Di, 14:20 Uhr
31.03.2015
Kennzeichnung zur Herkunft von Fleisch wird Pflicht
Ab morgen erfahren Konsumenten mehr über die Herkunft von verpacktem, frischem Fleisch. Auch für gefrorenes Fleisch gilt die neue Regelung. Aufgezogen und geschlachtet in Deutschland muss beispielsweise auf der Verpackung stehen...
Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleischarten wie Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz, so Petra Müller, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale.
Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen. Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe aufgezogen und geschlachtet in der EU.
Ein großes Manko sieht Müller darin, dass verarbeitete Fleischprodukte wie mariniertes, gewürztes Fleisch oder Wurst weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen sind. Auch Fleisch als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Lasagne fällt nicht unter die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen wenig verbraucherfreundlich.
Denn immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde. Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die EU-Kommission die Erwartungen der Konsumenten ernst nimmt und die Herkunftsangabe auch auf Lebensmitteln verpflichtend vorschreibt, die Fleisch als Zutat enthalten.
Autor: redDie Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleischarten wie Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz, so Petra Müller, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale.
Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen. Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe aufgezogen und geschlachtet in der EU.
Ein großes Manko sieht Müller darin, dass verarbeitete Fleischprodukte wie mariniertes, gewürztes Fleisch oder Wurst weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen sind. Auch Fleisch als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Lasagne fällt nicht unter die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen wenig verbraucherfreundlich.
Denn immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde. Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die EU-Kommission die Erwartungen der Konsumenten ernst nimmt und die Herkunftsangabe auch auf Lebensmitteln verpflichtend vorschreibt, die Fleisch als Zutat enthalten.

