Fr, 10:58 Uhr
24.07.2015
IHK bietet Übersetzungen an
Das passende Zeugnis für das Ausland
Wer sich im Ausland bewerben will, der sollte sein Zeugnis nicht allein in Deutsch beilegen. Auszubildende haben den Anspruch darauf, eine englische und eine französische Übersetzung ihres Prüfungszeugnisses zu erhalten. Eine Antragstellung ist über die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt möglich...
Bei den Übersetzungen handelt es sich um eine reine inhaltliche Wiedergabe des Zeugnistextes. Dieser mehrsprachige Qualifikationsnachweis unterstützt die Jugendlichen bei der Bewerbung im Ausland und ermöglicht dem Arbeitgeber einen ersten Überblick über die Fähigkeiten der Person, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Um ein fremdsprachiges Zeugnis zu erhalten, müsse der ausgelernte Facharbeiter einen schriftlichen Antrag bei der IHK einreichen, bei der er seinen Abschluss erlangt hat.
In der Regel können die Zeugnisse innerhalb von zwei Tagen ins Englische und Französische überführt und dann umgehend an die Antragsteller versendet werden. Den Absolventen entstehen hierfür keine Kosten, ergänzt Grusser. Dieser gesetzliche Anspruch bestehe seit April 2005, gelte jedoch nur für Abschlüsse, die seitdem erworben wurden.
Darüber hinaus bietet die IHK Erfurt an, auch Fortbildungszeugnisse in anderen Sprachen auszuhändigen. Dies sei jedoch ein erweitertes Serviceangebot und daher nicht kostenfrei.
Autor: redBei den Übersetzungen handelt es sich um eine reine inhaltliche Wiedergabe des Zeugnistextes. Dieser mehrsprachige Qualifikationsnachweis unterstützt die Jugendlichen bei der Bewerbung im Ausland und ermöglicht dem Arbeitgeber einen ersten Überblick über die Fähigkeiten der Person, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Um ein fremdsprachiges Zeugnis zu erhalten, müsse der ausgelernte Facharbeiter einen schriftlichen Antrag bei der IHK einreichen, bei der er seinen Abschluss erlangt hat.
In der Regel können die Zeugnisse innerhalb von zwei Tagen ins Englische und Französische überführt und dann umgehend an die Antragsteller versendet werden. Den Absolventen entstehen hierfür keine Kosten, ergänzt Grusser. Dieser gesetzliche Anspruch bestehe seit April 2005, gelte jedoch nur für Abschlüsse, die seitdem erworben wurden.
Darüber hinaus bietet die IHK Erfurt an, auch Fortbildungszeugnisse in anderen Sprachen auszuhändigen. Dies sei jedoch ein erweitertes Serviceangebot und daher nicht kostenfrei.

