Di, 16:29 Uhr
02.06.2015
Weniger Waffen im Freistaat
Das Thüringer Innenministerium hat heute die Waffenstatistik für das vergangene Jahr herausgegeben. Es gibt da kaum Veränderungen...
Die Zahl der erlaubnispflichtigen Schusswaffen in Thüringen ist im letzten Jahr mit 17 Stück nur leicht auf 126.403 (2013: 126.386) gestiegen. Darunter waren mit 38.070 registrierten Exemplaren weniger Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) als noch im Vorjahr (2013: 38.456).
In der Landeshauptstadt Erfurt gab es beispielsweise 4.873 Waffen, bestehend aus 3.164 Langwaffen und 1.709 Kurzwaffen.
Die Zahl der Waffenbesitzer ist 2014 um 1.231 auf 28.416 gesunken. Davon waren 14.369 ausschließlich Sportschützen und 11.180 ausschließlich Jäger. Im vergangenen Jahr wurden 59 mehr Inhaber des so genannten "kleinen Waffenscheins" für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen registriert (2014: 3.965, 2013: 3.906).
Der Besitz und Umgang mit Waffen bedeutet eine hohe Verantwortung für den Erlaubnisinhaber. Nur die Personen, die für den Besitz solcher Waffen geeignet sind, dürfen die Erlaubnis erhalten. Wichtigste Aufgabe der Waffenbehörden ist es, mit Blick auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, diese Eignung zu überprüfen. Waffenbesitzer im Freistaat werden daher regelmäßig kontrolliert, erklärte der Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger.
Neben der Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit, die sich jeder Waffenbesitzer alle drei Jahre unterziehen muss, werden auch anlassbezogene Kontrollen und unangekündigte Überprüfungen der Waffenaufbewahrung durchgeführt.
Im Jahr 2014 wurden von den Thüringer Waffenbehörden 164 Rücknahme- und Widerrufsverfahren eingeleitet (im Jahr 2013: 306). Als Grund für die Rücknahme oder den Widerruf einer Waffenbesitzkarte kommt neben der fehlenden Zuverlässigkeit auch das Fehlen oder der Wegfall der körperlichen oder geistigen Eignung oder der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses in Betracht.
Autor: redDie Zahl der erlaubnispflichtigen Schusswaffen in Thüringen ist im letzten Jahr mit 17 Stück nur leicht auf 126.403 (2013: 126.386) gestiegen. Darunter waren mit 38.070 registrierten Exemplaren weniger Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) als noch im Vorjahr (2013: 38.456).
In der Landeshauptstadt Erfurt gab es beispielsweise 4.873 Waffen, bestehend aus 3.164 Langwaffen und 1.709 Kurzwaffen.
Die Zahl der Waffenbesitzer ist 2014 um 1.231 auf 28.416 gesunken. Davon waren 14.369 ausschließlich Sportschützen und 11.180 ausschließlich Jäger. Im vergangenen Jahr wurden 59 mehr Inhaber des so genannten "kleinen Waffenscheins" für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen registriert (2014: 3.965, 2013: 3.906).
Der Besitz und Umgang mit Waffen bedeutet eine hohe Verantwortung für den Erlaubnisinhaber. Nur die Personen, die für den Besitz solcher Waffen geeignet sind, dürfen die Erlaubnis erhalten. Wichtigste Aufgabe der Waffenbehörden ist es, mit Blick auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, diese Eignung zu überprüfen. Waffenbesitzer im Freistaat werden daher regelmäßig kontrolliert, erklärte der Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger.
Neben der Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit, die sich jeder Waffenbesitzer alle drei Jahre unterziehen muss, werden auch anlassbezogene Kontrollen und unangekündigte Überprüfungen der Waffenaufbewahrung durchgeführt.
Im Jahr 2014 wurden von den Thüringer Waffenbehörden 164 Rücknahme- und Widerrufsverfahren eingeleitet (im Jahr 2013: 306). Als Grund für die Rücknahme oder den Widerruf einer Waffenbesitzkarte kommt neben der fehlenden Zuverlässigkeit auch das Fehlen oder der Wegfall der körperlichen oder geistigen Eignung oder der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses in Betracht.


