Di, 16:58 Uhr
22.05.2001
Kartellverfahren gegen Nordhäuser Energieversorgung
Nordhausen (nnz). Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat gegen die Energieversorgung Nordhausen (EVN) ein Kartellverfahren eingeleitet. Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung als Gasversorger in der Region mißbraucht haben.
Mit der EVN wurde ein Verfahren gegen weitere drei Gasversorger eingeleitet. Mit einem solchen Schritt will das Wirtschaftsministerium erreichen, daß das Nordhäuser Unternehmen höchstens fünf Prozent mehr als die preisgünstigsten Firmen verlangen dürfe. Im April seien die EVN und weitere 13 Versorger aufgefordert worden, ihre Preise deutlich zu senken. Sie hätte nach nnz-Informationen teilweise 20 Prozent über den niedrigsten Angebot gelegen. In Nordthüringen haben zum 1. Mai die Stadtwerke Sondershausen und Mühlhausen ihre Preise für Erdgas deutlich reduziert, lediglich die EVN sei der Aufforderung seitens des Ministeriums nicht nachgekommen, hieß es heute. Das Nordhäuser Unternehmen lehnte nach Angaben aus Erfurt eine Senkung ab. Nun habe die EVN bis Mitte Juni Zeit für eine Stellungnahme. Wenn der Versorger bei seinen Preisen bleibe und das Ministerium die Gründe dafür nicht akzeptiere, dann kann es die Preise per Verfügung senken, dagegen jedoch besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Autor: nnzMit der EVN wurde ein Verfahren gegen weitere drei Gasversorger eingeleitet. Mit einem solchen Schritt will das Wirtschaftsministerium erreichen, daß das Nordhäuser Unternehmen höchstens fünf Prozent mehr als die preisgünstigsten Firmen verlangen dürfe. Im April seien die EVN und weitere 13 Versorger aufgefordert worden, ihre Preise deutlich zu senken. Sie hätte nach nnz-Informationen teilweise 20 Prozent über den niedrigsten Angebot gelegen. In Nordthüringen haben zum 1. Mai die Stadtwerke Sondershausen und Mühlhausen ihre Preise für Erdgas deutlich reduziert, lediglich die EVN sei der Aufforderung seitens des Ministeriums nicht nachgekommen, hieß es heute. Das Nordhäuser Unternehmen lehnte nach Angaben aus Erfurt eine Senkung ab. Nun habe die EVN bis Mitte Juni Zeit für eine Stellungnahme. Wenn der Versorger bei seinen Preisen bleibe und das Ministerium die Gründe dafür nicht akzeptiere, dann kann es die Preise per Verfügung senken, dagegen jedoch besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.


