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Do, 16:05 Uhr
05.10.2000

Ladung zu Sondersitzung erfolgte fristgerecht

Nordhausen (nnz). Zu der Sondersitzung des Nordhäuser Kreistages vom vergangenen Freitag, insbesondere zur Einhaltung der Landungsfristen gab der Landrat des Landkreises Nordhausen, Joachim Claus (CDU), folgende Erklärung ab:
"In der Sondersitzung des Kreistages Nordhausen am 29. September 2000 wurde von der Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dagmar Becker, kritisiert, daß die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung nicht zwei Tage, sondern nur einen Tag vor der Sitzung erfolgte. Die SPD-Fraktion sah es deshalb aus formellen Gründen als schwierig an, die Sondersitzung durchzuführen. Die nicht fristgerechte Bekanntmachung der Tagesordnung stellt zwar eine Verletzung der Bekanntmachungsvorschrift gemäß § 35, Absatz 6 Thüringer Kommunalordnung dar, hat jedoch keine Auswirkungen auf die in der Sitzung gefaßten Beschlüsse, weil der Absatz 6 nur als Ordnungsvorschrift anzusehen ist. Also erfolgte die Ladung der Kreistagsmitglieder fristgerecht gemäß § 35, Absatz 2 Thüringer Kommunalordnung."
Autor: psg

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