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Do, 10:34 Uhr
25.09.2014

Fit für den Herbst

Laub, Regen, zunehmende Dunkelheit, vielleicht der erste Frost: der Herbst kann für Autofahrer eine tückische Jahreszeit sein. Worauf zu achten ist und wie man sein Auto fit für den Herbst macht, weiß der TÜV Thüringen...

Mit der dunklen Jahreszeit sind wieder vermehrt Fahrzeuge ohne Licht oder defekten beziehungsweise falsch eingestellten Scheinwerfern unterwegs. Gerade im Herbst sollten Autofahrer darauf achten, bei einsetzender Dämmerung frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten. Außerdem sollte jetzt die Funktionsfähigkeit der lichttechnischen Einrichtung kontrolliert werden.

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Torsten Hesse vom TÜV Thüringen rät, das Abblendlicht rechtzeitig einzuschalten. „Sehen und gesehen werden ist dieser Tage besonders wichtig“, so der Verkehrsexperte. Hesse empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, die lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug regelmäßig zu überprüfen. „Ich kann nur jedem Autofahrer die kostenlosen Lichttestwochen wärmstens ans Herz legen“, befürwortet Hesse. Den gesamten Oktober über können Autofahrer in Kfz-Innungsbetrieben und an den Prüfanlagen des TÜV Thüringen die Sicherheitskomponente Licht am Fahrzeug vom Fachmann checken lassen.

Neben der funktionierenden und korrekt eingestellten Fahrzeugbeleuchtung sollte im Herbst eine vorsichtige Fahrweise an den Tag gelegt werden. Nasse Fahrbahnen, Laub und eingeschränkte Sicht machen den Autofahrern jetzt zu schaffen. Verkehrsexperte Hesse legt Fahrzeughaltern nahe, ihr Auto herbstfit zu machen. Dazu gehören saubere Windschutzscheiben und Scheinwerfer genauso, wie gute Wischerblätter und ausreichend Wischwasser.

Zudem rät Hesse, die Geschwindigkeit stets den Sichtverhältnissen anzupassen. „Es gibt immer wieder Autofahrer, die im Blindflug unterwegs sind. Grundsätzlich darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug jederzeit gefahrlos angehalten werden kann.“ Bei Sichtbehinderung durch Nebel oder Regen, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nebelscheinwerfer dürfen erst bei einer erheblichen Sichteinschränkung benutzt werden. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Dann gilt aber auch maximal ein Tempo von 50 km/h.

Autor: red

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