Fr, 08:40 Uhr
27.02.2015
Stallpflicht für Geflügel wird ein bisschen aufgehoben
Nachdem Mitte Januar bei einer verendeten Wildente im Landkreis Nordhausen Erreger der Geflügelpest festgestellt worden waren, wurde über den Landkreis die Stallpflicht verhängt. Nun normalisiert sich die Lage langsam wieder. Zumindest in zwei Orten wurde die Stallpflicht auf Empfehlung des Gesundheitsamtes aufgehoben...
Auf Empfehlung des Gesundheitsministerium hebt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Nordhausen die behördlich angeordnete Stallpflicht für die Ortschaften Bielen und Sundhausen ab dem 2. März auf.
Weitere Informationen dazu stehen in den ortsüblichen Bekanntmachungen. Das bisher festgelegte Risikogebiet, die Feuchtgebiete Stausee Kelbra und Auleber Teiche, bleibt weiterhin bestehen. Für die angrenzenden Ortschaften Auleben und Görsbach bedeutet dies, dass dort die Stallpflicht aufrecht erhalten bleibt. Das bedeutet Geflügel muss weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen und Einfliegen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Festlegung bleibt dort zumindest bis Abschluss des Vogelzuges fortbestehen.
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung bittet alle Geflügelhalter, nicht nur die, die an die Risikogebiete angrenzen, ihre Geflügelhaltungen in eigener Verantwortung zu schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verlust, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend der Hoftierarzt bzw. das Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen, 03631 908451 oder 908453 zu informieren. Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums sind aktuelle Informationen zur Geflügelpest abrufbar unter www.thueringen.de/th7/tmsfg/veterinaerwesen/tierseuchenschutz/erlass/.
Autor: redAuf Empfehlung des Gesundheitsministerium hebt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Nordhausen die behördlich angeordnete Stallpflicht für die Ortschaften Bielen und Sundhausen ab dem 2. März auf.
Weitere Informationen dazu stehen in den ortsüblichen Bekanntmachungen. Das bisher festgelegte Risikogebiet, die Feuchtgebiete Stausee Kelbra und Auleber Teiche, bleibt weiterhin bestehen. Für die angrenzenden Ortschaften Auleben und Görsbach bedeutet dies, dass dort die Stallpflicht aufrecht erhalten bleibt. Das bedeutet Geflügel muss weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen und Einfliegen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Festlegung bleibt dort zumindest bis Abschluss des Vogelzuges fortbestehen.
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung bittet alle Geflügelhalter, nicht nur die, die an die Risikogebiete angrenzen, ihre Geflügelhaltungen in eigener Verantwortung zu schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verlust, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend der Hoftierarzt bzw. das Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen, 03631 908451 oder 908453 zu informieren. Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums sind aktuelle Informationen zur Geflügelpest abrufbar unter www.thueringen.de/th7/tmsfg/veterinaerwesen/tierseuchenschutz/erlass/.


