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Sa, 17:35 Uhr
17.01.2015

Forum: Ist „Pyro-Bestrafung“ gegen RWE gerecht?

„Die Fans des FC Rot-Weiß Erfurt wollten diesen Abend zu etwas Besonderem machen! Und das ist auch gelungen!“ (wörtlicher Auszug aus der Beschreibung der tollen Abschieds-Choreographie im Erfurter „Steigerwald-Stadion“ im Oktober 2014).

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Um ehrlich zu sein, ein großer Freund dieses Clubs bin ich aus mehrfachen Gründen schon längst nicht mehr. Doch was sich die entscheidenden Leute dieses Verbandes aus Frankfurt/M. mit diesem Urteil dachten, auch unter der Beachtung, dass angeblich der Club im Vorfeld den Hinweis erhalten haben soll, von dieser Art des Feierns Abstand zu nehmen, werden die Herren wohl nur selbst wissen.

Diese DFB-Meldung der 20.000 Euro Strafe löste unter den betroffenen Verantwortlichen, Spielern und Betreuern des (noch) einzigsten Thüringer Drittligisten, aber auch bei völlig neutralen Sportanhängern im Land Verwunderung, Kopfschütteln, Gänsehaut und Entsetzen aus.

Auf der ganzen Welt werden doch unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen besondere Festlichkeiten stets von einem wunderschönen Feuerwerk begleitet, das allerdings während der Veranstaltungen aller Art aus Sicherheitsgründen nichts zu suchen hat. Speziell in Erfurt mischte sich an diesem Oktobertag neben der Traurigkeit des Abschiedes der ehrwürdigen Spielstätte auch noch die Freude mit ein, bald in einem moderneren Stadion spielen zu können.

Ohne juristisch vorgreifen zu wollen, dürfte der DFB mit seiner unnormalen „Multistrafe“ falsch gelegen haben, warum?
  • Die organisierte Pyroaktion hatte mit dem völlig unbedeutenden Abschluss-Spiel direkt nichts zu tun, es war eine andere Veranstaltung!
  • Veranstalter für die Pyro-Show war die Stadt Erfurt, die ihrem Mieter anlässlich des Jubiläums- und symbolischen Abschluss-Spieles die Sondergenehmigung zum Abbrennen genehmigte und damit kurzweilig die Stadionordnung außer Kraft setzte!
  • Die friedlichen Fans, die nicht ansatzweise chaotische Züge oder mit Hooligans sowie Randalierern nichts zu tun hatten, sondern von Emotionen und Gänsehaut befallen waren, erlebten auch eine vorzüglich organisierte Absicherung durch bereitstehende Feuerwehreinsatzwagen.
  • Gem. DFB-Satzung werden allgemein Strafen gegen die Vereine ausgesprochen, um das zukünftige Fan-Fehlverhalten zu verhindern. Kann hier in diesem fast schon kuriosen Fall wirklich von einem fahrlässigen Fan-Fehlverhalten gesprochen werden, wenn sich diese treuen und langjährigen Besucher mit kräftigen Donnerschlägen von ihrem langjährigen Stadion verabschiedeten und den modernen Veränderungen entgegensahen, ohne dem Vorhandensein einer sonst anwesenden „Gegnerschaft“ auf den Rängen?
  • Das Sanktionieren des Vereins, FC RWE, der DFB-Mitglied ist, dürfte unwirksam sein, da die Fans lediglich den Aufforderungen des Mieters nachkamen, um sich möglichst aktiv an dem reinen Feuerwerk, das ohne Verbindung mit dem längst beendeten Spielbetriebes an diesem Abend ablief, beteiligen zu können.
  • Das Fanverhalten war somit nicht infrage zu stellen, weil es die Grundinteresse des DFB, Ausschreitungen, Pyrovorfälle usw. in Verbindung mit dem Spielbetrieb zu verhindern, in keiner Weise verletzte!
  • Der DFB hat deshalb bei diesem „angenehmen und gewollten Vorfall“ eine Strafe ausgesprochen, wo es überhaupt keine Verursacher gibt bzw. Schadensfälle zu registrieren waren!
  • Vergleiche zu anderen Vorfällen, wo Pyrotechnik während des Spielbetriebes eine unangenehme und gefährliche Rolle spielten, sind hierbei fehl am Platze!
Abschließend kann den schlauen Juristen im FC RWE- Gebilde nur dringendst empfohlen werden, nach Erhalt der kompletten Urteilsbegründung Berufung bei dem DFB-Bundesgericht binnen einer Woche nicht nur wegen der überzogenen Höhe, sondern überhaupt einzulegen.

Sollte auch das nicht greifen, könnte man die neuen Möglichkeiten nutzen, die das Juristenteam der Eisschnell-Läuferin, C. Pechstein erst in dieser Woche nach fast sechs Jahren Kampf außerhalb der Eisbahnen mit ihrer Klage vor dem OLG München vorerst erreichte……..

