Do, 10:18 Uhr
13.11.2014
Im Leserauftrag nachgefragt
Nicolas Liebich hat sich an die Redaktion der nnz mit einem tierischen Problem gewandt. In seiner Wohnung haben es sich Spitzmäuse "gemütlich" gemacht. Er fragt nun, was man dagegen tun kann...
Die nnz hat diese Frage der Unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung gestellt. Deren Fachleute wiesen darauf hin, dass es sich bei Spitzmäusen um gesetzlich geschützte Tiere handele und diese nicht getötet werden dürfen.
Auch dürfe sich dieser tierischen Belästigung nicht der Kammerjäger annehmen. Stattdessen rät das Fachamt zum Aufstellen von Lebendfallen. Wenn die zuschnappen, dann sollten die Spitzmäuse in der freien Natur wieder ausgesetzt werden.
Autor: redDie nnz hat diese Frage der Unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung gestellt. Deren Fachleute wiesen darauf hin, dass es sich bei Spitzmäusen um gesetzlich geschützte Tiere handele und diese nicht getötet werden dürfen.
Auch dürfe sich dieser tierischen Belästigung nicht der Kammerjäger annehmen. Stattdessen rät das Fachamt zum Aufstellen von Lebendfallen. Wenn die zuschnappen, dann sollten die Spitzmäuse in der freien Natur wieder ausgesetzt werden.
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