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Mo, 11:29 Uhr
06.04.2015

280 Thüringer Unternehmen betroffen

Mit der kürzlichen Zustimmung durch den Bundesrat ist die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes nun beschlossene Sache. Das Gesetz verpflichtet Großunternehmen, sogenannte Energieaudits durchzuführen, um die Effektivität weiter zu steigern und den Verbrauch zu senken. Auch in Thüringen...


Der Nachweis muss ab 2015 im Vierjahres-Rhythmus erbracht werden, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt.

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„Thüringer Betriebe sollten jetzt prüfen, inwieweit diese Regelung auf sie zutrifft, denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro“, rät IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.

Mit der Neufassung des Gesetzes würde die Auflage zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits für diejenigen Firmen eingeführt, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fallen. „Das betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro“, fasst Grusser zusammen. In Deutschland käme dies auf mindestens 50.000 Betriebe zu; in Thüringen wären immerhin rund 280 größere Firmen betroffen.

Das Energieaudit ist erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen, danach wird es alle vier Jahre fällig. Einbezogen sind sämtliche Branchen, vom produzierenden Gewerbe über den Handel und das Gesundheitswesen bis zu Banken und Versicherungen. „Problematisch ist, dass die Unternehmenswerte anteilig oder sogar vollständig zusammen veran-schlagt werden können. Bei so genannten Partnerunternehmen mit einer finanziellen Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent oder auch verbundenen Firmen mit einer finanziellen Beteiligung über 50 Prozent können zwei mittelgroße und verbundene Betriebe ihren KMU-Status verlieren und müssten somit die Energieaudits durchführen“, informiert der IHK-Chef.

Bereits heute würden Energieaudits genutzt, um systematische Verbesserungen in betrieblichen Versorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Eine Freistellung von der Pflicht zum Audit könne durch die Systemeinführung oder Vorlage eines gültigen Zertifikats nach dem Energiemanagementsystem ISO 50001 oder dem Umweltmanagementsystem EMAS erreicht werden.
Autor: red

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