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Mi, 08:59 Uhr
31.12.2014

Sicher im Haushalt

Ob Nachttischlampe, Gartenliege oder Haartrockner - die Bundesbürger legen großen Wert auf Sicherheit. Deshalb gibt es Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie die des Produktsicherheitsgesetzes. Dass diese Vorgaben auch eingehalten werden, kontrollieren Prüfgesellschaften wie die SGS...


Nur wenn Tests bestätigen, dass ein Produkt die gesetzlichen Normen erfüllt, dazu schadstoffarm ist und von ihm keine Gefahr für den Anwender ausgeht, kann der Hersteller das Zeichen für geprüfte Sicherheit erhalten.

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Es ist den meisten Verbrauchern als GS-Zeichen bekannt und eine wichtige Hilfe bei Kaufentscheidungen. Neben den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes umfasst die GS-Prüfung auch europäische Richtlinien. Außerdem wird die Gebrauchsanleitung überprüft.

"Bei ihren Tests müssen die Prüfingenieure sich häufig eine ganze Menge einfallen lassen", erklärt Beate Fuchs, Expertin für Verbraucherfragen von Ratgeberzentrale.de. Um etwa einen Haartrockner auf Verschleiß zu untersuchen, schauen sich die Prüfer zum Beispiel Schalter und Kabel ganz genau an. So muss der Ein-Aus-Knopf mindestens 10.000 Schaltvorgänge überstehen und das Anschlusskabel mindestens 5.000 definierte Biegungen aushalten.

Erst wenn das Gerät den Härtetest übersteht, hat es sich sein GS-Zeichen verdient. Wenn nicht, teilen die Prüfer dem Hersteller mit, welche Probleme es gab. Weitere Informationen über Produktsicherheit gibt es unter www.sgsgroup.de.

Produktion wird regelmäßig überwacht

Die Hersteller der unterschiedlichsten Produkte lassen ihre Modelle von Prüfinstituten wie der SGS testen, damit sie den Verbrauchern geprüfte Haushaltsgeräte mit dem GS-Siegel anbieten können. So signalisieren die Produzenten, dass ihre Produkte einwandfrei sind. Und damit die Konsumenten sicher sein können, dass am geprüften Gerätetyp nach erfolgreichen Tests keine Veränderungen vorgenommen werden, wird die Produktion auch im Anschluss an die Baumusterprüfung von der GS-Stelle regelmäßig überwacht. Das gilt für den Produktionsbetrieb, für Produktproben und die Qualitätssicherung.

Daten & Fakten

Die Baumusterprüfung vor der Vergabe des GS-Zeichens berücksichtigt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien sowie weitere mögliche Gefahrenquellen. Im Falle eines Bürostuhls untersucht ein Prüfinstitut wie SGS etwa, ob das Möbelstück es aushält, wenn die Sitzfläche mit einer bestimmten Häufigkeit und Dauer mit 150 Kilogramm und die Rückenlehne mit 30 Kilogramm belastet werden. Für das GS-Zeichen müssen außerdem die Rollen ausreichend stabil sein, um 36.000 Umdrehungen auf einer rotierenden Platte auszuhalten. Mehr Informationen: www.sgsgroup.de.
Autor: red

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