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Fr, 10:55 Uhr
27.02.2015

nnz-Forum: Warum wird immer nur verhindert?

David Gothe ist 25 Jahre jung. Der Mann wohnt zusammen mit seinen Eltern in Nordhausen. Von Geburt an leidet er an einer erblich bedingten Muskelerkankung und sitzt im Elektrorollstuhl. In der nnz schildert er seinen "Kampf" um ein sogenanntes persönliches Budget...

Gothe vor dem Landratsamt (Foto: privat) Gothe vor dem Landratsamt (Foto: privat)

Im Juli 2012 habe ich mich erstmals für ein sogenanntes Persönliches Budget entschieden. Kurze Erklärung dazu: Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), haben seit 2008 einen bestehenden Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

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So kann eine sonst übliche Sachleistung als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch genommen werden. Das Ziel dieser Leistungsform ist, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihren individuellen Hilfebedarf zu stärken. Der Budgetnehmer kann damit als Arbeitgeber seine Assistenten selber auswählen, die die Assistenzleistungen erbringen.

Ich beantragte dazu 30 Stunden im Monat für eine Freizeitassistenz beim örtlichen Sozialhilfeträger, nach einem sehr langen Bearbeitungszeitraum (über 3 Monaten) seitens der Behörde wurde mir zunächst ein Persönliche Budget abgelehnt. Es ist anzumerken, dass es sich hierbei um Pflichtleistungen des Landratsamtes Nordhausen handelt. Stattdessen wurde mir, wie gewohnt nur eine übliche Sachleistung bewilligt, die für mich völlig ungeeignet war/ist.

Nach intensiven Gesprächen mit der Behörde und eingelegten Widerspruch gegen die Ablehnung, bekam ich dann zähneknirschend von der Behörde doch ein Persönliches Budget bewilligt in Höhe von 200 Euro im Monat. Das ergibt einen Bruttostundenlohn von gerade mal 6,66 Euro, ausgehend von 30 Stunden.

Die Umsetzung des sogenannten Arbeitgebermodells ist mit dieser Budgethöhe einfach nicht realisierbar. Die Behörde hielt jedoch an ihrer Meinung fest, somit verblieb mir nur dagegen zu klagen, nach lagen Hin und Her vor Gericht, konnte ich im Mai 2013 einen einstweiligen Beschluss vor Gericht erwirken. Die vorläufige Entscheidung sah vor, dass ich monatlich 240 Euro (für 30 h/Monat) erhalte.

Der Stundenlohn wurde hierbei an den Pflegemindestlohn angelehnt, dieser beträgt seit Juli 2013 8 Euro brutto. Im Rahmen des Arbeitgebermodells suchte ich mir selbst beschaffte Assistenten. Aufgrund des niedrigen Stundenlohns ist es sehr schwierig geeignete Assistenten zu finden. Die auch längerfristig
gewollt sind zu bleiben und nicht beim nächsten besseren Jobangebot sofort wieder gehen. Seit September 2013 beschäftige ich einen Assistenten.

Seit Oktober 2014 übernimmt noch eine zweite Assistentin weitere Stunden, die ich momentan noch aus eigener Tasche finanziere. Bei Grundsicherung und WfbM Ausbildungsgeld geht das einfach nicht auf Dauer, ohne Unterstützung meiner Eltern wäre es überhaupt nicht machbar. Anmerken möchte, dass mein Vater Alleinverdiener ist. Die bewilligten 30 Stunden im Monat entsprechen jedoch nicht meinen tatsächlichen Assistenzbedarf an Teilhabe in der Gemeinschaft.

Aufgrund meiner fortschreitenden Muskelerkrankung
(Pflegestufe III, Grad der Behinderung von 100, aG H, B) benötige ich für alle Tätigkeiten und Verrichtungen im Alltag Hilfe. Die Behörde ist der Auffassung, dass mit 1 Stunde täglich meine Bedarfe an Teilhabe an der Gemeinschaft mehr als ausreichend gedeckt sind.

