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Fr, 08:54 Uhr
03.10.2014

Bei Nebel Licht von „Auto“ auf „Ein“ schalten

Tagfahrlicht birgt bei Nebel die Gefahr von Auffahrunfällen. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen rät, bei aufkommendem Nebel unbedingt das Abblendlicht einzuschalten. Unterhalb von 50 Metern Sichtweite sollte die Nebelschlussleuchte aktiviert werden, um den Nachfolgeverkehr rechtzeitig zu warnen...


Moderne Fahrzeuge bieten heutzutage vielerlei elektronische Hilfsmittel und komfortable Features, die den Autofahreralltag erleichtern sollen. Die automatische Lichtsteuerung beispielsweise zählt dazu.

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Einfach nur noch einsteigen, neumodisch den Startbutton drücken und losfahren. Licht-, Spiegel- oder Sitzeinstellung bis hin zur Scheibenwischerbetätigung übernimmt für uns der bordeigene Fahrerassistent. Das kann allerdings auch zur Gefahr werden. „Wer mit Tagfahrlicht in der Lichtautomatikstellung unterwegs ist, fährt bei Nebel eventuell ohne zugeschaltete Schlusslichter“, erläutert Torsten Hesse, Verkehrsexperte beim TÜV Thüringen.

„Von der Lichtsensorik wird Nebel oftmals zu spät erkannt - eine riesige Gefahr für den Nachfolgeverkehr“, so Hesse. „Neben dem eingeschalteten Abblendlicht ist bei aufkommendem Nebel das Wichtigste, die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Die meisten Unfälle bei Nebel sind auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen“, erklärt Hesse.

Die StVO schreibt bei eingeschränkter Sicht sogar das Einschalten des Abblendlichts vor. „Zusätzlich dürfen bei derartigen Witterungsverhältnissen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden“, so Hesse. „Nur wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte zugeschaltet werden“, mahnt er. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern ist auf maximal 50 Kilometer pro Stunde begrenzt, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Nach Einschätzung des Verkehrsexperten vergessen einige Verkehrsteilnehmer allerdings, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, wenn sich die Sicht verbessert hat. „Der nachfolgende Verkehr kann dadurch geblendet werden, Bremsleuten könnten eventuell zu spät wahrgenommen werden“, weiß Hesse aus eigener Erfahrung zu berichten.

Eine große Gefahr geht von Fahrzeugen aus, die mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungsanlage unterwegs sind. „Gerade bei Nebel stellen diese Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko dar“, warnt Verkehrsexperte Hesse. Ebenso gefährden Fahrzeuge mit defekten Bremslichtern den Verkehr. „Die Funktion der lichttechnischen Einrichtung kann jeder Fahrzeugführer in Eigenregie kontrollieren oder in einer Fachwerkstatt beziehungsweise an einer unserer Prüfanlagen überprüfen lassen. Umso unverständlicher, dass bei unserem Lichttest im Oktober nahezu jedes siebte Fahrzeug mit mangelhafter Fahrzeugbeleuchtung unterwegs war.“
Autor: red

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