Do, 09:40 Uhr
12.02.2015
Gebühren für das Bürgerhaus beschlossen
Die Räume des Bürgerhauses stehen nicht nur dem Stadtrat zur Verfügung. Wer die Räume nutzen will, muss aber zahlen. Wieviel das sein wird, hat gestern der Stadtrat beschlossen...
Eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen.
Gemäß des beschlossenen Gebührentarifs wird für eintrittspflichtige Veranstaltungen für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal 120 , für den Ratssaal 360 und für den Seminarraum
30 fällig. Für jede weitere Stunde wird ein Drittel des jeweiligen Betrages erhoben. (40,-; 120,- und 10,- ). In dieser Grundpauschale sind die Nebenkosten bereits enthalten.
Bei eintrittsfreien Veranstaltungen ist die Grundpauschale für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal auf 60 , den Ratssaal auf 180 und der Seminarraum auf 15 festgesetzt. Jede weitere Stunde kostet für den Lesesaal 20 , den Ratssaal 60 und für den Seminarraum 5 .
Die Gebührensatzung regelt weiter, dass von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Autor: redEine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen.
Gemäß des beschlossenen Gebührentarifs wird für eintrittspflichtige Veranstaltungen für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal 120 , für den Ratssaal 360 und für den Seminarraum
30 fällig. Für jede weitere Stunde wird ein Drittel des jeweiligen Betrages erhoben. (40,-; 120,- und 10,- ). In dieser Grundpauschale sind die Nebenkosten bereits enthalten.
Bei eintrittsfreien Veranstaltungen ist die Grundpauschale für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal auf 60 , den Ratssaal auf 180 und der Seminarraum auf 15 festgesetzt. Jede weitere Stunde kostet für den Lesesaal 20 , den Ratssaal 60 und für den Seminarraum 5 .
Die Gebührensatzung regelt weiter, dass von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Kommentare
Eckenblitz
12.02.2015, 09.51 Uhr
Caffee
wehrte stadträte, haben sie in der Gebührensatzung nicht die nutzung des lesecaffee´s vergessen. achja ein ein solches gibt es ja noch nicht, wird es überhaupt einmal eins geben?
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