Vergleichsweise bekomme ich somit nicht mehr als ein Gefängnisinsasse in Deutschland an Zeit zur Freizeitgestaltung (Hofgang) zugesprochen! Konkret bedeutet dies, dass ich meine bisher bewilligten Leistungen zum Beispiel bereits nach einem Discobesuch und einer Fahrt nach Erfurt, im Rahmen meines freiwilligen Engagements im Bereich der Inklusionsförderung (z.B. ehrenamtliche Beratung, Parteitreffen), zum Großteil aufbrauche.

Meine Eltern können in diesem Zusammenhang nicht „einspringen“, da die Abdeckung meiner Pflege bereits die absolute Belastbarkeitsgrenze überschritten hat. Meine Mutter leidet unter gesundheitlichen Problemen und mein Vater arbeitet im 3-Schicht-System in Vollzeit. Im September letzten Jahres, stellte ich dann einen Änderungsantrag mit Hilfestellung des VSBI e. V. aus Erfurt - ein Verein aus dem Bereich der Behindertenhilfe.

Gemeinsam haben wir im Rahmen einer detaillierten Bedarfserhebung meine tatsächlichen Bedarfe aufgezeigt. So wurde eine monatliche Versorgungslücke von rund 126 Assistenzstunden ermittelt. Den Änderungsantrag vom 23.09.2014 hatte ich direkt die damalige Landrätin Frau Keller geschickt. Frau Keller unternahm jedoch nicht viel und leitete meinen Änderungsantrag auch nur an den 2. Beigeordneten Herrn Nüßle weiter, zuständig für den Fachbereich Jugend und Soziales.

Zwar wurde seitens Herrn Nüßle, in einem Antwortschreiben eine zeitnahe Regelung im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention zugesichert, allerdings folgten dem Schreiben keinerlei konkrete Taten. So verfasste ich noch ein weiteres Erinnerungsschreiben vom 28.11.2014 an Frau Keller und Herr Nüßle, in dem ich nochmals an meine gestellten Änderungsantrag erinnerte und auf die Dringlichkeit hinwies aufgrund meiner geänderten Bedarfe von mir.

Seitens des Landratsamtes wurde zu keinem Zeitpunkt (von September 2014 bis Ende Januar 2015) mit mir Kontakt aufgenommen bzw. ein Gesprächstermin vereinbart. Und dies, obwohl die Budgetverordnung (SGB IX) ganz klar vorschreibt, dass bei Neu- bzw. Änderungsanträgen möglichst zeitnah Budgetgespräche bzw. - konferenzen mit den beteiligten Rehaträgern (Landratsamt) und dem Budgetnehmer anzusetzen sind.

Die Art und Weise der Verwaltungspraxis im Landratsamt Nordhausen ist zweifelsfrei als äußerst diskriminierend und exklusionsfördernd anzusehen. Die Behörde verzögert und blockiert den Verwaltungsakt, wo sie kann,
die Bedarfe und Kosten werden auf das unterste Minimum gedrückt. Man ist einfach nicht bereit, mit mir eine ordentliche Budgetverhandlung zu führen und sich dabei auf ein bedarfsgerechtes Persönliches Budget zu einigen, dass sich nicht nur am Minimum orientiert!

Hauptsache die Besoldungsgruppe des Landrats ist gesichert und bleibt gleich hoch, zumindest dafür ist monatlich noch genug Geld. Des Weiteren hat sich die Sachlage noch einmal deutlich verschärft, da der letzte Bewilligungs- bzw. Budgetzeitraum Ende Dezember 2014 abgelaufen war. Das bedeutet, dass ich gegenwärtig, seit Januar 2015 keine Budgetleistung mehr erhalte.

Mein Änderungsantrag vom 23.09.2014, wurde einfach nicht als Folge- bzw. Änderungsantrag gewertet. Das hat wiederum die finanzielle Folge, dass ich a) meine Assistenten aktuell nicht bezahlen kann oder b) ich mir das Geld übergangsweise zum Teil von meinen Eltern leihen muss, oder ich gänzlich auf weitere Teilhabe/Freizeit einschränken oder gänzlich verzichten muss.

