Fr, 11:40 Uhr
24.07.2015
Auch 280 Thüringer Unternehmen betroffen
Zeit für Energieaudits läuft ab
Unabhängig vom Verbrauch verpflichtet das neue Energiedienstleistungsgesetz alle Großunternehmen, bis 5. Dezember sogenannte Energieaudits durchzuführen. Auch mit ihnen verbundene kleine und mittelständische Firmen sind betroffen. Der Nachweis muss künftig alle vier Jahre erbracht werden, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt...
Thüringer Betriebe sollten jetzt prüfen, inwieweit diese Regelung auf sie zutrifft, denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Mit der Neufassung des Gesetzes wurde die Auflage zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits für diejenigen Firmen eingeführt, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fallen. Das betrifft Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro, fasst Grusser zusammen. In Deutschland würden mindestens 50.000 Unternehmen unter diese Regelung fallen; in Thüringen immerhin noch rund 280.
Das Energieaudit ist erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen, danach wird es alle vier Jahre fällig. Einbezogen sind sämtliche Branchen, vom produzierenden Gewerbe über den Handel und das Gesundheitswesen bis zu Banken und Versicherungen. Zu beachten ist, dass die Unternehmenswerte anteilig oder sogar vollständig zusammen veranschlagt werden. Bei sogenannten Partnerunternehmen mit einer finanziellen Betei- ligung zwischen 25 und 50 Prozent oder auch verbundenen Firmen mit einer finanziellen Beteiligung über 50 Prozent können zwei mittelgroße und verbundene Betriebe ihren KMU-Status verlieren und müssten somit die Energieaudits durchführen, informiert der IHK-Chef. Jetzt sei zügiges Handeln gefragt, denn die Anzahl der zugelassenen Energieauditoren sei begrenzt und die Zeit laufe ab.
Bereits heute werden Energieaudits genutzt, um systematische Verbesserungen in betrieblichen Versorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Eine Freistellung von der Pflicht zum Audit kann durch die Systemeinführung oder Vorlage eines gültigen Zertifikats nach dem Energiemanagementsystem ISO 50001 oder dem Umweltmanagementsystem EMAS erfolgen.
Weitere Informationen unter Telefon 0361 3484-310.
Autor: redThüringer Betriebe sollten jetzt prüfen, inwieweit diese Regelung auf sie zutrifft, denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Mit der Neufassung des Gesetzes wurde die Auflage zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits für diejenigen Firmen eingeführt, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fallen. Das betrifft Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro, fasst Grusser zusammen. In Deutschland würden mindestens 50.000 Unternehmen unter diese Regelung fallen; in Thüringen immerhin noch rund 280.
Das Energieaudit ist erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen, danach wird es alle vier Jahre fällig. Einbezogen sind sämtliche Branchen, vom produzierenden Gewerbe über den Handel und das Gesundheitswesen bis zu Banken und Versicherungen. Zu beachten ist, dass die Unternehmenswerte anteilig oder sogar vollständig zusammen veranschlagt werden. Bei sogenannten Partnerunternehmen mit einer finanziellen Betei- ligung zwischen 25 und 50 Prozent oder auch verbundenen Firmen mit einer finanziellen Beteiligung über 50 Prozent können zwei mittelgroße und verbundene Betriebe ihren KMU-Status verlieren und müssten somit die Energieaudits durchführen, informiert der IHK-Chef. Jetzt sei zügiges Handeln gefragt, denn die Anzahl der zugelassenen Energieauditoren sei begrenzt und die Zeit laufe ab.
Bereits heute werden Energieaudits genutzt, um systematische Verbesserungen in betrieblichen Versorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Eine Freistellung von der Pflicht zum Audit kann durch die Systemeinführung oder Vorlage eines gültigen Zertifikats nach dem Energiemanagementsystem ISO 50001 oder dem Umweltmanagementsystem EMAS erfolgen.
Weitere Informationen unter Telefon 0361 3484-310.

