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So, 11:17 Uhr
29.03.2015

Rauchwarnmelder können Leben retten

In vielen Bundesländern sind automatische Rauchwarnmelder für Neu- und Umbauten gemäß der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben. Die Ausstattungspflicht für Bestandswohnungen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Lediglich in den landesspezifischen Bauordnungen von Berlin, Brandenburg und Sachsen ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen noch nicht geregelt...

Einbau durch Vermieter (Foto: TÜV Thüringen) Einbau durch Vermieter (Foto: TÜV Thüringen)
Im Freistaat Thüringen ist die Verordnung seit 2008 in Kraft. Vorhandene Wohnungen müssen in Thüringen jedoch erst bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.

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In der Regel ist der Vermieter oder Wohneigentümer für den Einbau verantwortlich. Der TÜV Thüringen empfiehlt aber bereits heute jedem Hausbesitzer, Mieter und Wohnungsinhaber, Rauchwarnmelder zu installieren, auch wenn dies in den jeweiligen Landesbauordnungen recht unterschiedlich geregelt ist. Unbedingt anzubringen sind die Signalgeber in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Jürgen Schmidt, Fachabteilungsleiter Elektrotechnik beim TÜV Thüringen warnt davor, auf die unauffälligen batteriegestützten Lebensretter zu verzichten: „Wer in seinen vier Wänden keine Rauchwarnmelder installiert hat, riskiert sein Leben. Rauch breitet sich schneller aus als Feuer. Das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann bereits tödlich sein.“

Die meisten Menschen sterben bei einem Wohnungsbrand durch eine Rauchvergiftung und nicht wie vermutet durch das Feuer selbst. Der schrille, laute Alarmton eines Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, sich und die Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Geprüfte und zugelassene Rauchwarnmelder sind bereits um die 20 Euro im Fachhandel oder Baumarkt erhältlich. Verbraucher sollten beim Kauf auf das unabhängige VdS-Prüfzeichen achten. Nicht geprüfte Geräte könnten möglicherweise Fehlalarme auslösen oder gar zu spät ansprechen.
Autor: red

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