Resümierend bleibt festzuhalten, dass ich als Mensch mit einer schweren Behinderung in Nordhausen keine gesellschaftliche Teilhabe erfahre, da mir nötige Leistungen der Eingliederungshilfe einfach verwehrt bleiben, die mir aber laut SGB IX ganz eindeutig zustehen.

Dabei gilt es auch herauszustellen, dass es sich um Pflichtleistungen des Landratsamtes Nordhausen handelt. Mir diese Leistungen zu verwehren, ist schlicht beschämend für die Stadt Nordhausen, da zwar Möglichkeiten bestehen Inklusion herzustellen, aber faktisch keine notwendigen Schritte von den zuständigen Akteuren eingeleitet werden. Vielmehr werden meine Bedarfe – ohne Begründung! – nicht anerkannt und einfach abgebügelt.

Menschen mit hohem Assistenzbedarf, so wie ich, dürfen sich so etwas nicht gefallen lassen, dass Sozialämter versuchen sie durch massive Unterfinanzierung ihrer benötigten Assistenz quasi auszuhungern. Auch in Nordhausen sollte bzw. muss endlich der Inklusionsprozess vorangetrieben werden. Davon ist aber gegenwärtig leider absolut nichts zu spüren.

Wenn die Behörde nicht einlenkt, verbleibt mir ansonsten wieder nur der mühselige Klageweg über das Sozialgericht. Das Persönliche Budget möchte ich definitiv nicht missen, da es mir ein enormes Stück Lebensqualität bietet und für mich Inklusion bedeutet. Und dafür lohnt es sich zu kämpfen.
David Gothe, Nordhausen
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
ellen64
27.02.2015, 13.19 Uhr
Das liebe Amt...
Hallo David ,
es tut mir sehr leid in welcher Situation Du steckst .
mir geht es leider sehr ähnlich ,ich bin alleinerziehend mit einen 9jährigen Sohn ,Ich bekomme seit 2012 voller Erwebsunfähigkeitsrente , und seit Dezember 2013 versagt mir auch die besagte Abteilung im Landratsamt die Leistungen ,Hilfe zum Lebensunterhalt .
Ich muss mir jeden Monat die Miete vom Kindesvater leihen , bekomme dadurch keinen Kindesunterhalt vom Vater .
Widersprüche , Klagen beim Sozialgericht etc. nützen gar nichts , auf Schreiben oder Email wurde mir in den letzten 15 Monaten auch nicht geantwortet , Gespräche ob persönlich , Telefon oder per Brief wurden mir auch nicht beantwortet .
Mitarbeiter diskriminieren ohne Ende und nehmen keine Rücksicht , auf ein minder jähriges Kind .
Die ganze Handlungsweise ist sehr sehr traurig , in meinem Fall wir darauf nur gepocht das man kein Auto braucht und zu Fuss gehen soll ,ich es verkaufen soll , obwohl es nicht mein Eigentum ist , ich nutze es nur .
Ich und mein Kind haben sich mittlerweile aus dem sozialen Leben zurück völlig gezogen .

Es ist sehr traurig wie man mit Schwerbehinderten Menschen in diesem Amt umgeht .
Ich selbst fülle auch keinen Antrag etc. mehr aus , und lasse mich von Herrn Nüßle und Co. Von einem Amt zum anderen schicken .

Zum Schluss werde ich immer wieder zum Landratsamt verwiesen , und diese verweigern mir zu stehende Leistungen mittlerweile seit über 14 Monaten .

Der Umgang von verschieden Mitarbeitern ist sehr sehr traurig, ein kleiner Auszug:
“ich bin nicht auf der Wurstesuppe her geschwommen.“
„Wenn sie keine Wohnung mehr haben, nicht schlimm, Sie können auf die Straße, für das Kind wird doch schon gesorgt.“
„Verkaufen sie das Auto, und laufen zu Fuß…. „
„machen Sie doch nur das was wir wollen,….“
„Weil Sie in widersprechen, brauchen Sie einen Betreuer …“

Hallo Leute ich bin zwar jetzt 50zig, aber ohne Demenz oder Alsheimer.
Es tut mir für David auch aufrichtig leid, bitte kämpfe weiter auch wenn der Weg lang und hart ist.

