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Mo, 10:44 Uhr
29.12.2014

Lieber zu Fuß ins neue Jahr

Nach ausschweifenden Feiern wie zu Silvester wird Restalkohol oft unterschätzt. Die Verkehrspsychologen des TÜV Thüringen raten Autofahrern, die am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein wollen, ihren Alkoholkonsum zu bedenken. Ansonsten kann die Neujahrsfahrt mit einem Fahrverbot enden...

In kaum einer anderen Nacht wird wohl so viel Alkohol getrunken wie in der Silvesternacht. Für viele bleibt es nicht bei einem Glas Sekt zum Anstoßen um Mitternacht. Gerade bei einem verstärkten Trinkverhalten können sowohl Männer als auch Frauen einen Alkoholpegel von über 1,0 Promille aufbauen.

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Was viele nicht wissen, der Alkoholabbau dagegen dauert wesentlich länger als der Aufbau. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen. „Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann“, warnt DeVol.

Die Fahrerlaubnis wäre dann für mindestens einen Monat weg. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu.

Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut der Fall, dem drohen verschärfte Strafen mit drei Punkten im Fahreignungsregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ebenso zu Silvester und am Neujahrsmorgen die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. Sollten diese auch mit geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille mit dem Auto erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt sowie 250 Euro Bußgeld vor.

Fazit des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol: „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten.“
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
29.12.2014, 11:04 Uhr
Muss man nicht so eng sehen
Wenn einem der Kater noch im Nacken sitz, sollte man sich beim Autofahren ein wenig zusammenreißen.
Immer unauffällige Fahrweise an den Tag legen und solche gefährlichen Tage wie den ersten Januar usw. nicht fahren.
Dann erspart man sich auch die ewigen Diskussionen mit einer gewissen Klientel, welche ständig am Wegesrand lauert, um die Kasse aufzubessern und um sich ins rechte Licht zu rücken.
Rueckkehrer
29.12.2014, 11:50 Uhr
Null Promille
Warum wurde eigentlich vom Gesetzgeber festgelegt, dass man bis zu einer gewissen Grenze unter Alkoholeinfluss fahren darf, wenn dies schon in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit einschränkt? Das führt nämlich auch dazu, dass Menschen es "nicht so eng sehen" (um hier mal die Worte von Wolfi65 zu zitieren) mit dem Alkoholkonsum. Selbst aber nicht einschätzen können mit wieviel Promille sie tatsächlich hinter dem Steuer sitzen.

In vielen anderen Ländern gilt die Null-Promille-Regelung. Warum nicht in Deutschland? So kann man sich auch die "ewigen Diskussionen" (um nocheinmal Wolfi65 zu zitieren) sparen und muss nicht die Schuld immer bei denen suchen, die jeden Tag versuchen die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten (dazu gehören nun auch mal Verkehrskontrollen).

Diejenigen die selbst unter Alkoholeinfluss fahren, sind die ersten die die höchsten Strafen fordern, wenn sie oder einer ihrer Angehörigen von einem alkoholisierten Autofahrer angefahren und verletzt werden.
Wolfi65
29.12.2014, 12:42 Uhr
Wir haben nicht die Null Promille,
Weil es jeden Bürger freigestellt ist, zum Mittagessen ein kleines Glas Bier oder Wein zu trinken, um sich dann vielleicht nicht unmittelbar direkt nach dessen Verzehr, hinters Steuer zu setzen, weil man noch eine Runde mit der Familie durch den Park wandern könnte. Es gehört zum Wesen der Bundesdeutschen Gesetzgebung, dem mündigen Bürger nicht jeden Gang zur Toilette und dergleichen durch das Gesetz regeln zu müssen. Vielmehr ist Jeder seines Glückes Schmied und für sein Tun und Handeln verantwortlich. Eine durch das Gesetz geregelte Zwangslimonade gehört wahrscheinlich nicht dazu.
Waldemar Ceckorr
29.12.2014, 13:09 Uhr
@wolfi65
weil ein gang zur toilette keinen dritten gefährdet, ein angtrunkener autofahrender wolfi aber schon.

meint der waldi
Rueckkehrer
29.12.2014, 13:22 Uhr
Gesetzgebung
Ob der Bundesgesetzgeber nun 0,5 Promille festschreibt oder 0,0 Promille ist hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens egal.
Das Argument für den "mündigen Bürger nicht alles regeln zu müssen" ist also dahingehend Nonsens, weil es ja eine Regelung bezüglich Alkoholkonsum gibt :-)
Die "Zwangslimonade" ist nach einer gewissen Menge Alkohol sowieso notwendig, wenn man denn noch fahren möchte.

Es geht ja auch nicht darum Alkoholkonsum per se zu verbieten (Kein Alkohol ist ja bekanntlich auch keine Lösung :-) ). Nur in Kombination mit der Teilnahme am Straßenverkehr finde ich es bedenklich. Und ich glaube nicht, dass irgendjemand Schaden nimmt, wenn er auf Alkohol verzichten muss, weil er beim Stäbchen ziehen den Kürzeren gezogen hat und als Fahrer der lustigen Trinkrunde auserkoren wurde. Als Alternative gibt es ja immer noch Taxi, Bus, Bahn etc.

In diesem Sinne: Prost!
Wolfi65
29.12.2014, 14:45 Uhr
Doch @waldi
Wenn der "Richtige" dem Wolfi beim Gang zur Toilette begegnet, kann auch eine gewisse Gefährdung vorliegen. Da braucht der Wolfi noch nicht einmal ohne Führerschein und angetrunken Auto fahren zu müssen.
Frankledig
29.12.2014, 23:25 Uhr
Der Wolfi...
Der Wolfi hat heute nen Clown gefrühstückt. Die einzige Gefährdung bestände dann für seine Hose... :-)
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