Ladung zu Sondersitzung erfolgte fristgerecht
Donnerstag, 05. Oktober 2000, 16:05 Uhr
Nordhausen (nnz). Zu der Sondersitzung des Nordhäuser Kreistages vom vergangenen Freitag, insbesondere zur Einhaltung der Landungsfristen gab der Landrat des Landkreises Nordhausen, Joachim Claus (CDU), folgende Erklärung ab:
"In der Sondersitzung des Kreistages Nordhausen am 29. September 2000 wurde von der Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dagmar Becker, kritisiert, daß die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung nicht zwei Tage, sondern nur einen Tag vor der Sitzung erfolgte. Die SPD-Fraktion sah es deshalb aus formellen Gründen als schwierig an, die Sondersitzung durchzuführen. Die nicht fristgerechte Bekanntmachung der Tagesordnung stellt zwar eine Verletzung der Bekanntmachungsvorschrift gemäß § 35, Absatz 6 Thüringer Kommunalordnung dar, hat jedoch keine Auswirkungen auf die in der Sitzung gefaßten Beschlüsse, weil der Absatz 6 nur als Ordnungsvorschrift anzusehen ist. Also erfolgte die Ladung der Kreistagsmitglieder fristgerecht gemäß § 35, Absatz 2 Thüringer Kommunalordnung."
Autor: psg"In der Sondersitzung des Kreistages Nordhausen am 29. September 2000 wurde von der Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dagmar Becker, kritisiert, daß die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung nicht zwei Tage, sondern nur einen Tag vor der Sitzung erfolgte. Die SPD-Fraktion sah es deshalb aus formellen Gründen als schwierig an, die Sondersitzung durchzuführen. Die nicht fristgerechte Bekanntmachung der Tagesordnung stellt zwar eine Verletzung der Bekanntmachungsvorschrift gemäß § 35, Absatz 6 Thüringer Kommunalordnung dar, hat jedoch keine Auswirkungen auf die in der Sitzung gefaßten Beschlüsse, weil der Absatz 6 nur als Ordnungsvorschrift anzusehen ist. Also erfolgte die Ladung der Kreistagsmitglieder fristgerecht gemäß § 35, Absatz 2 Thüringer Kommunalordnung."
