eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 13:29 Uhr
18.12.2014

Das Spiel mit dem Feuer

Feuerwerk zum Jahreswechsel ist eine Tradition. Es verwundert deshalb nicht, dass gerade jetzt deutschlandweit Zöllnerinnen und Zöllner vermehrt auf Knaller, Böller und Raketen bei Einfuhrkontrollen stoßen. Nicht selten handelt es sich jedoch um gefährliches Feuerwerk ohne die erforderliche Zulassung und Prüfkennzeichnung...

"Erwischt" (Foto: Zoll) "Erwischt" (Foto: Zoll)

Auf einem Rastplatz der Autobahn 2 bei Helmstedt beschlagnahmten vergangenen Dienstag Zollbeamte der Kontrolleinheit des Hauptzollamts Braunschweig ein umfangreiches Sortiment an Pyro-Artikeln (32 Stück).

Anzeige symplr
„Wir fanden das Feuerwerk bei der Kontrolle in einem Kleintransporter aus Osteuropa. Das fehlende CE- oder BAM-Zulassungszeichen verriet uns schnell, dass es in Deutschland keine Zulassung bestand.“, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.

Gegen den Fahrer des Kleintransporters wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Grundsätzlich drohen bei der Einfuhr von illegalem Feuerwerk Geldstrafen, bei schweren Verstößen sogar bis zu drei Jahre Haft. Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden vernichtet
– ein kostspieliger Vorgang, da hierbei besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Diese Kosten sind zusätzlich vom Einführer des illegalen Feuerwerks zu tragen.

„Die strengen Einfuhrbestimmungen für Feuerwerkskörper sind wichtig. Sie dienen dem Schutz aller, die unbeschwert - vor allem aber unverletzt in das
neue Jahr feiern wollen. Beim Umgang mit illegalem Feuerwerk sind schwere Verbrennungen oder der Verlust von Gliedmaßen keinesfalls auszuschließen“, so Mauritz weiter.

Hintergrundinformation:
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen
Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.

Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden. Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
  • Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten und
  • strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
  • Reisefreimengen für illegale Feuerwerkskörper existieren nicht.
  • Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der Klassen PI und PII) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
  • Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse PII dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
  • Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse PII sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken
führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr