdischen halten, da sie ja offensichtlich einen Gehweg nicht von einer Fußgängerzone unterscheiden können. Auch kannte ich die Regelung noch nicht, dass sich der Geltungsbereich eines Verkehrsschildes ausschließlich auf den Bereich links dieses Schildes erstreckt. Da frage ich mich doch, wie es sich mit einem Verkehrszeichen an der linken Fahrbahnseite einer Einbahnstraße verhält.

Lieber „Lorenz.G“ sie sollten weiterhin alle Parkregelungen ignorieren und auch Kommentare oder Artikel zur StVO schreiben, denn nur so werden Sie hoffentlich den tieferen Sinn der StVO begreifen. Übrigens soll es Städte geben, die einen Großteil ihrer Verkehrsbeschilderung abgebaut haben. In Nordhausen wäre das undenkbar, da hier selbst Verkehrsschilder aufgestellt werden müssen, um die Fußgänger auf einem Gehweg vor dem Fahrzeugverkehr zu schützen.
Flitzpiepe
06.08.2015, 00:08 Uhr
Genau das meinte ich
bei meinem letzten Kommentar zu diesem Thema, als ich sagte, dass die Antwort von Frau Haase unprofessionell ist.
Da gehört einfach kein Schild hin und alles ist geregelt. Wer das nicht versteht muss zur Führerscheinnachschulung.
Dieses Gehweg-Schild jetzt ist ein schlechter Witz.
Hat in der Stadtverwaltung keiner die entsprechende Ausbildung, um solche Schildbürgerstreiche zu verhindern?
Man kann als Stadtverwaltung nicht in einem Atemzug sagen, dass man kein Geld hat und dann ohne Sinn und Verstand Schilderbingo spielen.
Gudrun1974
06.08.2015, 07:39 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Luftikus
06.08.2015, 08:20 Uhr
Der Nordhäuser und seine Schilder
Rein rechtlich hat der zuständige Mitarbeiter Recht, wenn er kein Schild aufstellt. Da zuvor aber eine Ausnahme das Parken auf diesem Gehwegstreifen erlaubte, hätte ich persönlich schon ein Parkverbotszeichen aufgestellt, dieses versteht jeder. Der Kommentar von Lorenz G. bringt es ironisch auf den Punkt.
Schön die unterschiedlichen Kommentare der Vergangenheit. Die einen rufen nach einer ordentlichen Beschilderung, andere sagen alles gut so.
Vielleicht kommt ja nun zum Gehweg ein Halteverbot hinzu, dann wäre ja alles gesagt. Genug Platz bietet die Laterne ja noch.
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