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Di, 15:46 Uhr
30.12.2014

Erfolg vor Gericht

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat beim heutigen Verkündungstermin die Anträge von zwei Gipsfirmen auf Änderung des Flächennutzungsplan offiziell abgelehnt. Die Firmen hatten eine Normenkontrolle des Nordhäuser Flächennutzungsplans angestrengt...


„Wir sind sehr erleichtert! Jetzt haben wir offiziell Gewissheit: Die beiden klagenden Gipsfirmen werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt nicht in ihren Rechten beeinträchtigt", sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh.

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Es gilt, was festgeschrieben ist: Rüdigsdorfer Schweiz - das ist Natur, ist Wald und Landwirtschaft; ist ein Naturraum, der so erhalten bleiben soll, wie er jetzt ist. Zugleich ist der heutige Tag ein guter für die lokale Demokratie: Die selbst verfassten Planungsziele einer Kommune haben Gewicht, werden mit dem Urteil respektiert und gelten.“

Für den kommenden Sonntag, 4. Januar, hat die Bürgerinitiative gegen den Gipsabbau in der Rüdigsdorfer Schweiz zu einer Sternwanderung eingeladen.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
30.12.2014, 18.00 Uhr
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht
Hat 2014 so viele andere Instanzen abgelehnt. Infolge lehne ich hiermit dieses Hohe Gericht ebenfalls ab! Diese Bundesgericht hätte man 1989 schon im Voraus ablehnen müssen, da nur das Kapital Recht bekommt.
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