Fr, 12:33 Uhr
21.05.2004
Die heiße Phase beginnt
Nordhausen (nnz). Jetzt wird es mit den Wahlen für den Thüringer Landtag langsam aber sicher ernst. Für diese, und für die Europawahlen können ab Montag schon die Stimmen abgegeben werden...
Das Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, hat ab Montag geöffnet. Das kündigte jetzt Gemeindewahlleiter Günter Wagner an. In diesen Tagen haben die wahlberechtigten Bürger die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Landtagswahlen erhalten, sagt er und weist diejenigen darauf hin, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dass sie sich in der Zeit vom 24.05. bis 28.05.2004 während der Dienststunden im Wahlbüro, Markt 15, Bürgersaal über einen Bildschirm versichern könnten, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Außerdem können ab sofort Wahlscheine beantragt werden, mit denen der Wähler an der Europawahl und der Landtagswahl im Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen könne.
Dazu sei der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, abzugeben bzw. einzuwerfen oder aber in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,55 Euro) zu übersenden. Wichtig sei dabei, dass eine Begründung (Abwesenheit am Wahltag, Krankheit, hohes Alter, Behinderung usw.) angekreuzt und der Antrag eigenhändig oder durch eine Hilfsperson unterschrieben werde. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist, erklärt Wagner.
Für Briefwähler ist das Wahlbüro, Markt 15, vom 24. Mai bis 11. Juni 2004 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Dienstag auch bis 18.00 Uhr) geöffnet. Briefwähler erhalten zusammen mit dem Wahlschein zwei amtliche Stimmzettel des Wahlkreises (weiß für die Europawahl, grün für die Landtagswahl), zwei amtliche Wahlumschläge und einen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein muss so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Autor: nnzDas Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, hat ab Montag geöffnet. Das kündigte jetzt Gemeindewahlleiter Günter Wagner an. In diesen Tagen haben die wahlberechtigten Bürger die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Landtagswahlen erhalten, sagt er und weist diejenigen darauf hin, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dass sie sich in der Zeit vom 24.05. bis 28.05.2004 während der Dienststunden im Wahlbüro, Markt 15, Bürgersaal über einen Bildschirm versichern könnten, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Außerdem können ab sofort Wahlscheine beantragt werden, mit denen der Wähler an der Europawahl und der Landtagswahl im Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen könne.
Dazu sei der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, abzugeben bzw. einzuwerfen oder aber in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,55 Euro) zu übersenden. Wichtig sei dabei, dass eine Begründung (Abwesenheit am Wahltag, Krankheit, hohes Alter, Behinderung usw.) angekreuzt und der Antrag eigenhändig oder durch eine Hilfsperson unterschrieben werde. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist, erklärt Wagner.
Für Briefwähler ist das Wahlbüro, Markt 15, vom 24. Mai bis 11. Juni 2004 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Dienstag auch bis 18.00 Uhr) geöffnet. Briefwähler erhalten zusammen mit dem Wahlschein zwei amtliche Stimmzettel des Wahlkreises (weiß für die Europawahl, grün für die Landtagswahl), zwei amtliche Wahlumschläge und einen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein muss so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

