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Do, 17:54 Uhr
07.05.2015

Kommunalaufsicht weist Beschwerden ab

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt hat weitere Dienstaufsichtsbeschwerden der SPD-Stadtratsfraktion und des Bürgermeisters Matthias Jendricke gegen Oberbürgermeister Dr. Zeh abgewiesen. Wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...


In einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2014 wurde dem Oberbürgermeister vorgeworfen, gegen die Vertretungsregelung der Thüringer Kommunalordnung verstoßen zu haben: Nicht Beigeordnete Hannelore Haase hätte Grußworte halten dürfen, sondern Bürgermeister Matthias Jendricke, hieß es in der Beschwerde. Anlass waren am 16. Mai 2014 der Sportlerball und am 17. Mai 2014 der Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbands.

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Das Landratsamt entschied jetzt dazu: Das Verhalten des Oberbürgermeisters und die Entscheidung, sich durch Frau Haase vertreten zu lassen, ist nicht zu beanstanden. Darüber hinaus stellt die Kommunalaufsicht fest, dass für es die Darstellung der SPD-Fraktion keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass eine ungeordnete Vertretungsregelung bei der Stadt Nordhausen bestehe und dass der Stadt deshalb negative Rechts- und Haftungsfolgen entstünden.

Zurückgewiesen wurde weiterhin eine Beschwerde dagegen, dass während des Urlaubs von Oberbürgermeister Dr. Zeh nicht dessen gesamte interne und externe Post Bürgermeister Matthias Jendricke vorgelegt wurde, und dass die Beigeordnete Hannelore Haase hausintern die Vertretung für Dr. Zeh hatte.

Die Kommunalaufsicht sieht auch hier keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen: Jeder Oberbürgermeister habe eine weite gesetzliche Organisationsbefugnis für die Verwaltung, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung ergebe. Der Oberbürgermeister dürfe die Leitungsfunktion im Innenverhältnis der Stadt bei seiner Verhinderung auf den Beigeordneten seiner Wahl übertragen. Die Übertragung der Leitung des Dezernates des Oberbürgermeisters an die Beigeordnete Hannelore Haase ist rechtmäßig gewesen.

Auch im Falle der Beschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Zeh bezüglich der Pressearbeit - die Regelungen des Oberbürgermeisters bezüglich der Pressearbeit hätten den Bürgermeister benachteiligt - konnte die Kommunalaufsicht keine rechtswidrige Verfügung des Oberbürgermeisters feststellen:

Das Thüringer Beamtengesetz bestimme: „Auskünfte an die Presse erteilt nur der Leiter der Behörde oder der von ihm Beauftragte.“
Autor: red

Kommentare
NDHler
07.05.2015, 20.55 Uhr
Sicher kein Wahlkampf
Aber schon komisch so kurz vor der Stichwahl. Wohl dem der schon im Landratsamt sitzt!
Roland82
07.05.2015, 21.42 Uhr
Der kompetente Herr Jendricke
Da sehen wir, wie kompetent Herr Jendricke ist. Alle Klagen abgewiesen. Er hat sich voll lächerlich gemacht! Und der soll Landrat werden?????? Gott bewahre!!!!!
Babette Klingert
08.05.2015, 05.32 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Flitzpiepe
08.05.2015, 08.47 Uhr
Klasse Zeitpunkt
Diese Ergebnisse sind ja nun schon länger bekannt. Auch wenn der OB Recht bekommen hat, heißt es doch nicht, dass es auch richtig war. Es ist doch bezeichnend für den OB, diese Ergebnisse jetzt noch mal vor der Stichwahl aufzuwärmen.

Er kann diesen Kleinkrieg nicht ruhen lassen. Das ist zwar legitim, für mich gehen solche Aktionen immer nach hinten los. Für andere hoffentlich auch.
Beate
08.05.2015, 09.07 Uhr
Wahl hin oder her, ...
... es ist absolut albern, sich ständig über Dienstaufsichtsbeschwerden zu profilieren. Das große J. hat das im Landratsamt ständig gemacht und macht es jetzt im Rathaus wieder. Ich finde das nur anstrengend.
Beobachter
08.05.2015, 12.52 Uhr
Dienstaufsichtsbeschwerden hin oder her
Nun ist es so, dass der Zeitpunkt der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerden bei dem einen oder anderen suspekt erscheinen mag. Das sei mal dahin gestellt.

Aber Fakt ist doch: Wem bringt dieser Klamauk etwas?
Es ist kraftverzehrend, es verschleißt Arbeitsleistung und vor allem verkleistert es die Möglichkeit Visionen für eine Region zu entwickeln und stückweise an der Umsetzung zu arbeiten. Ich nenne es: Verschwendung von Lebenszeit!

Wir haben alle gemeinsam eine Verantwortung für zukünftige Generationen und die sollten wir verantwortlich wahr nehmen. In einem Europa mit 70 Jahren ohne Krieg und in einer phantastischen Region in der so viele Potenziale schlummern.
----4
08.05.2015, 21.37 Uhr
Danke, Beobachter,
ich bin der Meinung: Genau richtig beobachtet.
In den Kommunen ist Parteiengerangel überflüssig und kontraproduktiv. Wer seine Partei voran bringen will, muss in den Bundestag. Hier geht es um den Kreis Nordhausen, nicht um das Wohlergehen einer Partei oder gar einer Einzelperson. Wer das nicht wahrnehmen will, hat in leitender Position einer Stadt oder eines Kreises nichts zu suchen. Da ist partnerschaftliche Zusammenarbeit angesagt.
Luftikus
08.05.2015, 21.53 Uhr
Jendricke ohne Fachkompetenz! Kommunalaufsicht
bestätigt, das fachliche Wissen des selbsternannten Verwaltungsfachmann hält sich stark in Grenzen. Dies wurde nun auch noch schriftlich von der Kommunalaufsicht bestätigt.

Nachdem Jendricke seine Wahlniederlage 2012 nicht verwunden hatte, war sein größtes Ziel seinen Vorgesetzten den Oberbürgermeister als dumm darzustellen und auszubremsen, ja ganz und gar die Finanziellen Mittel so zu beschneiden, dass Zeh handlungsunfähig ist. Bespiele:
- Nach 18 Jahren stellt die Berufsfeuerwehr im Auftrag von Jendricke fest, dass alle Kindergärten mit Brandschutztüren etc. ausgestattet werden müssen. zusätzliche Ausgaben 500.000 Euro.
- Schließung Feuerwehr Salza
- Schließung Feuerwehr Krimderode
- Verlegung der Berufsfeuerwehr zur Zorgestraße. Damit kann Jendricke die FFw Sundhausen und Bielen auch schließen, da die Standorte dann schnell erreicht werden.

Wer Jendricke wählt, wählt die Diktatur eines Mannes! Der wählt den Untergang dieses Landkreises!
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