eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 16:32 Uhr
05.11.2014

Gefährliche Abkürzung

In Niedersachswerfen begeben sich Fußgänger wegen einer Abkürzung immer wieder in Gefahr. Einzelheiten dazu in Ihrer nnz...

Gefahr neben den Gleisen (Foto: Bundespolizei) Gefahr neben den Gleisen (Foto: Bundespolizei)

Wer in Niedersachswerfen von der Wohnsiedlung am Teichweg in Richtung Kupferhammer möchte, muss weite Wege gehen, denn das kleine Flüsschen Bere versperrt den Weg. Deshalb nutzen immer wieder einige Unbedachte die Eisenbahnbrücke an der Bahnstrecke Nordhausen - Ellrich als Abkürzung.

Anzeige Refinery (lang)
Selbst mit Fahrrädern oder Kinderwagen wird von der Abkürzung Gebrauch gemacht. Dies ist nicht nur verboten, sondern bringt auch große Gefahren mit sich. Gerade in dieser Jahreszeit, erschweren morgendliche Dunkelheit und Nebel das Erkennen von Personen im Gleisbereich deutlich. Die hier verkehrenden modernen und leisen Züge sind für den Fußgänger kaum rechtzeitig wahrzunehmen.

Unterschätzt wird auch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge. Auf dem Streckenabschnitt verkehren nicht nur Reisezüge der Harz -Weser - Bahn sondern auch Güterzüge die nicht in den öffentlichen Fahrplanaushängen aufgeführt sind.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Betreten oder Überqueren von Bahnanlagen an nicht dafür vorgesehenen Stellen lebensgefährlich sein kann. Verstöße gegen das Betretungsverbot werden regelmäßig durch die Bundespolizei geahndet. Folgen können Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren gemäß der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) bis hin zu Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB sein.

Aus diesem Grund gilt: Beim Aufenthalt auf der Strecke, auf Brücken oder in Tunneln besteht Lebensgefahr durch fahrende Züge. Immer wieder kommt es im Bereich der Gleis- und Bahnanlagen zu tragischen Unfällen, die vermeidbar sind. Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden zumeist unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.

Gleise sind durch Unbefugte nicht zu betreten und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden! Dabei sind die Licht- und Schrankenanlagen entsprechend zu beachten. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst spät wahrgenommen werden. Bei einem Zug der mit einer Geschwindigkeit von 100km/h unterwegs ist, beträgt der Anhalteweg bis zu 1000 Metern.

Neben weitergehenden Informationen bietet die Bundespolizei auch Unterrichtungen zum Thema "Bahnverkehrserziehung" an. Bei Interesse können sich Lehrkräfte und Erzieher an unsere kostenlose Hotline (0800 6 888 000) oder direkt an die Bundespolizei in Erfurt (0361 65983 541) wenden.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wolfi65
06.11.2014, 08:39 Uhr
Das ist ja etwas ganz neues
Dass die Bundespolizei in regelmäßigen Abständen ein Betretungsverbot, gerade an und auf der Beerebrücke in Sachswerfen kontrolliert. Der Umstand, dass dort ein reger Publikumsverkehr stattfindet, ist seit Jahren bekannt. Beim Neubau dieser Brücke hätte man vielleicht diesen Umstand berücksichtigen müssen und können. Aber das kostet Geld und alles was Geld kostet ist schon mal sehr bescheiden. Und so wird weiter über die Gleise gelaufen bis mal wieder einer unter der Achse liegt und der böse Lokführer nicht rechtzeitig gebremst hat.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)