eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Di, 12:40 Uhr
02.06.2015

Weniger junge Straffällige

An den Thüringer Gerichten wurden im Jahr 2014 insgesamt 20 577 Personen schuldig gesprochen. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist die geringe Steigerung der Verurteiltenzahlen von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausschließlich auf die Altersgruppe der Erwachsenen zurückzuführen...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)
Auffallend ist die rückläufige Zahl der verurteilten jungen Menschen. Sowohl bei den Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) als auch bei den Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) wurden wesentlich weniger Verurteilungen ausgesprochen als noch im Jahr zuvor.

Anzeige Refinery (lang)
642 Jugendliche und 1 204 Heranwachsende wurden im Jahr 2014 schuldig gesprochen, das sind 15 Prozent weniger Verurteilte unter 21 Jahren als im Jahr 2013 und so wenig wie noch nie seit Einführung der Strafverfolgungsstatistik im Jahr 1997. Ihr Anteil an den Verurteilten insgesamt sank in den letzten zehn Jahren von 19 Prozent auf neun Prozent.

Der Grund für die zurückgegangenen Verurteilungen der jungen Leute ist nicht allein bei der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung zu suchen, das zeigen die Verurteilungen gemessen an der strafmündigen Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe. Hier wird ersichtlich, dass die Heranwachsenden, und hier insbesondere die jungen Männer, nach wie vor am häufigsten straffällig wurden. 3 010 Heranwachsende je 100 000 Einwohner dieser Altersgruppe wurden verurteilt, fast das Dreifache der Erwachsenen.

Jedoch sind die Verurteiltenziffern gegenüber 2013 und auch den Jahren zuvor stark zurückgegangen. Die Verurteiltenziffer der Heranwachsenden sank gegenüber dem Jahr 2013 um 14 Prozent, die der Jugendlichen um 19 Prozent. Erstmals seit 1997 wurden, gemessen an der jewei-ligen Altersgruppe in der Bevölkerung, weniger Jugendliche (1 020 Verurteilte je 100 000 der jugendlichen Bevölkerung) verurteilt als Erwachsene (1 030 Verurteilte je 100 000 der erwachsenen Bevölkerung).

Bei den Heranwachsenden lässt das Gesetz die Möglichkeit offen je nach Entwicklungsstand des Straftäters und nach den Umständen der Tat das Strafmaß noch etwas milder nach Jugendstrafrecht zu bemessen oder die strengen Paragrafen des allgemeinen Strafrechts anzuwenden.

Der überwiegende Teil der Heranwachsenden (54 Prozent) wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)