So, 09:30 Uhr
29.03.2015
Streit um Vorkaufsrecht geht weiter
Der Streit zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ministerium von Anja Siegesmund ist noch nicht beendet. Vor allem geht es um die Beantwortung der Frage, warum die Stadt Nordhausen nicht rechtzeitig informiert wurde. Dazu ein Statement von Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh in der nnz...
Am 7. Januar richtete Oberbürgermeister Dr. Zeh ein Schreiben unter anderem zu oben genannten Thema an Ministerin Siegesmund. Diese nahm daraufhin an der Sonderstadtratssitzung am 19. Januar in Nordhausen teil.
Der Stadtrat beschloss in dieser Sitzung die Ausübung des Vorkaufsrechtes für Grundstücke in den Naturschutzgebieten (NSG) Rüdigsdorfer Schweiz und Harzfelder Holz durch die Stadt Nordhausen.
Zur Unterstützung und weiteren Abstimmung der Grunderwerbstätigkeiten in den Südharzer NSG fand daraufhin auf Einladung von Ministerin Siegesmund am 12. Februar eine Beratung im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) mit Vertretern des Landkreises und der Stadt Nordhausen sowie mit Verbänden und Vereinen statt.
Im Ergebnis wurde unter anderem zugesichert, dass das Land sein Vorkaufsrecht für mehrere Grundstücke im NSG Harzfelder Holz zugunsten des BUND, beziehungsweise der Stiftung Naturschutz Thüringen ausüben wolle. Vereinbart wurde infolgedessen, dass der Landkreis und die Stadt Nordhausen auf ihr Vorkaufsrecht für eines der Grundstücke auf städtischem Gebiet verzichten.
Nur auf Nachfrage der Stadt Nordhausen zum Vorkaufsrecht für dieses Grundstück erhielt diese am 12. März von der Oberen Naturschutzbehörde und am 13. März von der Stiftung Naturschutz Thüringen die Auskunft, dass der Antrag auf Ausübung des Vorkaufsrechtes mit Schreiben vom 9. März, aufgrund von Unwägbarkeiten und eingeschätzten Risiken, auf Landesebene zurückgezogen wurde.
Zu den rechtlichen Bedenken hätte frühzeitig eine Abstimmung mit den betroffenen Kommunen (Landkreis und Stadt) und zumindest eine frühzeitige Information über die Verzichtserklärung erfolgen sollen. So war die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch den Landkreis erst am 9. März verstrichen. Zu beanstanden bleibt somit vor allem der mangelnde und rechtzeitige Informationsfluss für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Dr. Klaus Zeh, Oberbürgermeister
Autor: redAm 7. Januar richtete Oberbürgermeister Dr. Zeh ein Schreiben unter anderem zu oben genannten Thema an Ministerin Siegesmund. Diese nahm daraufhin an der Sonderstadtratssitzung am 19. Januar in Nordhausen teil.
Der Stadtrat beschloss in dieser Sitzung die Ausübung des Vorkaufsrechtes für Grundstücke in den Naturschutzgebieten (NSG) Rüdigsdorfer Schweiz und Harzfelder Holz durch die Stadt Nordhausen.
Zur Unterstützung und weiteren Abstimmung der Grunderwerbstätigkeiten in den Südharzer NSG fand daraufhin auf Einladung von Ministerin Siegesmund am 12. Februar eine Beratung im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) mit Vertretern des Landkreises und der Stadt Nordhausen sowie mit Verbänden und Vereinen statt.
Im Ergebnis wurde unter anderem zugesichert, dass das Land sein Vorkaufsrecht für mehrere Grundstücke im NSG Harzfelder Holz zugunsten des BUND, beziehungsweise der Stiftung Naturschutz Thüringen ausüben wolle. Vereinbart wurde infolgedessen, dass der Landkreis und die Stadt Nordhausen auf ihr Vorkaufsrecht für eines der Grundstücke auf städtischem Gebiet verzichten.
Nur auf Nachfrage der Stadt Nordhausen zum Vorkaufsrecht für dieses Grundstück erhielt diese am 12. März von der Oberen Naturschutzbehörde und am 13. März von der Stiftung Naturschutz Thüringen die Auskunft, dass der Antrag auf Ausübung des Vorkaufsrechtes mit Schreiben vom 9. März, aufgrund von Unwägbarkeiten und eingeschätzten Risiken, auf Landesebene zurückgezogen wurde.
Zu den rechtlichen Bedenken hätte frühzeitig eine Abstimmung mit den betroffenen Kommunen (Landkreis und Stadt) und zumindest eine frühzeitige Information über die Verzichtserklärung erfolgen sollen. So war die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch den Landkreis erst am 9. März verstrichen. Zu beanstanden bleibt somit vor allem der mangelnde und rechtzeitige Informationsfluss für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Dr. Klaus Zeh, Oberbürgermeister