Ellengard Gutscher
Paulinchen
27.02.2015, 21.46 Uhr
Das ist ein sehr trauriger Fall...
...sehr geehrter Herr Gothe, bitte nicht böse sein aber ich wähle hier eine Ausdrucksform, welche sich nicht gegen Sie richtet!!!

Es ist eine Schande, wenn man lesen muss, das z.B. die ehem. OB Frau Rinke, sich Gelder auf Konto gebucht haben soll, die ihr nicht zustehen. Die Summen, um die es hier für Sie Herr Gothe geht, sind doch wohl gegen die der Frau R. weniger als ein Taschengeld.

Bis heute steht uns in Thüringen die Antwort aus, ob der Herr Machnig die 250.000,-€, welcher er sich mal eben aus der Staatskasse zu unrecht auf sein Konto transferiert hat, schon zurückgezahlt hat. Nehme ich mal diese beiden Beträge zusammen, dann wäre Ihr Problem für einige Jahre vom Tisch.

Leider ist Ihr Problem Herr Gothe, Sie sind ein ehrlicher Bürger, der auf legalem Wege zu seinem, ihm zustehenden Geld kommen möchte. Daher muss doch die Verwaltung erst mal prüfen, ob sie vielleicht von der EU, für Sie einen Zuschuss erhalten könnte, bei dem noch für einen Beamten etwas übrig bleibt. Den kleinen Rest bekämen Sie dann eventuell. Und diese Kommission tagt, da es nur um einen "kleinen" Bürger geht, leider nur einmal im Jahr. (wenn überhaupt so oft)
Pe_rle
28.02.2015, 09.26 Uhr
Gothe/ Nüßle
wenn ich mir den Beitrag von Herrn Gohte durchlese und mehrfach den Namen Nüßle in Verbindung mit nichts tun lese ,frage ich mich ob ein Herr Nüßle als Landrat geeignet ist.
Ich sag schon mal nein .
stahl123
28.02.2015, 10.00 Uhr
Überall das selbe!
Lieber David!
Hier oben in dem Landratsamt Anklam und in der Stadt Brandenburg an der Havel haben die „Sachbearbeiter“ den Inhalt des Gesetzes noch nicht oder wollen es nicht begreifen.
Uns geht es genauso, nur mit dem Unterschied, dass Du das dieses bewusste Blocken veröffentlicht hast. Scheinbar ist die Staatsangehörigkeit wieder einmal daran schuld.
Man sollte sich überlegen eine Gemeinschaft zu gründen und entsprechend international zu reagieren.
Viele Grüsse nach Nordhausen.
Michel3000
05.07.2016, 11.55 Uhr
Trauriger Beitrag aber wer kennt das nicht
Hallo David,

Hab schon viele schlechte erfahrungen mit den Leistungsträgern gelesen wenn es um die Beantragung des Persönliche Budgets geht. Langsam wird es aber wirklich zu viel. Den Barrieren in der beantragung sind wirklich brutal. hoffentlich bist du weiter stark und kannst deine Rechte erkämpfen.

mit freundlichen Grüßen,

Michel
Michel3000
02.08.2016, 14.59 Uhr
Hilfe für das Persönliche Budget
Hi zusammen,

viel vorher schonmal angemerkt hab ich jetzt auch nochmal nachgeschaut wegen Hilfeleistungen für das Persönliche Budget. Also wer sich zu dem Thema gerne mal beraten lassen will der kann einfach mal auf der internetseite Assistenz.de nachschauen:

http://assistenz.de/

dort wird Menschen mit Behinderung kostenlos beim Beantragen des Persönlichen Budgets geholfen und dieser Dienstleister übernimmt auch die bürokratischen Umstände wie die Beantragung, Vertragsgestaltung und die Jahresabschlüsse wie Lohnabrechnungen.

Ich hoffe dort findet jeder Hilfe der sich zu dem Thema informieren oder das Persönliche Budget beantragen will.

liebe Grüße,

Michel
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