Mo, 06:11 Uhr
11.05.2015
JU fordert Streichung der Stelle des Beigeordneten
Was vor der Landratswahl noch ungewiss war, ist nun Fakt. Der Stadt Nordhausen ist der 1. hauptamtliche Beigeordnete per Wahl abhanden gekommen. Dies sieht die JU Nordhausen als Möglichkeit die Personalkosten zu senken und die Struktur im Rathaus zu straffen...
Wir sind der Ansicht, dass die Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nicht nur zu Lasten der Einwohner getätigt werden dürfen, sondern auch den Verwaltungsapparat betreffen müssen. Schließlich stellen die Personalkosten einen der größten Ausgabefaktoren dar, so der JU Kreisvorsitzende Chris Schröder.
Rechtlich gesehen wäre hierzu eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen von Nöten, die derzeit noch eine Ernennung von zwei hauptamtlichen Beigeordneten vorsieht. Die Thüringer Kommunalordnung schreibt vor, dass jede Gemeinde einen Beigeordneten als Stellvertreter für den Bürgermeister/Landrat bzw. in unserem Fall den Oberbürgermeister haben muss. Das wäre nach wie vor der Fall. Der zweite Beigeordnete ist lediglich eine kann Bestimmung, ergänzt Schröder.
Denkbar wäre für die JU, um die Arbeitsbelastung für OB sowie Beigeordnete weiterhin im Rahmen zu halten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den ehrenamtlichen Beigeordneten einzelne Geschäftsbereiche zu übertragen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wird die JU Nordhausen daher dem hiesigen Vorstand der CDU einen entsprechenden Antrag vorlegen. Dieser wird unter anderem vorsehen, dass der Vorstand auf die Stadtratsfraktion dahingehend einwirkt, eine Änderung der Hauptsatzung anzustreben. Über den Ausgang des Antrages wird die Junge Union an dieser Stelle weiter berichten.
Autor: redWir sind der Ansicht, dass die Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nicht nur zu Lasten der Einwohner getätigt werden dürfen, sondern auch den Verwaltungsapparat betreffen müssen. Schließlich stellen die Personalkosten einen der größten Ausgabefaktoren dar, so der JU Kreisvorsitzende Chris Schröder.
Rechtlich gesehen wäre hierzu eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen von Nöten, die derzeit noch eine Ernennung von zwei hauptamtlichen Beigeordneten vorsieht. Die Thüringer Kommunalordnung schreibt vor, dass jede Gemeinde einen Beigeordneten als Stellvertreter für den Bürgermeister/Landrat bzw. in unserem Fall den Oberbürgermeister haben muss. Das wäre nach wie vor der Fall. Der zweite Beigeordnete ist lediglich eine kann Bestimmung, ergänzt Schröder.
Denkbar wäre für die JU, um die Arbeitsbelastung für OB sowie Beigeordnete weiterhin im Rahmen zu halten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den ehrenamtlichen Beigeordneten einzelne Geschäftsbereiche zu übertragen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wird die JU Nordhausen daher dem hiesigen Vorstand der CDU einen entsprechenden Antrag vorlegen. Dieser wird unter anderem vorsehen, dass der Vorstand auf die Stadtratsfraktion dahingehend einwirkt, eine Änderung der Hauptsatzung anzustreben. Über den Ausgang des Antrages wird die Junge Union an dieser Stelle weiter berichten.