Persönliche Anmerkung: Voraussetzung muss allerdings unbedingt sein, dass während (!) des Fußballspieles gegen die Niederländer (in der Erstveranstaltung an diesem Abend) zuvor nicht (!) gezündelt wurde, wie es verschiedentlich aber gemeldet wurde. Dann wären nämlich diese Empfehlungen meinerseits gegenstandslos! Als junger Fotograf habe ich übrigens das damalige Treffen um europäische Punkte in der Wendezeit gegen den gleichen FC Groningen vom Innenraum aus hautnah betrachten dürfen und habe deshalb eine besondere „Beziehung“ zu beiden Vereinen….

Übrigens ist das Urteil deshalb regelrecht kurios, weil es mit dem Erfurter Club einen finanziell schon recht gebeutelten Verein traf, der gegenwärtig sein Trainingslager in den Niederlanden mit Hilfe der finanziellen Beteiligung seiner eigenen Spieler absolviert!
Hans-Ullrich Klemm
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
geloescht.20220913
17.01.2015, 20:18 Uhr
Peanuts
Was interessiert uns das hier in Nordhausen? RWE bekommt soo viele Millionen von Stadt und Land fürs neue Stadion, da sollten die paar Kröten wohl nicht weiter ins Gewicht fallen.
swk
18.01.2015, 10:47 Uhr
@gandalf
Wer sind Sie, dass Sie hier für alle Nordhäuser das Wort ergreifen? Mich z.B. interessiert das schon.
Zum eigentlichen Thema: Ich bin wahrlich kein RWE-Fan, aber was hier abgeht, fällt für mich in die Rubrik "reine Abzocke".
HUKL
18.01.2015, 14:06 Uhr
@gandalf/ Für Sie eine Nachlese......
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, dass meine Äußerungen über unseren derzeitig „ranghöchsten“ Thüringer Fußballverein aus Erfurt Sie überhaupt nicht interessierten. Vielleicht wäre für uns beide deshalb Ihrerseits ein Überfliegen meiner Sätze einfach besser gewesen.

Vermutlich gibt es aber in Ihrer Region, in der u.a. meine früheren Sportkameraden Lutz Hartung und Frank Flehmig ihre erfolgreichen fußballerischen Spuren hinterließen, genügend andere Leser, die natürlich in erster Linie zuerst für die bisher sehr gut platzierte eigene Mannschaft besonders die Daumen drücken, in der auch einige „Ex-Rot-Weißler“ spielen.

Da ich in vielen Bereichen möglichst für eine allgemeine Gerechtigkeit bin, sollte mit diesem „unglücklichen“ DFB-Urteil gleichzeitig indirekt an die kurz vorher stattgefundene „Pro-C. Pechstein-Entscheidung“ des OLG München erinnert werden, deren Klage gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) in mehreren Instanzen nach fast sechs Jahren (!) zumindest erst einmal zugelassen wurde. Übrigens gehören weder der FC RWE, noch C. Pechstein zu meinen persönlichen Lieblingen, obwohl ausgerechnet im Gründungsjahr des Erfurter Clubs dort als Student meine Mitgliedschaft begann….

Was aber in beiden „Fällen“ passierte, ist nicht in Ordnung und sogar äußerst ungewöhnlich! Natürlich gehörte ich aber zu denen, die schon beim Lesen oder Hören der Pläne vom Bau der dortigen (fast geschenkten) „Multifunktionalarena“ Sorgenfalten wegen der Tilgung der dann höher anfallenden Nebenkosten bekamen, während in Nordhausen noch keiner weiß, wie man die dort mindestens geforderte „fahrbare“ Flutlichtanlage in die verwinkelten Ecken des veralteten „AKS-Sportparkes“ befördern kann!

Wenn man, wie in Erfurt, schon gegenwärtig Schwierigkeiten hat, wenigsten pro Spiel ca. 6-7.000 Stammzuschauer, einschließlich Gäste, zu empfangen und auch kaum die noch normale Stadionmiete an die Stadt bezahlen kann, wird es vermutlich danach eher nur noch schwieriger werden, wenn der Umbau beendet ist, da in Thüringen keine „Dresdener Verhältnisse“ vorherrschen! Auch dürfen die Herren in der gut aufgestellten dortigen Führungsetage noch etwas gründlicher nachdenken, dass mit dem bevorstehenden Jubiläum im nächsten Jahr nicht automatisch der lang ersehnte und auch wirtschaftlich so dringende Aufstieg in die 2. Bundesliga endlich erfolgen wird!

Andernseits muss man aber nach Erhalt der unmöglich hohen Geldstrafe diesem Club wenigstens symbolisch den Rücken stärken, sich dagegen rechtlich zu wehren, statt diese einfach abzunicken und damit zu akzeptieren. Mehr hat der Autor dieser Zeilen eigentlich nicht gewollt…..
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